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title: "Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus – Ausschreibung von Schulratsstellen – Landkreis Neumarkt i.d.Oberpfalz und Main-Spessart; Fachliche Leiterstelle nicht teilzeitfähig"
sdDatePublished: "2026-07-29T15:00:00Z"
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  - "Schwandorf in Bayern"
  - "Neumarkt in der Oberpfalz"
  - "Main-Spessart"
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Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus – Ausschreibung von Schulratsstellen – Landkreis Neumarkt i.d.Oberpfalz und Main-Spessart; Fachliche Leiterstelle nicht teilzeitfähig

Ausschreibung von Schulratsstellen

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Bayerisches Ministerialblatt
BayMBl. 2026 Nr. 315
29. Juli 2026
Ausschreibung von Schulratsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 10. Juli 2026, Az. IV.3-BO7126.3/26/1
Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin (m/w/d) beim Staatlichen Schulamt im
Landkreis Neumarkt i.d.Oberpfalz ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich Beamte bzw.
Beamtinnen des Freistaats Bayern mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der
Grund- und Mittelschulen bewerben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht
und Kultus über die Aufgaben der Staatlichen Schulämter vom 25. Mai 2023 (BayMBl. Nr. 286) konkretisiert.
Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer
weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung
auch über die Besetzung dieser Stelle entschieden. Auf die Stelle des weiteren Schulrats/der weiteren
Schulrätin können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaats Bayern oder
staatliche Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und
laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Haupt- bzw.
Mittelschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grundschul- oder
Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw.
Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können. Der Bewährungszeit stehen
Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw.
wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht
gleich.
Der Bewerbung ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt. Die ausgeschriebene
Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin ist nicht teilzeitfähig. Die Stelle des weiteren
Schulrats bzw. der weiteren Schulrätin ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt
ist.
Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der
Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Die Stellen sind für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im
Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener
Nähe nimmt.
Bei Versetzungsanträgen von Fachlichen Leitern bzw. Fachlichen Leiterinnen und weiteren Schulräten bzw.
weiteren Schulrätinnen sind die dienstlichen Belange des Staatlichen Schulamts, an dem sie tätig sind, zu
berücksichtigen. Ein Wechsel vor Ablauf eines Zeitraums von drei Jahren nach Bestellung ist nur in
begründeten Ausnahmefällen möglich.
Das Staatsministerium behält sich insofern vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt
bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten
bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Bewerbungen sind spätestens drei Wochen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Bayerischen
Ministerialblatt auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung
einzureichen.

BayMBl. 2026 Nr. 315
29. Juli 2026
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Die Regierung legt alle eingegangenen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den
Personalakten dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vor.
Martin W u n s c h
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 10. Juli 2026, Az. IV.3-BO7126.6/34/1
Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin (m/w/d) beim Staatlichen Schulamt im
Landkreis Main-Spessart ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich Beamte bzw. Beamtinnen des
Freistaats Bayern mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen
bewerben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht
und Kultus über die Aufgaben der Staatlichen Schulämter vom 25. Mai 2023 (BayMBl. Nr. 286) konkretisiert.
Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer
weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung
auch über die Besetzung dieser Stelle entschieden. Auf die Stelle des weiteren Schulrats/der weiteren
Schulrätin können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaats Bayern
oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und
laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Haupt- bzw.
Mittelschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grundschul- oder
Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor
bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können. Der Bewährungszeit
stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw.
wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht
gleich.
Der Bewerbung ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt. Die ausgeschriebene
Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin ist nicht teilzeitfähig. Die Stelle des weiteren
Schulrats bzw. der weiteren Schulrätin ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt
ist.
Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der
Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Die Stellen sind für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im
Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener
Nähe nimmt.
Bei Versetzungsanträgen von Fachlichen Leitern bzw. Fachlichen Leiterinnen und weiteren Schulräten bzw.
weiteren Schulrätinnen sind die dienstlichen Belange des Staatlichen Schulamts, an dem sie tätig sind, zu
berücksichtigen. Ein Wechsel vor Ablauf eines Zeitraums von drei Jahren nach Bestellung ist nur in
begründeten Ausnahmefällen möglich.
Das Staatsministerium behält sich insofern vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt
bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten
bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Bewerbungen sind spätestens drei Wochen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Bayerischen
Ministerialblatt auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung
einzureichen.

BayMBl. 2026 Nr. 315
29. Juli 2026
Seite 3 von 4
Die Regierung legt alle eingegangenen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den
Personalakten dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vor.
Martin W u n s c h
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 14. Juli 2026, Az. IV.3-BO7126.3/23/4
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin (m/w/d) am Staatlichen Schulamt im
Landkreis Schwandorf ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht
und Kultus über die Aufgaben der Staatlichen Schulämter vom 25. Mai 2023 (BayMBl. Nr. 286) konkretisiert.
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaats Bayern oder staatliche
Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen
Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Haupt- bzw. Mittelschulen
besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grundschul- oder Mittelschuldienst in
einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin
oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer
Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche
Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Frauen
werden besonders aufgefordert sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der
Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im
Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener
Nähe nimmt bzw. wohnhaft ist.
Bei Versetzungsanträgen von Schulräten bzw. Schulrätinnen sind die dienstlichen Belange des Staatlichen
Schulamts, an dem sie tätig sind, zu berücksichtigen. Ein (statusgleicher) Wechsel vor Ablauf eines
Zeitraums von drei Jahren nach Bestellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Das Staatsministerium behält sich insofern vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt
bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten
bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Bewerbungen sind spätestens drei Wochen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Bayerischen
Ministerialblatt auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber bzw. die Bewerberin zuständigen Regierung
einzureichen.
Die Regierung legt alle eingegangenen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den
Personalakten dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vor.
Martin W u n s c h
Ministerialdirektor

BayMBl. 2026 Nr. 315
29. Juli 2026
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Impressum
Herausgeber:
Bayerische Staatskanzlei, Franz-Josef-Strauß-Ring 1, 80539 München
Postanschrift: Postfach 220011, 80535 München
Telefon: +49 (0)89 2165-0, E-Mail: direkt@bayern.de
Technische Umsetzung:
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Druck:
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Telefon: +49 (0)8191 126-725, Telefax: +49 (0)8191 126-855, E-Mail: druckerei.ll@jv.bayern.de
ISSN 2627-3411
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen:
Das Bayerische Ministerialblatt (BayMBl.) erscheint nach Bedarf, regelmäßiger Tag der Veröffentlichung ist Mittwoch. Es wird im Internet auf der
Verkündungsplattform Bayern www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete
Fassung. Die Verkündungsplattform Bayern ist für jedermann kostenfrei verfügbar.
Ein Ausdruck der verkündeten Amtsblätter kann bei der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech gegen Entgelt bestellt werden. Nähere Angaben zu den
Bezugsbedingungen können der Verkündungsplattform Bayern entnommen werden.