Schülerinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkannten Berufsfachschulen für Kinderpflege und Sozialpflege in Bayern Abschlussprüfungen 2027; Nachtermin 27. September 2027

Abschlussprüfung 2027 an Berufsfachschulen für Kinderpflege und an Berufsfachschulen für Sozialpflege

Seite 1 von 2 Bayerisches Ministerialblatt BayMBl. 2026 Nr. 306 29. Juli 2026 Abschlussprüfung 2027 an Berufsfachschulen für Kinderpflege und an Berufsfachschulen für Sozialpflege Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 13. Juli 2026, Az. VII.5-BS9500.0-3/18/54 1. Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Berufsfachschulen für Kinderpflege findet 2027 an folgenden Terminen statt: Dienstag, 22. Juni 2027 8.30 bis 10.00 Uhr Pädagogik und Psychologie Donnerstag, 24. Juni 2027 8.30 bis 10.00 Uhr Deutsch und Kommunikation Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Berufsfachschulen für Kinderpflege ist: Montag, 27. September 2027 8.30 bis 10.00 Uhr Pädagogik und Psychologie Mittwoch, 29. September 2027 8.30 bis 10.00 Uhr Deutsch und Kommunikation 2. Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Berufsfachschulen für Sozialpflege findet 2027 an folgenden Terminen statt: Dienstag, 22. Juni 2027 9.30 bis 10.30 Uhr Heilerziehungspflege und Sozialbetreuung Donnerstag, 24. Juni 2027 9.30 bis 11.00 Uhr Gesundheit fördern und wiederherstellen, Unterstützung bei der Selbstpflege und Assistenz bei besonderen Pflegeanlässen Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Berufsfachschulen für Sozialpflege ist: Montag, 27. September 2027 9.30 bis 10.30 Uhr Heilerziehungspflege und Sozialbetreuung

BayMBl. 2026 Nr. 306 29. Juli 2026 Seite 2 von 2 Mittwoch, 29. September 2027 9.30 bis 11.00 Uhr Gesundheit fördern und wiederherstellen, Unterstützung bei der Selbstpflege und Assistenz bei besonderen Pflegeanlässen 3. Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Berufsfachschulordnung Ernährung und Versorgung, Kinderpflege, Sozialpflege, Hotel- und Tourismusmanagement, Informatik (Berufsfachschulordnung – BFSO). 4. Andere Bewerberinnen und Bewerber, die keiner Berufsfachschule für Kinderpflege angehören bzw. die staatliche Abschlussprüfung an der besuchten Schule nicht ablegen können, können zur Abschlussprüfung an einer öffentlichen bzw. an einer staatlich anerkannten Berufsfachschule für Kinderpflege zugelassen werden. Andere Bewerberinnen und Bewerber, die die staatliche Abschlussprüfung an der besuchten Berufsfachschule für Sozialpflege nicht ablegen können, können zur Abschlussprüfung an einer öffentlichen Berufsfachschule für Sozialpflege zugelassen werden. Die Zulassung ist schriftlich bis spätestens 1. März 2027 bei einer öffentlichen bzw. staatlich anerkannten Berufsfachschule zu beantragen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 53, die Prüfungsgegenstände in § 54 BFSO geregelt. Martin W u n s c h Ministerialdirektor StAnz. Nr. 31 Impressum Herausgeber: Bayerische Staatskanzlei, Franz-Josef-Strauß-Ring 1, 80539 München Postanschrift: Postfach 220011, 80535 München Telefon: +49 (0)89 2165-0, E-Mail: direkt@bayern.de Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München Druck: Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech, Hindenburgring 12, 86899 Landsberg am Lech Telefon: +49 (0)8191 126-725, Telefax: +49 (0)8191 126-855, E-Mail: druckerei.ll@jv.bayern.de ISSN 2627-3411 Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Bayerische Ministerialblatt (BayMBl.) erscheint nach Bedarf, regelmäßiger Tag der Veröffentlichung ist Mittwoch. Es wird im Internet auf der Verkündungsplattform Bayern www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die Verkündungsplattform Bayern ist für jedermann kostenfrei verfügbar. Ein Ausdruck der verkündeten Amtsblätter kann bei der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech gegen Entgelt bestellt werden. Nähere Angaben zu den Bezugsbedingungen können der Verkündungsplattform Bayern entnommen werden.