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title: "Schülerinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkannten Berufsfachschulen für Kinderpflege und Sozialpflege in Bayern Abschlussprüfungen 2027; Nachtermin 27. September 2027"
sdDatePublished: "2026-07-29T15:00:00Z"
source: "https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2026/306/baymbl-2026-306.pdf"
topics:
  - name: "education policy"
    identifier: "medtop:20001338"
  - name: "educational testing and examinations"
    identifier: "medtop:20000413"
  - name: "school"
    identifier: "medtop:20000400"
locations:
  - "Bavaria"
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Schülerinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkannten Berufsfachschulen für Kinderpflege und Sozialpflege in Bayern Abschlussprüfungen 2027; Nachtermin 27. September 2027

Abschlussprüfung 2027 an Berufsfachschulen für Kinderpflege und an Berufsfachschulen für Sozialpflege

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Bayerisches Ministerialblatt
BayMBl. 2026 Nr. 306
29. Juli 2026
Abschlussprüfung 2027 an Berufsfachschulen für Kinderpflege
und an Berufsfachschulen für Sozialpflege
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 13. Juli 2026, Az. VII.5-BS9500.0-3/18/54
1.
Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler öffentlicher und staatlich
anerkannter Berufsfachschulen für Kinderpflege findet 2027 an folgenden Terminen statt:
Dienstag, 22. Juni 2027
8.30 bis 10.00 Uhr
Pädagogik und Psychologie
Donnerstag, 24. Juni 2027
8.30 bis 10.00 Uhr
Deutsch und Kommunikation
Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Berufsfachschulen für Kinderpflege ist:
Montag, 27. September 2027
8.30 bis 10.00 Uhr
Pädagogik und Psychologie
Mittwoch, 29. September 2027
8.30 bis 10.00 Uhr
Deutsch und Kommunikation
2.
Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter
Berufsfachschulen für Sozialpflege findet 2027 an folgenden Terminen statt:
Dienstag, 22. Juni 2027
9.30 bis 10.30 Uhr
Heilerziehungspflege und Sozialbetreuung
Donnerstag, 24. Juni 2027
9.30 bis 11.00 Uhr
Gesundheit fördern und wiederherstellen, Unterstützung bei
der Selbstpflege und Assistenz bei besonderen
Pflegeanlässen
Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Berufsfachschulen für Sozialpflege ist:
Montag, 27. September 2027
9.30 bis 10.30 Uhr
Heilerziehungspflege und Sozialbetreuung

BayMBl. 2026 Nr. 306
29. Juli 2026
Seite 2 von 2
Mittwoch, 29. September 2027
9.30 bis 11.00 Uhr
Gesundheit fördern und wiederherstellen, Unterstützung bei
der Selbstpflege und Assistenz bei besonderen
Pflegeanlässen
3.
Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Berufsfachschulordnung Ernährung und
Versorgung, Kinderpflege, Sozialpflege, Hotel- und Tourismusmanagement, Informatik
(Berufsfachschulordnung – BFSO).
4.
Andere Bewerberinnen und Bewerber, die keiner Berufsfachschule für Kinderpflege angehören bzw.
die staatliche Abschlussprüfung an der besuchten Schule nicht ablegen können, können zur
Abschlussprüfung an einer öffentlichen bzw. an einer staatlich anerkannten Berufsfachschule für
Kinderpflege zugelassen werden.
Andere Bewerberinnen und Bewerber, die die staatliche Abschlussprüfung an der besuchten
Berufsfachschule für Sozialpflege nicht ablegen können, können zur Abschlussprüfung an einer
öffentlichen Berufsfachschule für Sozialpflege zugelassen werden.
Die Zulassung ist schriftlich bis spätestens 1. März 2027 bei einer öffentlichen bzw. staatlich anerkannten
Berufsfachschule zu beantragen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 53, die Prüfungsgegenstände in
§ 54 BFSO geregelt.
Martin W u n s c h
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 31
Impressum
Herausgeber:
Bayerische Staatskanzlei, Franz-Josef-Strauß-Ring 1, 80539 München
Postanschrift: Postfach 220011, 80535 München
Telefon: +49 (0)89 2165-0, E-Mail: direkt@bayern.de
Technische Umsetzung:
Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Druck:
Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech, Hindenburgring 12, 86899 Landsberg am Lech
Telefon: +49 (0)8191 126-725, Telefax: +49 (0)8191 126-855, E-Mail: druckerei.ll@jv.bayern.de
ISSN 2627-3411
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen:
Das Bayerische Ministerialblatt (BayMBl.) erscheint nach Bedarf, regelmäßiger Tag der Veröffentlichung ist Mittwoch. Es wird im Internet auf der
Verkündungsplattform Bayern www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete
Fassung. Die Verkündungsplattform Bayern ist für jedermann kostenfrei verfügbar.
Ein Ausdruck der verkündeten Amtsblätter kann bei der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech gegen Entgelt bestellt werden. Nähere Angaben zu den
Bezugsbedingungen können der Verkündungsplattform Bayern entnommen werden.