Schülerinnen und Schüler der Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe legen 2027 Abschlussprüfungen in Bayern ab; Nachtermin am 21. September 2027
Abschlussprüfung 2027 an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe
Seite 1 von 3 Bayerisches Ministerialblatt BayMBl. 2026 Nr. 311 29. Juli 2026 Abschlussprüfung 2027 an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 14. Juli 2026, Az. VII.5-BS9500.0-3/18/64 1. Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler der Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe findet 2027 an folgendem Termin statt: Dienstag, 8. Juni 2027 Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie Bearbeitungszeit: 120 Minuten (9.30 bis 11.30 Uhr) Die Prüfung können auch Schülerinnen und Schüler staatlich anerkannter Fachschulen für Heilerziehungspflege ablegen. Für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe und für andere Bewerberinnen und Bewerber findet zudem am Dienstag, 15. Juni 2027 eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern Deutsch (9.30 bis 10.30 Uhr) Berufs- und Rechtskunde (11.15 bis 12.15 Uhr) Freitag, 18. Juni 2027 eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern Anatomie, Physiologie und Krankheitslehre (9.30 bis 10.30 Uhr) Politik und Gesellschaft (11.15 bis 12.15 Uhr) und am Dienstag, 22. Juni 2027 eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern Englisch (9.30 bis 10.30 Uhr) Übungen zur Religionspädagogik (11.15 bis 12.15 Uhr) statt. Die Terminierung der praktischen Prüfungen bleibt grundsätzlich den Schulen überlassen; diese Prüfungen sollen jedoch nicht vor dem 1. Mai anberaumt werden.
BayMBl. 2026 Nr. 311 29. Juli 2026 Seite 2 von 3 Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe ist Dienstag, 21. September 2027 Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie (Bearbeitungszeit: 120 Minuten) (9.30 bis 11.30 Uhr) Für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe und andere Bewerberinnen und Bewerber findet zudem ggf. am Freitag, 24. September 2027 eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern Deutsch (9.30 bis 10.30 Uhr) Berufs- und Rechtskunde (11.15 bis 12.15 Uhr) Mittwoch, 29. September 2027 eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern Anatomie, Physiologie und Krankheitslehre (9.30 bis 10.30 Uhr) Politik und Gesellschaft (11.15 bis 12.15 Uhr) und am Donnerstag, 7. Oktober 2027 eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern Englisch (9.30 bis 10.30 Uhr) Übungen zur Religionspädagogik (11.15 bis 12.15 Uhr) statt. 2. Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Schulordnung für die Fachschulen. 3. Andere Bewerberinnen und Bewerber können zur Abschlussprüfung an öffentlichen und staatlich anerkannten Fachschulen zugelassen werden. Die Zulassung ist schriftlich bis spätestens 1. März 2027 bei einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule zu beantragen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 58, die Prüfungsgegenstände in § 57 der Schulordnung für die Fachschulen geregelt. Martin W u n s c h Ministerialdirektor StAnz. Nr. 31
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