VKU Stellungnahme zur Überarbeitung des EU-Rechtsakts zur Cybersicherheit (Cybersecurity Act 2) und Änderungen der NIS-2-Richtlinie Berlin; Keine Benachteiligung kommunaler small mid-caps

Stellungnahme zur Überarbeitung des EU-Rechtsakts zur Cybersicherheit (Cybersecurity Act 2) und Änderungen der NIS-2-Richtlinie | VKU

VKU-Stellungnahme Stellungnahme zur Überarbeitung des EU-Rechtsakts zur Cybersicherheit (Cybersecurity Act 2) und Änderungen der NIS-2-Richtlinie Für kommunale Unternehmen steht Cybersicherheit an oberster Stelle. Mit Blick auf den vorgeschlagenen Mechanismus zur Überprüfung „nicht-technischer“ Risiken in IKT-Lieferketten setzt sich der VKU für eine praxisnahe Ausgestaltung ein, insbesondere mit Blick auf den Telekommunikationssektor. Besonders wichtig ist zudem, dass im Rahmen der gezielten Änderungen der NIS-2-Richtlinie nicht der Weg für eine Benachteiligung von kommunalen „small mid-caps“ sowie Mehrspartenunternehmen in Deutschland, die mehr als 1 MW Energie erzeugen, freigemacht wird. 29.07.26 Digitalisierung Digitalunion Diese Seite teilen: Link kopieren

Für kommunale Unternehmen steht Cybersicherheit an oberster Stelle. Mit Blick auf den vorgeschlagenen Mechanismus zur Überprüfung „nicht-technischer“ Risiken in IKT-Lieferketten setzt sich der VKU für eine praxisnahe Ausgestaltung ein, insbesondere mit Blick auf den Telekommunikationssektor. Besonders wichtig ist zudem, dass im Rahmen der gezielten Änderungen der NIS-2-Richtlinie nicht der Weg für eine Benachteiligung von kommunalen „small mid-caps“ sowie Mehrspartenunternehmen in Deutschland, die mehr als 1 MW Energie erzeugen, freigemacht wird.

Stellungnahme zur Überarbeitung des EU-Rechtsakts zur Cybersicherheit (Cybersecurity Act 2) und Änderungen der NIS-2-Richtlinie

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