Bundesgerichtshof erklärt Jahresentgelte in Riester-Bausparverträgen unzulässig Deutschland; Rückerstattungen möglich rückwirkend drei Jahre
Jahresentgelte: Geld zurück für Bausparer:innen | Verbraucherzentrale Bundesverband
Jahresentgelte: Geld zurück für Bausparer:innen
Der Bundesgerichtshof stärkt Verbraucherrechte und erklärt Jahresentgelte in altersvorsorgegestützten Bausparverträgen für unzulässig
Der Bundesgerichtshof hat im Verfahren gegen die Landesbank Hessen-Thüringen entschieden, dass die Jahresentgelte für die Führung von Riester-Bausparverträgen unzulässig sind. Betroffene Verbraucher:innen können nun Geld zurückverlangen.
Quelle: Gert Baumbach - vzbv
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist ein starkes Signal für den Verbraucherschutz. Verbraucherinnen und Verbraucher, die direkt oder von ähnlichen Kostenklauseln in ihren Bausparverträgen betroffen sind, stehen nun grundsätzlich Rückzahlungsansprüche zu. Nach unserer Auffassung könnten Verbraucherinnen und Verbraucher Gebühren rückwirkend für mindestens die vergangenen drei Jahre zurückverlangen. Was das Urteil im Einzelnen bedeutet, werden wir nach Vorliegen der Entscheidungsgründe prüfen. Betroffene Kundinnen und Kunden können sich zur Beratung an ihre Verbraucherzentrale wenden.
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