Kanton Zürich Gesundheitsdirektion legt weitergehende leistungsspezifische Anforderungen Rehabilitation für Kinder-Reha Schweiz fest; Pädiatrische Fachärzte ersetzen Erwachsenen-FA in Kinder-Reha Schweiz

Anhang zur Spitalliste 2023 Rehabilitation: Weitergehende leistungsspezifische Anforderungen Rehabilitation (Kinder-Reha Schweiz) Version 2023.1 gültig ab 13. November 2025

Kanton Zürich Gesundheitsdirektion

Dossier-Nr. 1265-2022 / 2022-08-0265

Anhang zur Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation

Weitergehende leistungsspezifische Anforderungen – Rehabilitation

Version 2023.1, gültig ab 1. Januar 2023

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Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 3 2. Kinder-Reha Schweiz 3 2.1 Fachärztliche Spezialisierung 3 2.2 Ausnahmen betreffend einzelne Leistungsgruppen 3 2.2.1 MSK2 3 2.2.2 NER1-2, NER4-5 4 2.2.3 RKA1-2 4 2.2.4 PNR1-2 4 2.2.5 SOM1 4

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Einleitung Die vorliegenden weitergehenden leistungsspezifischen Anforderungen Rehabilitation stüt- zen sich auf § 7 Abs. 2 lit. b des Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes (SPFG) und ergänzen die vom Regierungsrat erlassenen leistungsspezifischen Anforderungen Rehabi- litation. Sie enthalten Ausführungen dazu sowie spezifisch angepasste oder zusätzliche, mit den Spitalplanungsleistungsgruppen zusammenhängende Anforderungen an die Spitä- ler. Sie gelten für die Spitäler mit einem Leistungsauftrag des Kantons Zürich (Listenspitä- ler) im Fachbereich Rehabilitation. 2. Kinder-Reha Schweiz 2.1 Fachärztliche Spezialisierung Die in den leistungsspezifischen Anforderungen aufgeführten Fachärztinnen/Fachärzte (FA) für die Rehabilitation von Erwachsenen werden in der pädiatrischen Rehabilitation durch folgende FA ersetzt: FA Rehabilitation von Erwachsenen FA für Rehabilitation von Kinder- und Jugendlichen Physikalische Medizin und Rehabilitation Kinder- und Jugendmedizin mit mindestens drei Jahren Erfahrung in stationärer Rehabilitation von Kindern- und Jugendlichen Allgemeine Innere Medizin Kinder- und Jugendmedizin Rheumatologie Pädiatrische Rheumatologie Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewe- gungsapparates mit Zwischenprüfung Kinderorthopädie Neurologie Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Neuropädi- atrie Psychiatrie und Psychotherapie Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Kardiologie Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Pädiatri- sche Kardiologie Pneumologie Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Pädiatri- sche Pneumologie Facharzt mit Schwerpunkt Psychosomati- sche und Psychosoziale Medizin (SAPPM) Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie 2.2 Ausnahmen betreffend einzelne Leistungsgruppen 2.2.1 MSK2 Die ärztliche Leitung wird in der Leistungsgruppe MSK2 durch FA Kinder- und Jugendmedi- zin mit mindestens drei Jahren Erfahrung in der stationären Rehabilitation von Kindern- und

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Jugendlichen geleistet. FA Pädiatrische Rheumatologie ist bei Bedarf jederzeit beim Uni- versitäts-Kinderspital Zürich abrufbar. 2.2.2 NER1-2, NER4-5 Die ärztliche Leitung wird in den Leistungsgruppen NER1-2, NER4-5 durch FA Kinder- und Jugendmedizin mit mindestens drei Jahren Erfahrung in der stationären Rehabilitation von Kindern- und Jugendlichen geleistet. FA Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Neu- ropädiatrie und FA Neurochirurgie sind bei Bedarf jederzeit beim Universitäts-Kinderspital Zürich abrufbar. In NER2 ist eine Assistenzärztin / ein Assistenzarzt in Weiterbildung FA Kinder- und Ju- gendpsychiatrie und -psychotherapie oder FA Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psycho- therapie bei Bedarf jederzeit beim Universitäts-Kinderspital Zürich abrufbar. 2.2.3 RKA1-2 Die ärztliche Leitung wird in den Leistungsgruppen RKA1-2 durch FA Kinder- und Jugend- medizin mit mindestens drei Jahren Erfahrung in der stationären Rehabilitation von Kin- dern- und Jugendlichen geleistet. FA Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Pädiatri- sche Kardiologie ist bei Bedarf jederzeit beim Universitäts-Kinderspital Zürich abrufbar. Die Kinder-Reha Schweiz ist von der Anforderung an die spezifische Berufserfahrung der ärztli- chen Leitung in RKA1 und RKA2 befreit. 2.2.4 PNR1-2 Die ärztliche Leitung wird in den Leistungsgruppen PNR1-2 durch FA Kinder- und Jugend- medizin mit mindestens drei Jahren Erfahrung in der stationären Rehabilitation von Kin- dern- und Jugendlichen geleistet. FA Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Pädiatri- sche Pneumologie ist bei Bedarf jederzeit beim Universitäts-Kinderspital Zürich abrufbar. Die Kinder-Reha Schweiz ist von der Anforderung an die spezifische Berufserfahrung der ärztlichen Leitung in PNR1 und PNR2 befreit. 2.2.5 SOM1 Die ärztliche Leitung wird in der Leistungsgruppe SOM1 durch FA Kinder- und Jugendme- dizin mit mindestens drei Jahren Erfahrung in der stationären Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen geleistet. FA Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie ist bei Bedarf jederzeit beim Universitäts-Kinderspital Zürich abrufbar.