Auto-Schweiz fordert Abschaffung der Energieetikette für Personenwagen in der Schweiz und Liechtenstein; Bürokratieaufwand trotz geringem Nutzen und Kostenfalle

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Die Energieetikette – viel Aufwand für wenig Ertrag

Die Energieetikette für Personenwagen gehört abgeschafft. Vor mehr als 20 Jahren als Orientierungshilfe eingeführt, ist es heute nur noch ein bürokratisches Relikt, das Autokäufer eher verwirrt als informiert.

Haben Sie sich auch schon mal gefragt, wieso nicht alle Elektroautos bei der Energieetikette mit «grün» (bzw. Kategorie A) bewertet werden, wenn diese doch über einen so viel besseren Wirkungsgrad verfügen und mit einem rein elektrischem Antrieb allesamt 0 Gramm CO 2 ausstossen?. Stattdessen werden sie gleichwohl in Verbrauchskategorien eingeteilt, wobei beim Referenzverbrauch ein CO2-«Rucksack» der Elektrischen Energie angerechnet wird. So kommt beispielsweise ein Elektrofahrzeug mit einem Verbrauch von 14,8 kWh Strom auf 100 Kilometer einem Benzinverbrauch von 1,6 Liter gleich. Hier liegt der Grenzwert für ein Fahrzeug in Kategorie A. Bei einem Benzinmotor liegt der Schwellwert für den Verbrauch aber bei 3,2 Liter Verbrauch auf 100 Kilometer. Hier werden Elektrofahrzeuge offensichtlich in der Betrachtungsweise benachteiligt.

Zur Erinnerung: Seit 2003 muss bei jedem zum Kauf angebotenen Neuwagen, ob in der Werbung oder am Fahrzeug selbst, eine Energieetikette gut sichtbar angebracht sein. Diese gibt an, wie energieeffizient ein Fahrzeug ist – unterteilt in sieben Kategorien von A (grün) bis G (rot).

Nebst diesem offensichtlichen Fehler im System ist die Energieetikette nicht mehr zeitgemäss, wenn wir als Gesellschaft das Netto-Null-Ziel 2050 erreichen wollen, was eine maximale Elektrifizierung voraussetzt. Zudem können sich die Kaufinteressenten längst am konkreten CO₂-Ausstoss in Gramm pro Kilometer orientieren oder an einem Verbrauchswert, der ja nach der Preisbekanntgabeverordnung verpflichtend ist. Das ist eine klare, verständliche und vergleichbare Grösse. Die Buchstaben A bis G hingegen basieren auf komplizierten Berechnungsmodellen, die kein Laie nachvollziehen kann und die erst noch jedes Jahr neu bestimmt werden. Denn nur eine bestimmte Anzahl Fahrzeuge darf in Kategorie A landen.

Hinzu kommt ein enormer administrativer Aufwand. Die Verwaltung produziert jährlich überarbeitete Berechnungsgrundlagen für die Energieeffizienzkategorien von neuen Personenwagen. Die daraus resultierenden Anpassungen treten jeweils am 1. Januar des folgenden Jahres in Kraft. Landesweit mussten Händler Anfang Jahr die Informationen aktualisieren und dabei komplizierte Vorgaben einhalten. Garagisten riskieren Bussen wegen formaler Fehler – alles für ein Label ohne erkennbaren Mehrwert.

Heute, Mitte 2026 , bilden Personenwagen, die elektrisch geladen werden können, wie Plug-in-Hybride und Autos mit rein elektrischem Antrieb (BEV), die grösste Fahrzeugkategorie mit 40 Prozent der Zulassungen, gefolgt von den Mild-Hybriden mit einem Anteil von 34 Prozent an den Neuzulassungen in der Schweiz und Liechtenstein. Autos mit Benzin und Dieselmotor sind im Jahr 2025 um 11 bzw. 22% eingebrochen. Entsprechend ist die Energieeffizienz über alle Neuzulassungen gegenüber den Nullerjahren massiv gestiegen.

Die Energieetikette ist überholt und irreführend. Es ist höchste Zeit, das antiquierte Denkmodell der Energieeffizienz im Bereich der Fahrzeugantriebssysteme aufzugeben und damit die Branche von unnötiger Bürokratie und Kosten zu entlasten. Auf dem Weg zu emissionsfreien Antrieben braucht es Rahmenbedingungen, die sich an der Marktrealität ausrichten, und keine Buchstabenlotterie aus vergangenen Zeiten.