---
title: "Gemeinderat genehmigt Finanzplan 2027–2031, 1. Lesung, Sitzungszimmer Bäramsle; Investitionsumfang 2027–2031 festgelegt"
sdDatePublished: "2026-07-30T13:40:00Z"
source: "https://baettwil.ch/download/GR/GR_2610_20260615.pdf"
topics:
  - name: "government"
    identifier: "medtop:20000593"
  - name: "public finance"
    identifier: "medtop:20000608"
  - name: "environment"
    identifier: "medtop:06000000"
  - name: "education"
    identifier: "medtop:05000000"
locations:
  - "Solothurn"
  - "Laufen"
---


Gemeinderat genehmigt Finanzplan 2027–2031, 1. Lesung, Sitzungszimmer Bäramsle; Investitionsumfang 2027–2031 festgelegt

(Microsoft Word - gr202610_20260615 - öffentlich)

- 145 -

10. Sitzung des Gemeinderates

vom 15. Juni 2026
im Sitzungszimmer Bäramsle

Öffentliches Protokoll

Anwesend
Claudia Carruzzo, Gemeindepräsidentin

Sascha Fässler

Nicole Schwalbach

Nicole Degen-Künzi, Protokoll

Abwesend
Peter Riesterer und Sébastian Hamann, beide entschuldigt

Gäste
Jeannine Gschwind, Finanzverwalterin

Carlo Andreatta

Besucher
-

Dauer
17.30 – 19.45 Uhr

Traktanden

91
012.2
Gemeindeorganisation, Gemeindeverwaltung / Legislative und
Exekutive
Genehmigung Protokolle der Sitzung vom 1. Juni 2026

92
923.1
Finanzen und Steuern / Allgemeine Gemeindesteuern
Genehmigung und Anweisung der offenen Rechnungen

93
922.1
Finanzen und Steuern / Gemeindefinanzen

Finanzplan 2027 – 2031, 1. Lesung

94
860
Volkswirtschaft / Energie
Evaluation einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft in der Gemeinde

95
012.2
Gemeindeorganisation, Gemeindeverwaltung / Legislative und
Exekutive
VSEG-Generalversammlung 2026 – Instruktion der Delegierten

96
217.2
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Schule / Kindergarten und Primarschule
Vergabe Podest im Kindergarten

146
97
026.1
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Gemeindeorganisation, Gemeindeverwaltung / Legislative und
Exekutive

Vergabe Gipserarbeiten im Archiv

98
730.2
Umwelt und Raumordnung / Abfallbeseitigung
Neue Verkaufsstelle für Kehrichtvignetten, Grünabfuhr- und
Containermarken

99
012.2
Gemeindeorganisation, Gemeindeverwaltung / Legislative und
Exekutive

Orientierungen und Diverses

://: Die Traktandenliste wird genehmigt und Eintreten ist beschlossen.

147
91
012.2
Gemeindeorganisation, Gemeindeverwaltung / Legislative und
Exekutive
Genehmigung Protokolle der Sitzung vom 1. Juni 2026

Klassifizierung
Öffentlich

Beschluss
Das öffentliche und nicht-öffentliche Protokoll vom 1. Juni 2026 werden einstimmig
genehmigt. Die Gemeindeschreiberei wird gebeten, die entsprechenden Protokollauszüge
zur Unterschrift und die Version für auf die Homepage vorzubereiten.

148
92
923.1
Finanzen und Steuern / Allgemeine Gemeindesteuern
Genehmigung und Anweisung der offenen Rechnungen

Klassifizierung
Öffentlich

Beschluss
1. Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Zahlungsanweisungsliste 2026 mit Total 38
Zahlungen im Wert von CHF 159‘581.25 einstimmig zu und gibt die Rechnungen zur
Zahlung frei.
2. Information geht an:

- Archiv

149
93
922.1
Finanzen und Steuern / Gemeindefinanzen
Finanzplan 2027 – 2031, 1. Lesung

Klassifizierung
Öffentlich

Sachverhalt
Der Finanzplan muss ein Mal pro Jahr durch den Gemeinderat genehmigt werden. Dies er-
folgt vor der Budgetphase, damit bei der detaillierten Budgetierung ein Gesamtüberblick vor-
liegt.

Der Finanzplan zeigt die Entwicklung der Finanzsituation der Gemeinde in den kommenden
5 Jahren auf. Er basiert auf der letzten abgeschlossenen Rechnung (2025) und dem letzten
Budget (2026), Annahmen zu der Teuerungsentwicklung beim Personal- und Sachaufwand,
bei der Steuer- und Einwohnerentwicklung und den bekannten Investitionen der kommenden
5 Jahre. Der Finanzplan ist eine Hochrechnung anhand gewisser Parameter. Er widerspie-
gelt jedoch nie die aktuelle und zukünftige Situation des wirtschaftlichen Umfelds.

Rechtliches
Gemäss § 138 Gemeindegesetz beschliesst der Gemeinderat jährlich den Finanzplan

Finanzielles
Keine Auswirkungen

Antrag
1. Besprechung und Beschluss Finanzplan 2027 – 2031

Erwägungen
Aus der Beratung geht hervor, dass
a) die allgemeinen Angaben auf verschiedenen Annahmen basieren. Diese wurden mit
anderen Gemeinden im Kanton Solothurn verglichen und Angaben des Bundes beigezo-
gen.
b) die Teuerung für den Personalaufwand mit 2 % angenommen wird, für den Sachaufwand
wird mit 1.5 % gerechnet.
c) die Steuerentwicklung ein Wachstum von 1.5 % pro Jahr vorsieht und der Steuerfuss aus
Transparenzgründen bei 122 % belassen wurde, dies jedoch jährlich mit dem Budget
noch genauer angeschaut wird.
d) die Annahme getroffen wurde, die Einwohnerzahl aufgrund der bevorstehenden Einzo-
nung im Grienacker, dem Generationenwechsel und der Verdichtung in den kommenden
Jahren um 100 Personen steigen wird.
e) für den Werterhalt im Tiefbau in den nächsten Jahren einige Investitionen in den
Bereichen Wasser, Abwasser und Strassen anstehen.
f) alle vorgeschlagenen Investitionen in den Finanzplan aufgenommen werden sollen um
klar aufzuzeigen, was in den nächsten Jahren alles nötig ist.
g) im Investitionsplan nebst den werterhaltenden Investitionen des ZSL die Schulraumerwei-
terung der Primarschule, der Umbau des Werkhofgebäudes, diverse Tiefbauten Stras-
sensanierung und Beleuchtung, das Projekt Einzonung Grienacker, Spezialfahrzeuge der
Feuerwehr, die Renovation des Bahnweges 6 und der Ersatz diverser Wasser- und Ab-
wasserleitungen für die nächsten fünf Jahre vorgesehen sind.
h) beim kleinen Teil der Mühlemattstrasse der Deckbelag fehlt und dieser auch in den
nächsten fünf Jahren gemacht werden sollte.
i) dem Gemeinderat nicht klar ist, was mit den Investitionen Wasser und Abwasser bei der
Reservezone W2 bei der Benkenstrasse gemeint ist. Dieser Punkt muss noch mit dem
Ingenieurbüro Märki AG geklärt werden.
j) in den nächsten Jahren jeweils mit einem Aufwandüberschuss zu rechnen ist. Dieser be-
wegt sich jeweils um ca. TCHF 500 herum. Dies liegt zum Teil an den geplanten Investiti-

150
onen (die Abschreibungen im allgemeinen Haushalt erhöhen sich von TCHF 229 auf
TCHF 339), grösstenteils jedoch an der Entwicklung der gebundenen Kosten.
k) der jährliche (durch Alterung der Anlagen verursachte) Werterhalt wird ausgedrückt in
Franken und als Prozentanteil am Wiederbeschaffungswert. Er wird aus dem Wiederbe-
schaffungswert und der zur erwartenden mittleren Lebensdauer der Infrastruktur errech-
net. Vereinfacht wird ausgegangen von 80 Jahren für die Kanalisation, von 50 Jahren für
Sonderbauwerke und von 33 Jahren für die Abwasserreinigungsanlage. Dieser Betrag
müsste im langjährigen Mittel jährlich in den Werterhalt (ohne Ausbau des Netzes) inves-
tiert werden, um den baulichen Zustand der Anlagen langfristig zu erhalten. Unser Wert-
erhalt pro Jahr beträgt 1.6 %, was einer Summe von CHF 267'633.- entspricht.
l) es der Gemeinderat wünschenswert fände, wenn uns das Ingenieurbüro Märki AG ihre
Angaben zu den Investitionen während des Budgetprozesses detailliert erläutert.

Beschluss
1. Der Gemeinderat beschliesst den Finanzplan 2027 – 2031.
2. Das Ingenieurbüro Märki AG soll während des Budgetprozesses zu einer Detailbespre-
chung eingeladen werden.
3. Information geht an:

- Gemeindeschreiberei, zuhanden Kenntnisnahme GV

- Finanzverwaltung

- Archiv

151
94
860
Volkswirtschaft / Energie
Evaluation einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft in der Gemeinde

Klassifizierung
Öffentlich

Sachverhalt
Am 9. Juni 2024 hat das Schweizer Stimmvolk dem revidierten Stromversorgungsgesetz zu-
gestimmt. Damit wurde ab 2026 die Möglichkeit geschaffen, lokal erzeugte Elektrizität (z.B.
von PV-Anlagen) über das öffentliche Netz innerhalb eines Quartiers oder einer Gemeinde,
als eine sogenannte lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG), zu nutzen. Wer Strom lokal pro-
duziert und mit anderen direkt nutzt, spart Netzgebühren. Für den in der LEG ausgetausch-
ten Strom wird ein reduziertes Netznutzungsentgelt erhoben, wodurch für die Produktion die-
ses Stroms eine höhere Vergütung möglich ist als bei der schlichten Rücklieferung ins Netz.
Gleichzeitig ist man unabhängiger vom Strommarkt und es wird ein Beitrag zu mehr Nach-
haltigkeit geleistet (auch ohne eigene PV-Anlage). Der wirtschaftliche Nutzen einer LEG ist
dann am höchsten, wenn Produktion und Verbrauch zeitlich möglichst gut übereinstimmen.
Ansonsten sinken der Eigenverbrauchsanteil und damit auch die Ersparnis.

Am 2. März 2026 hat der Gemeinderat beschlossen, die Möglichkeit einer lokalen Elektrizi-
tätsgemeinschaft (LEG) in der Gemeinde zu evaluieren und hat den Antragssteller gebeten,
genauere Informationen bezüglich Umsetzung, Aufwand, etc. bei der Primeo Energie einzu-
holen.

Zwischenzeitlich hat ein unverbindliches und kostenloses Treffen zwischen dem Antragsstel-
ler und der Primeo Energie stattgefunden, bei dem eine LEG präsentiert wurde. Der An-
tragssteller wird nun das LEG dem Gemeinderat vorstellen und möchte den Nutzen für die
Gemeinde, aber auch für die Teilnehmer eines LEG aufzeigen. Soll das Projekt weiterver-
folgt werden, müsste für Primeo Energie eine Kostengutsprache von ca. CHF 3'000.- bewil-
ligt werden – eine Offerte dafür liegt der Präsentation bei.

Carlo Andreatta zeigt zuerst einen Kurzfilm von der Sendung «Kassensturz» vom 26. Mai
2026, bei dem erklärt wird, was eine LEG ist.

Bei ihm ist die Idee aufgekommen, dass wir als Gemeinde aufgrund unserer Grösse ideal
wären, eine solche LEG zu gründen. Der Nutzen vom Konsumenten und Produzenten liegt
darin, dass der Strom lokal im Quartier bleibt und somit das übergeordnete Stromnetz weni-
ger belastet, was dazu führt, dass die Netzkosten für diesen Strom um bis zu 40 % sinken.
Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) wird intern verteilt und abgerechnet, der
virtuelle ZEV (vZEV) ist eine Eigenverbrauchsgemeinschaft ohne physisch gemeinsamen
Anschluss und die lokale Energiegemeinschaft (LEG) ist die Nutzung lokaler Produktion über
mehrere Teilnehmer. In Bättwil gibt es Haushalte mit Photovoltaikanlagen und Haushalte
ohne eine solche. Heute laufen Bezug, Netznutzung und Einspeisung in der Regel über
Standardtarife. Mit einer LEG könnte lokal produzierter Strom innerhalb der Gemeinde bes-
ser genutzt und abgerechnet werden. So hätten wir mehrere Verbraucher und mehrere Pro-
duzenten. Die Gemeinde könnte ebenfalls als Produzent teilnehmen und allenfalls die Admi-
nistration dieser LEG übernehmen.

Ein Beispiel: 4-köpfige Familie ohne PV-Anlage (reiner Stromverbraucher)

Ohne LEG
Mit LEG (60 %)
Mit LEG (80 %)
CHF 1'930.94
CHF 1'692.28
CHF 1'840.61

Kostenvorteil CHF 238.66
Kostenvorteil CHF 90.33

152
4-köpfige Familie mit PV-Anlage (Stromproduzent)

Ohne LEG
Mit LEG (60 %)
Mit LEG (80 %)
CHF 704.48
Einspeisevergütung CHF 1'161.81
CHF 625.86
Einspeisevergütung CHF 1'225.79
Kostennutzen: CHF 142.60
CHF 673.41
Einspeisevergütung CHF 1'225.79
Kostennutzen: CHF 95.05

Die Bruttomarge aus dem Energiebezug würde rund CHF 102.17 betragen, bei ca. 20 Haus-
halten mit PV-Anlage und 180'000 kWh wären dies CHF 2'057.72. Damit könnten die Admi-
nistration / Abrechnung, Teilnehmer-Support und Mess- und Datenprozesse finanziert wer-
den und die Gemeinde könnte die LEG als Dienstleistung anbieten und die Abwicklung zent-
ral organisieren. Die Marge kann so festgelegt werden, dass die Kosten gedeckt sind und die
Akzeptanz hoch bleibt.

Sein pragmatischer Vorschlag für das weitere Vorgehen wäre in fünf Schritten:

- Interesse erheben in seiner Nachbarschaft bei PV-Besitzern und Verbrauchern, erwartete
 Teilnehmerzahl
- LEG-Regeln definieren: Tarife, Abrechnung, Ein-/Austritt, Datenfluss
- Vertrags- und Prozess-Setup: Messdaten, Abrechnungsperiode, Inkasso
- Pilotbetrieb (z. B. 10 – 20 Haushalte): 2 Abrechnungszyklen, Feedback
- Rollout: breiter Beitritt, laufende Optimierung

Die Administration durch die Gemeinde würde einfach bleiben. Die Gemeindeverwaltung wä-
re ein zentraler Ansprechpartner für Beitritt, Fragen und Mutationen. Es würde eine standar-
disierte Abrechnung (z. B. quartalsweise) geben für Bezug, Netznutzung, Vergütung und Ab-
gaben, eine klare Kommunikation bezüglich Preislogik, erwarteten Ersparnissen, FAQ,
Transparenz über Marge. Optional wäre auch eine Zusammenarbeit mit Treu-
hand/Abrechnungsdienstleister für Skalierung.

Entscheiden wir uns laut