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title: "Inländische Unternehmen senden ab 01.01.2025 Rechnungen ab 250 € brutto elektronisch in Sachsen-Anhalt; Übergangsregelungen bis 31.12.2026 beachten"
sdDatePublished: "2026-07-30T12:31:00Z"
source: "https://blsa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/BLSA/AIB/Dokumente/e-Rechnung/Hinweisblatt_e_Rechnungen___14UStG_2026_3.pdf"
topics:
  - name: "real estate"
    identifier: "medtop:20000241"
locations:
  - "Halberstadt"
  - "Stendal (Landkreis)"
  - "Dessau-Roßlau"
  - "Sachsen-Anhalt"
  - "Magdeburg"
  - "Germany"
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Inländische Unternehmen senden ab 01.01.2025 Rechnungen ab 250 € brutto elektronisch in Sachsen-Anhalt; Übergangsregelungen bis 31.12.2026 beachten

Hinweise an Vertragspartner
Die neue e-Rechnung ab 01.01.2025
aufgrund § 14 UstG
(Stand 07.05.2026)
Mit Art. 23 des Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie
Steuervereinfachung und Steuerfairness -Wachstumschancengesetz- vom 27. März 2024 wurde § 14
UStG geändert.
Demnach sind ab 01.01.2025 Rechnungen von inländischen Unternehmen für umsatzsteuerliche
Leistungen ab 250 € brutto, die ab dem 01.01.2025 erbracht wurden, grundsätzlich in elektronischer
oder ausnahmsweise in sonstiger Form zu übermitteln. Erfolgte die Leistungserbringung noch in 2024,
die Rechnungslegung aber erst in 2025, sind die Regelungen noch nicht einschlägig.
Zur Einhaltung der elektronischen Form muss die Rechnung eine elektronische Verarbeitung
ermöglichen, d.h. sie muss in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und
empfangen werden (typischerweise: XRechnung oder ZUGFeRD 2.X). Bei der sonstigen Form können
Rechnungen noch als herkömmliche Papierrechnung oder per pdf übersandt werden. Dieses Format
darf noch in einer Übergangszeit bis zum 31.12.2026 von den Rechnungsausstellern, also den
Auftragnehmern verwendet werden. Damit wird durch § 14 Absatz 1 UStG der Begriff der
elektronischen Rechnung neu definiert.
In den Ämtern für Immobilien- und Baumanagement (ÄIB) können uns Rechnungssteller auf zwei
Wegen elektronische Rechnungen zusenden.
1) eRechnungen/X-Rechnungen
Zur Übersendung Ihrer eRechnung nutzen Sie bitte: land(at)erechnung.sachsen-anhalt.de (Die
Nutzung dieser E-Mailadresse erfordert eine vorherige Registrierung auf dem
eRechnungsportal von Dataport AöR, dieses ist erreichbar unter: E-Rechnung - Dienst
Einstiegsseite - Serviceportal Gemeinsam-Online) und geben Sie die nachfolgende Leitweg-ID
je AIB an und bei Nutzung des Eingangskanals „Peppol“ verwenden Sie bitte folgende Daten:
AIB Magdeburg

Leitweg-ID: 15-1422-83
Peppol-ID: 0204:15-1422-83

AIB Halle

Leitweg-ID: 15-1421-86
Peppol-ID: 0204:15-1421-86

AIB Dessau-Roßlau

Leitweg-ID: 15-1418-95
Peppol-ID: 0204:15-1418-95

AIB Halberstadt

Leitweg-ID: 15-1420-89
Peppol-ID: 0204:15-1420-89

AIB Stendal

Leitweg-ID: 15-1419-92
Peppol-ID: 0204:15-1419-92

Weitere Informationen zur Verwendung des eRechnungsportals sind unter E-Rechnung -
Dienst Einstiegsseite - Serviceportal Gemeinsam-Online zu finden.

2) einfache Rechnungen im elektronischen Format

bitte an das E-Mail-Postfach der Poststellen am jeweiligen ÄIB-Standort.

Poststelle AIB Dessau-Roßlau <poststelle-de.aib@sachsen-anhalt.de>;
Poststelle AIB Halberstadt <poststelle-hbs.aib@sachsen-anhalt.de>;
Poststelle AIB Halle <poststelle-hal.aib@sachsen-anhalt.de>;
Poststelle AIB Magdeburg <poststelle-md.aib@sachsen-anhalt.de>;
Poststelle AIB Stendal <poststelle-sdl.aib@sachsen-anhalt.de>

Weitere Informationen zu der eingeführten Neuerung in § 14 UstG finden Sie auf der Internetseite
der Industrie- und Handelskammer Darmstadt Rhein Main Neckar, dem Bundesfinanzministerium
und auf der Seite der ÄIB im Internet.
•
https://www.ihk.de/darmstadt/servicemarken/news/wirtschaftsdialoge/interviews-und-portraets/e-rechnung-
alle-sind-betroffen-6222880
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Bundesfinanzministerium - FAQ zum 1. Januar 2025
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-
rechnung.html#:~:text=Dezember%202024%20ausgef%C3%BChrte%20Ums%C3%A4tze%20neu%20gefasst%20w
orden.%20Seit,dieser%20obligatorischen%20%28verpflichtenden%29%20E%20%E2%80%91%20Rechnung%20gel
ten%20%C3%9Cbergangsregelungen.
•
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/
2024-10-15-einfuehrung-e-rechnung.pdf?__blob=publicationFile&v=4

•
https://blsa.sachsen-anhalt.de/
•
https://serviceportal.sachsen-anhalt.de/SachsenAnhaltGateway/Service/Entry/XRECHNUNG