Einwohnergemeinde Bolligen Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern entlang von Strassen und Gehwegen Bolligen; Kostenverrechnung an Eigentümer bei Nichteinhaltung
Einwohnergemeinde Bolligen - Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Überhängende Äste und dichte Hecken können die Sicht auf Strassen, Trottoirs, Verkehrsschilder und Beleuchtung beeinträchtigen – und so die Sicherheit gefährden. Wir bitten Sie deshalb, Bäume, Sträucher und Hecken entlang von Strassen und Gehwegen rechtzeitig zurückzuschneiden. Fristen: - Zweiter Rückschnitt: 17. August 2026 - Empfehlung: regelmässige Pflege das ganze Jahr über Weitere Infos: www.bolligen.ch
lichtraumprofil Vielen herzlichen Dank für Ihre Mithilfe! Was passiert, wenn die Bäume und Sträucher nicht zurückgeschnitten werden? Sollten die Fristen nicht eingehalten werden, lässt die Gemeinde die nötigen Arbeiten ausführen. Die Kosten dafür werden den Grundeigentümer*innen weiterverrechnet (gemäss Art. 73 Abs. 8, Strassengesetz). Fragen? Urs Erni hilft Ihnen gerne weiter: Urs Erni, 031 924 70 32, urs.erni@bolligen.ch Einwohnergemeinde Bolligen Bauverwaltung | Tiefbau