Sächsische Staatsregierung kennt Einsatzfähigkeit der Feuerwehren in Sachsen nicht; mindestens zehn Prozent Einsparungen durch gemeinsame Beschaffungen
Bankrotterklärung: Staatsregierung kennt Einsatzfähigkeit der Feuerwehren nicht – BSW Fraktion Sachsen
Bankrotterklärung: Staatsregierung kennt Einsatzfähigkeit der Feuerwehren nicht
Die sächsische Staatsregierung verfügt nach eigener Aussage über keine Erkenntnisse zur Einsatzfähigkeit der örtlichen Feuerwehren. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage des BSW-Landtagsabgeordneten Jens Hentschel-Thöricht hervor (Drs. 8
7476). Das Innenministerium verweist lediglich darauf, dass der Brandschutz eine kommunale Pflichtaufgabe sei.
Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Parlamentarischer Geschäftsführer und Sprecher für Brandschutz, Rettungsdienst sowie Bevölkerungs- und Katastrophenschutz der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag:
„Das ist eine Bankrotterklärung der Staatsregierung in Sachen Brandschutz. Der Freistaat setzt die gesetzlichen Rahmenbedingungen, fördert Fahrzeuge und Feuerwehrhäuser und entscheidet über die finanzielle Unterstützung der Kommunen. Trotzdem will er nicht wissen, wie es um die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren vor Ort steht. Wer die tatsächliche Lage nicht kennt, kann weder den Investitionsbedarf seriös bewerten noch eine verlässliche Gefahrenabwehr gewährleisten. Großfeuerereignisse in Sachsen zeigen dabei immer wieder, dass die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren eine Frage von landesweiter Bedeutung ist.“
Dabei bestätigt die Staatsregierung zugleich erhebliche Vorteile gemeinsamer Beschaffungen mit Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen. Sie rechnet mit Einsparungen von mindestens zehn Prozent gegenüber Einzelbeschaffungen. Zusätzlich könnten den kommunalen Verwaltungen je nach Vorhaben mehrere Personenmonate Arbeit oder Kosten für externe Dienstleistungen erspart bleiben.
Noch 2026 sollen gemeinsame Beschaffungen von Drehleitern, Lösch- und Hilfeleistungsgruppenfahrzeugen sowie Einsatzleitwagen eingeleitet werden. Für 2027 ist unter sächsischer Federführung die Beschaffung von Tragkraftspritzenfahrzeugen mit Wasser vorgesehen. Schneller sollen die Verfahren nach Auskunft des Innenministeriums jedoch nicht werden.
„Gemeinsame Beschaffungen sind richtig, wenn sie die Kommunen tatsächlich entlasten. Die erwarteten Einsparungen müssen vollständig im Brand- und Katastrophenschutz verbleiben. Sie dürfen nicht genutzt werden, um an anderer Stelle weitere Mittel zu streichen. Gerade angesichts der im Haushaltsentwurf vorgesehenen Lücken bei Fahrzeugen, Technik und kommunaler Investitionsförderung wäre das das völlig falsche Signal.“
Auch standardisierte Musterfeuerwehrhäuser können nach Auffassung des BSW Kosten und Planungsaufwand reduzieren. Ihre Nutzung soll freiwillig bleiben, während die Kommunen die Bauleistungen selbst ausschreiben.
„Musterfeuerwehrhäuser können besonders kleineren Gemeinden helfen. Sie müssen aber an die Bedingungen vor Ort anpassbar sein. Zudem müssen regionale Handwerksbetriebe und mittelständische Unternehmen bei den Ausschreibungen faire Chancen erhalten“, so Hentschel-Thöricht abschließend.
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