Landeshauptstadt Erfurt verhängt Grillverbot in allen Parks und Grünanlagen der Stadt Erfurt aufgrund extremer Trockenheit; bis 30. September 2026

Beschlussvorlage

DA 1.15 LV 1.56 01.11 © Stadt Erfurt Drucksache : 1653/26 Seite 1 von 1

Beratungsfolge Datum Behandlung

Anfragen 01.07.2026 öffentlich

Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

aufgrund der aktuellen Trockenheit und der erhöhten Brandgefahr gilt ab dem 26. Juni 2026 in allen Parks und Grünanlagen der Landeshauptstadt Erfurt ein Grillverbot und eine entsprechende Allgemeinverfügung. Untersagt sind alle Handlungen, die Brände verursachen können. Dazu zählen insbesondere das Entzünden von Grills und offenem Feuer jeglicher Art, auch auf fest installierten Grillplätzen. Ebenfalls verboten sind das Entzünden von Kerzen oder Kohle sowie das Wegwerfen glühender Zigarettenstummel, Streichhölzer oder anderer Gegenstände, die Brände auslösen können. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 30. September 2026.

Vor diesem Hintergrund möchte ich folgende Fragen stellen:

  1. Warum wurde die Geltungsdauer der Allgemeinverfügung bis zum 30.September 2026 festgelegt?
  2. Ist vorgesehen, dass bei jeder Änderung des Wald- und Wiesenbrandgefahrenindex automatisch eine Evaluierung der Allgemeinverfügung erfolgt?
  3. Ist es möglich, feste Grillplätze unter bestimmten Voraussetzungen oder zu bestimmten Zeiten vom Grillverbot auszunehmen, und falls nein, welche Gründe sprechen gegen eine solche Differenzierung? Anlagenverzeichnis

24.07.2026, gez. i. A. xxxx

Datum, Unterschrift

Fraktion SPD & PIRATEN, Frau Butt

Titel der Drucksache: Dauer der Allgemeinverfügung zum Grillverbot

Drucksache 1653/26

öffentlich