Oberbürgermeister Erfurt beantwortet Anfrage zur Beschilderung einer Feuerwehrzufahrt in Wallstraße; Seit 28.02.2024 eindeutig geregelt
61 Drucksachen Anfragen
LV 1.61 07.24 © Stadt Erfurt Sie erreichen uns: E-Mail: oberbuergermeister@erfurt.de Internet: www.erfurt.de Rathaus Fischmarkt 1 99084 Erfurt Stadtbahn 2, 3, 6 Haltestelle: Fischmarkt
Seite 1 von 2 Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Der Sachverhalt Ihrer Anfrage betrifft eine Angelegenheit nach § 2 Abs. 3 der Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und über Zustän- digkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts i. V. m §§ 44, 45 StVO, die dem übertragenen Wirkungskreis angehört.
Nach § 29 Absatz 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 der Thüringer Kommunalord- nung erledige ich solche Angelegenheiten in eigener Zuständigkeit.
Wie dem § 22 Abs. 3 ThürKO zu entnehmen ist, beschränkt sich die Überwa- chungsbefugnis des Stadtrats auf die Ausführung seiner Beschlüsse. Der Stadt- rat hat keine Überwachungsbefugnisse hinsichtlich der durch § 29 ThürKO dem Oberbürgermeister zur Erledigung in eigener Zuständigkeit zugewiesenen lau- fenden Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises oder Aufgaben des über- tragenen Wirkungskreises.
Aus diesem Grund bestehen keine Informationsrechte für Stadtratsmitglieder in diesem speziellen Aufgabenbereich. Ich möchte Sie daher bitten, bei zukünf- tigen Anfragen diesen Umstand zu berücksichtigen.
Ungeachtet dessen beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt, auch wenn ich dazu rechtlich nicht verpflichtet bin:
- Warum wurde die angekündigte Anpassung der Beschilderung bzw. die Lösung des Problems trotz der vergangenen 30 Monate bisher nicht umge- setzt?
- Welche konkreten Maßnahmen sind nun vorgesehen, um die Sicherheit der Bewohner und die notwendige Zufahrt für Rettungskräfte dauerhaft sicherzustellen?
- Bis wann ist mit einer abschließenden Lösung der Situation in der Wall- straße zu rechnen? Der Oberbürgermeister Landeshauptstadt Erfurt . Der Oberbürgermeister . 99111 Erfurt Fraktion SPD & Piraten Herr Frenzel Fischmarkt 1 99084 Erfurt Drucksache 1649/26; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Beschilderung einer Feuer- wehrzufahrt bzw. Feuerwehrstellfläche in der Wallstraße; öffentlich Sehr geehrter Herr Frenzel, Erfurt,
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Da die genaue Örtlichkeit in Ihrer Anfrage nicht benannt wurde, kann lediglich gemutmaßt wer- den, dass sich Ihr Anliegen auf die Einmündung der Wallstraße auf den Juri-Gagarin-Ring be- zieht. Mit Entstehung des WIR-Quartiers wurde der Gehweg in diesem Bereich neu hergestellt. Dort befindet sich auch eine Aufstellfläche für die Feuerwehr. Da die Gehwegfläche seit dem Neubau aussieht wie baulich hergerichtete Stellflächen für Kfz, wurde Anfang 2024 ein bereits vorher an dieser Stelle bestehendes Verkehrszeichen Z 283 („Haltverbot“) um ein Verkehrszei- chen Z 1060-31 (“auch auf dem Seitenstreifen”) ergänzt. Dieser Beschilderungsänderung waren Hinweise des Bürgeramtes vorausgegangen, wonach falsch parkende Kraftfahrzeuge nicht ge- ahndet werden konnten.
Seit der Beschilderungsergänzung vom 28.02.2024 ist die Thematik jedoch eindeutig und ab- schließend geregelt. Weiterer straßenverkehrsrechtlicher Handlungsbedarf besteht derzeit nicht.
Mit freundlichen Grüßen
A. Horn