Oberbürgermeister A. Horn beantwortet Anfrage zur Klimaanpassung in Erfurt; Fehlende Ressourcen verzögern Klimakonzept.
61 Drucksachen Anfragen
LV 1.61 07.24 © Stadt Erfurt Sie erreichen uns: E-Mail: oberbuergermeister@erfurt.de Internet: www.erfurt.de Rathaus Fischmarkt 1 99084 Erfurt Stadtbahn 2, 3, 6 Haltestelle: Fischmarkt
Seite 1 von 2 Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
- Welche Maßnahmen der Klimaanpassung konnten in den Jahren 2024 bis 2026 aufgrund fehlender personeller oder finanzieller Ressourcen nicht umgesetzt werden, welche Auswirkungen hat dies auf die Erreichung der Klimaanpassungsziele der Landeshauptstadt Erfurt?
Ein Klimaanpassungskonzept, in dem abgestimmte Ziele und auf Erfurt zuge- schnittene Maßnahmen formuliert und priorisiert sind, wurde in diesem Zeit- raum noch nicht erarbeitet. Die Stadt beabsichtigt, die Erstellung eines Klimaanpassungskonzeptes. Hierzu sind aber noch Abstimmungen zu perso- nellen und finanziellen Ressourcen notwendig. Zurzeit stehen dafür perso- nelle Ressourcen nicht zur Verfügung.
Die im Klimaschutzkonzept zur Klimaanpassung priorisierten Maßnahmen (E1 und G1-5) werden fortlaufend bearbeitet. Aus den Klimapakt-Geldern wur- den z. B. Baumpflanzungen in der Weimarischen Straße und Gothaer Straße. Für die Maßnahme E3 des Klimaschutzkonzeptes „Pilotprojekt Erfurter Seen: Klimaangepasstes Wassermanagement anstoßen“ ist der Planungsstart für Ende 2026 vorgesehen.
- Beabsichtigt die Stadtverwaltung, die „Erfurter Leitlinien für eine klima- angepasste Stadtentwicklung“, die Checklisten sowie das geplante Hand- buch zur wassersensiblen Planung nach ihrer Fertigstellung öffentlich zu- gänglich zu machen, wenn ja, wann, wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Die „Erfurter Leitlinien“, die „Checklisten“ sowie des geplante „Handbuch zur wassersensiblen Planung“ sollen vom Stadtrat beschlossen werden. Anschlie- ßend sollen diese Dokumente öffentlich zugänglich sein, um Klarheit und Transparenz im Planungsprozess zu schaffen. Durch klare Zielformulierungen Der Oberbürgermeister Landeshauptstadt Erfurt . Der Oberbürgermeister . 99111 Erfurt Fraktion Die Linke Frau Held Fischmarkt 1 99084 Erfurt Drucksache 1598/26; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Stand der klimaangepas- sten Stadtentwicklung und Maßnahmen zur Hitzevorsorge in der Erfurter Innenstadt - Teil 3; öffentlich Sehr geehrte Frau Held, Erfurt,
Seite 2 von 2 von Anfang an kann das Verwaltungshandeln verschlankt und externe Akteure frühzeitig invol- viert werden. Hauptziel ist die frühzeitige Berücksichtigung von Maßnahmen der Klimaanpas- sung und Nachhaltigkeit bei städtebaulichen Planungen und deren Realisierung unter der An- wendung der gesetzlichen Handlungsspielräume.
Angestrebt wird dies für Ende 2026/Anfang 2027. Derzeit erfolgt die Testphase der Checklisten, aus welcher sich Anpassungen/Ergänzungen ergeben werden bzw. haben. Auch nach dem Stadt- ratsbeschluss und der Veröffentlichung sollen die Checklisten stetig evaluiert und ggf. ergänzt bzw. angepasst werden. Die Checklisten sind ein Arbeitsinstrument, welches sicherstellt, dass die „Erfurter Leitlinien“ im Rahmen von Bauleitplanverfahren eingehalten werden. Sie sind so- wohl für verwaltungsinterne als auch für externe Anwendungen (Vorhabenträger und Planer) konzipiert.
Die Leitlinien und das Handbuch stellen den Grundsatz für eine klimaangepasste Stadtentwick- lung in Erfurt dar.
Mit freundlichen Grüßen
A. Horn