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title: "Oberbürgermeister Erfurt Allgemeinverfügung Grillverbot in öffentlichen Grünanlagen Erfurt wegen Trockenheit und Brandgefahr; Geltungsdauer bis 30.09.2026, keine automatische Überprüfung"
sdDatePublished: "2026-07-30T13:31:00Z"
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  - "Erfurt"
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Oberbürgermeister Erfurt Allgemeinverfügung Grillverbot in öffentlichen Grünanlagen Erfurt wegen Trockenheit und Brandgefahr; Geltungsdauer bis 30.09.2026, keine automatische Überprüfung

61 Drucksachen Anfragen

LV 1.61
07.24
© Stadt Erfurt
Sie erreichen uns:
E-Mail: oberbuergermeister@erfurt.de
Internet: www.erfurt.de
Rathaus
Fischmarkt 1
99084 Erfurt
Stadtbahn 2, 3, 6
Haltestelle:
Fischmarkt

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Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Warum wurde die Geltungsdauer der Allgemeinverfügung bis zum
30.September 2026 festgelegt?

Die Geltungsdauer bis zum 30. September 2026 orientiert sich an dem
Zeitraum, in dem erfahrungsgemäß ein erhöhtes Risiko für Vegetations- und
Flächenbrände besteht.

Auch wenn sich die Wetterlage zwischenzeitlich ändern kann, lassen
anhaltend hohe Temperaturen, Trockenphasen sowie die Erfahrungen der
vergangenen Jahre derzeit keine verlässliche Prognose über eine nachhaltige
Entspannung der Gefahrenlage zu. Einzelne Niederschlagsereignisse führen
nicht zwangsläufig zu einer ausreichenden Durchfeuchtung der Böden.
Aufgrund der langanhaltenden Trockenheit sind diese vielfach weiterhin
stark ausgetrocknet und können Niederschläge nur eingeschränkt aufnehmen.

Vor diesem Hintergrund besteht weiterhin eine erhöhte Brandgefahr, sodass
das Grillen in den öffentlichen Grünanlagen nicht gestattet werden kann.

2. Ist vorgesehen, dass bei jeder Änderung des Wald- und
Wiesenbrandgefahrenindex automatisch eine Evaluierung der
Allgemeinverfügung erfolgt?

Eine automatische Überprüfung der Allgemeinverfügung bei jeder Änderung
des Waldbrandgefahrenindex oder des Graslandfeuerindex ist nicht
vorgesehen. Häufige Anpassungen oder ein wiederholter Erlass und Widerruf
der Allgemeinverfügung würden die Verständlichkeit der Regelung sowie
deren Nachvollziehbarkeit für die Bevölkerung und die Kontrollierbarkeit
durch die Ordnungsbehörden erheblich erschweren. Aus diesem Grund wurde
ein festgelegter Geltungszeitraum gewählt.

Der Oberbürgermeister
Landeshauptstadt Erfurt . Der Oberbürgermeister . 99111 Erfurt
Fraktion SPD & PIRATEN
Frau Butt
Fischmarkt 1
99084 Erfurt
Drucksache 1653/26; Anfrage nach § 9 Abs. 2GeschO; Dauer der
Allgemeinverfügung zum Grillverbot; öffentlich
Sehr geehrte Frau Butt,
Erfurt,

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3. Ist es möglich, feste Grillplätze unter bestimmten Voraussetzungen oder zu bestimmten
Zeiten vom Grillverbot auszunehmen, und falls nein, welche Gründe sprechen gegen eine
solche Differenzierung?

Grundsätzlich wird bewusst auf Ausnahmeregelungen für fest installierte Grillplätze verzichtet.
Auch an diesen können durch Funkenflug, herabfallende Glut, heiße Grillkohle oder deren
unsachgemäße Entsorgung erhebliche Brandgefahren entstehen. Zudem können die
angrenzenden Rasenflächen, Bäume, Sträucher oder sonstigen Vegetationsflächen aufgrund
anhaltender Trockenheit stark ausgetrocknet sein.

Darüber hinaus würde eine Differenzierung zwischen einzelnen Grillplätzen die
Verständlichkeit der Regelung sowie deren Vollzug erheblich erschweren. Ein einheitliches
Grillverbot für alle öffentlichen Parks und Grünanlagen gewährleistet eine klare und leicht
verständliche Kommunikation gegenüber der Bevölkerung und erleichtert zugleich die Kontrolle
und Durchsetzung durch die zuständigen Ordnungsbehörden.

Mit freundlichen Grüßen

A. Horn