Kinoklub Erfurt e. V. erhält 60 T€ institutionelle Förderung Erfurt; Neufassung der Förder-Richtlinie prüft politische Neutralität

61 Drucksachen Anfragen

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Seite 1 von 2 Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

  1. Welcher Zweck liegt der institutionellen Förderung des KinoKlub nach dem Zuwendungsbescheid zugrunde und umfasst dieser Zweck die Bewerbung politischer Kampagnen im Vorprogramm?

Mit dem Zuwendungsbescheid für eine institutionelle Förderung wird einem Verein (so auch der Inititative Kinoklub Erfurt e. V.) ein bestimmter Betrag (hier: 60 T€) für die teilweise Deckung der laufenden Betriebsausgaben (Personal- und Sachkosten) bewilligt. Bei allen institutionell geförderten Vereinen wird so die Vereinsarbeit über das jeweilige Haushaltsjahr unterstützt. In Anlage 2 der in der Anfrage benannten Drucksache 2251/25 wird das Tätigkeitsfeld des Kinoklubs näher beschrieben. Dies beinhalt auszugsweise das traditionelle Kinoklub-Open-Air im Kulturhof Krönbacken, die Architektur Filmtage Erfurt, eine kontinuierliche Kinder- und Jugendfilmarbeit, englische und französische Filmtage oder die SchulKinoWochen.

  1. Knüpft die Stadt die institutionelle Kulturförderung an eine Pflicht zur parteipolitischen Neutralität der geförderten Träger und auf welche Bestimmung stützt sie das?

In der aktuell noch gültigen Richtlinie der Landeshauptstadt Erfurt zur kommunalen Kulturförderung wird eine parteipolitische Neutralität nicht gesondert geregelt. Im derzeit erarbeiteten Entwurf der Neufassung der Richtlinie, ist dieser Punkt mit einer detaillierteren Regelung aufgenommen worden.

  1. Wie prüft die Stadt im Verwendungsnachweis, ob institutionell geförderte Mittel ausschließlich dem geförderten Kulturzweck und nicht der Unterstützung politischer Kampagnen dienen?

Der Oberbürgermeister Landeshauptstadt Erfurt . Der Oberbürgermeister . 99111 Erfurt Fraktion AfD Herrn Mandler Fischmarkt 1 99084 Erfurt Drucksache 1517/26; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; „Institutionelle Förderung des KinoKlub“; öffentlich Sehr geehrter Herr Mandler, Erfurt,

Seite 2 von 2 In den vorzulegenden Unterlagen zum Verwendungsnachweis (u. a. ausführlicher Sachbericht und zahlenmäßiger Nachweis) kann geprüft werden, welche Vorhaben ein institutionell geförderter Verein durchgeführt hat.

Mit freundlichen Grüßen

A. Horn