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title: "Kinoklub Erfurt e. V. erhält 60 T€ institutionelle Förderung Erfurt; Neufassung der Förder-Richtlinie prüft politische Neutralität"
sdDatePublished: "2026-07-30T13:31:00Z"
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  - "Erfurt"
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Kinoklub Erfurt e. V. erhält 60 T€ institutionelle Förderung Erfurt; Neufassung der Förder-Richtlinie prüft politische Neutralität

61 Drucksachen Anfragen

LV 1.61
07.24
© Stadt Erfurt
Sie erreichen uns:
E-Mail: oberbuergermeister@erfurt.de
Internet: www.erfurt.de
Rathaus
Fischmarkt 1
99084 Erfurt
Stadtbahn 2, 3, 6
Haltestelle:
Fischmarkt

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Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Welcher Zweck liegt der institutionellen Förderung des KinoKlub nach
dem Zuwendungsbescheid zugrunde und umfasst dieser Zweck die
Bewerbung politischer Kampagnen im Vorprogramm?

Mit dem Zuwendungsbescheid für eine institutionelle Förderung wird einem
Verein (so auch der Inititative Kinoklub Erfurt e. V.) ein bestimmter Betrag (hier:
60 T€) für die teilweise Deckung der laufenden Betriebsausgaben (Personal-
und Sachkosten) bewilligt. Bei allen institutionell geförderten Vereinen wird
so die Vereinsarbeit über das jeweilige Haushaltsjahr unterstützt. In Anlage 2
der in der Anfrage benannten Drucksache 2251/25 wird das Tätigkeitsfeld des
Kinoklubs näher beschrieben. Dies beinhalt auszugsweise das traditionelle
Kinoklub-Open-Air im Kulturhof Krönbacken, die Architektur Filmtage Erfurt,
eine kontinuierliche Kinder- und Jugendfilmarbeit, englische und französische
Filmtage oder die SchulKinoWochen.

2. Knüpft die Stadt die institutionelle Kulturförderung an eine Pflicht zur
parteipolitischen Neutralität der geförderten Träger und auf welche
Bestimmung stützt sie das?

In der aktuell noch gültigen Richtlinie der Landeshauptstadt Erfurt zur
kommunalen Kulturförderung wird eine parteipolitische Neutralität nicht
gesondert geregelt. Im derzeit erarbeiteten Entwurf der Neufassung der
Richtlinie, ist dieser Punkt mit einer detaillierteren Regelung aufgenommen
worden.

3. Wie prüft die Stadt im Verwendungsnachweis, ob institutionell
geförderte Mittel ausschließlich dem geförderten Kulturzweck und nicht
der Unterstützung politischer Kampagnen dienen?

Der Oberbürgermeister
Landeshauptstadt Erfurt . Der Oberbürgermeister . 99111 Erfurt
Fraktion AfD
Herrn Mandler
Fischmarkt 1
99084 Erfurt
Drucksache 1517/26; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; „Institutionelle Förderung
des KinoKlub“; öffentlich
Sehr geehrter Herr Mandler,
Erfurt,

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In den vorzulegenden Unterlagen zum Verwendungsnachweis (u. a.
ausführlicher Sachbericht und zahlenmäßiger Nachweis) kann geprüft werden,
welche Vorhaben ein institutionell geförderter Verein durchgeführt hat.

Mit freundlichen Grüßen

A. Horn