Landeshauptstadt Erfurt Insolvenzverfahren eröffnet über Erschließungsträger Erfurt; Forderungen werden im Insolvenzverfahren verfolgt

61 Drucksachen Anfragen

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Seite 1 von 2 Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

  1. Wie stellt sich der aktuelle Sachstand zur Fertigstellung der Er- schließungsanlagen im Wohngebiet KER 687 „Hinter dem Anger“ dar?

Der Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 07.05.2026 von seinem Wahlrecht gemäß § 103 Insolvenzordnung (InsO) Gebrauch gemacht und die Erfüllung des städtebaulichen Vertrags (Erschließungsvertrag) abgelehnt. Die Landeshauptstadt Erfurt befindet sich derzeit mit dem Insolvenzverwalter in Vertragsverhandlungen über die Übertragung der öffentlichen Erschließungsflächen. Ziel ist es, die Voraussetzungen für die weitere Umsetzung der öffentlichen Erschließungsmaßnahmen zu schaffen. Der Insolvenzverwalter hat der Landeshauptstadt Erfurt eine Bauerlaubnis für die öffentlichen Erschließungsflächen erteilt. Dadurch ist es der Landeshauptstadt Erfurt möglich, die erforderlichen Arbeiten zur Fertigstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen bereits vor Abschluss der Eigentumsübertragung vorzubereiten bzw. mit der Durchführung zu beginnen, soweit die jeweiligen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen vorliegen. 2. Welche Maßnahmen hat die Stadt nach Ablauf der bis zum I. Quartal 2025 eingeräumten Frist gegenüber dem Erschließungsträger ergriffen und zu welchem Ergebnis haben diese geführt?

Nach Ablauf der zwischen der Landeshauptstadt Erfurt und dem Erschließungsträger vereinbarten Frist zur Herstellung der vertraglich geschuldeten zweiten Ausbaustufe (inkl. Restarbeiten an der ersten Ausbaustufe) der öffentlichen Erschließungsanlagen (I. Quartal 2025) wurde der Erschließungsträger wegen Nichterfüllung seiner vertraglichen Der Oberbürgermeister Landeshauptstadt Erfurt . Der Oberbürgermeister . 99111 Erfurt Fraktion SPD & PIRATEN Herr Frenzel Fischmarkt 1 99084 Erfurt Drucksache 1577/26; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Fertigstellung der Erschließungsanlagen im Wohngebiet KER 687 „Hinter dem Anger"; öffentlich Sehr geehrter Herr Frenzel, Erfurt,

Seite 2 von 2 Verpflichtungen in Verzug gesetzt. Zur Durchsetzung der vertraglichen Ansprüche leitete die Landeshauptstadt Erfurt ein Mahnverfahren ein.

Während des laufenden Mahnverfahrens wurde beim Amtsgericht Erfurt ein Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Erschließungsträgers eingeleitet. Die Forderungen der Landeshauptstadt Erfurt wurden gegenüber dem vom Amtsgericht bestellten Sachverständigen angezeigt.

Mit Beschluss des Amtsgerichts Erfurt vom 13.02.2026 wurde das Regelinsolvenzverfahren über das Vermögen des Erschließungsträgers eröffnet. Der im Insolvenzantragsverfahren zunächst als Sachverständiger tätige Rechtsanwalt wurde durch den vorgenannten Beschluss zum Insolvenzverwalter bestellt.

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens trat eine wesentliche Änderung der Sach- und Rechtslage ein. Die weitere Geltendmachung der Forderungen der Landeshauptstadt Erfurt richtet sich seit diesem Zeitpunkt nach den Vorschriften der Insolvenzordnung und erfolgt im Rahmen des Insolvenzverfahrens. Das zuvor eingeleitete Mahnverfahren war unter Berücksichtigung der insolvenzrechtlichen Vorschriften nicht weiterzuführen. Die Landeshauptstadt Erfurt verfolgt ihre Ansprüche/Forderungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens weiter.

  1. Welchen Zeitplan verfolgt die Verwaltung derzeit für die Fertigstellung der Erschließungsanlagen?

Verwaltungsintern werden derzeit die Voraussetzungen geschaffen, die Vergabe zu realisieren, um die Verkehrsanlagen bis zum Ende des Jahres in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen. In Abhängigkeit der noch herzustellenden vorgenannten Voraussetzungen sind jedoch weitere Verzögerungen nicht auszuschließen.

Mit freundlichen Grüßen

A. Horn