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title: "Landeshauptstadt Erfurt Insolvenzverfahren eröffnet über Erschließungsträger Erfurt; Forderungen werden im Insolvenzverfahren verfolgt"
sdDatePublished: "2026-07-30T13:31:00Z"
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  - "Erfurt"
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Landeshauptstadt Erfurt Insolvenzverfahren eröffnet über Erschließungsträger Erfurt; Forderungen werden im Insolvenzverfahren verfolgt

61 Drucksachen Anfragen

LV 1.61
07.24
© Stadt Erfurt
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Internet: www.erfurt.de
Rathaus
Fischmarkt 1
99084 Erfurt
Stadtbahn 2, 3, 6
Haltestelle:
Fischmarkt

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Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wie stellt sich der aktuelle Sachstand zur Fertigstellung der Er-
schließungsanlagen im Wohngebiet KER 687 „Hinter dem Anger“ dar?

Der Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 07.05.2026 von seinem
Wahlrecht gemäß § 103 Insolvenzordnung (InsO) Gebrauch gemacht und die
Erfüllung des städtebaulichen Vertrags (Erschließungsvertrag) abgelehnt.
Die Landeshauptstadt Erfurt befindet sich derzeit mit dem Insolvenzverwalter
in
Vertragsverhandlungen
über
die
Übertragung
der
öffentlichen
Erschließungsflächen. Ziel ist es, die Voraussetzungen für die weitere
Umsetzung der öffentlichen Erschließungsmaßnahmen zu schaffen.
Der Insolvenzverwalter hat der Landeshauptstadt Erfurt eine Bauerlaubnis für
die
öffentlichen
Erschließungsflächen
erteilt.
Dadurch
ist
es
der
Landeshauptstadt
Erfurt
möglich,
die
erforderlichen
Arbeiten
zur
Fertigstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen bereits vor Abschluss der
Eigentumsübertragung vorzubereiten bzw. mit der Durchführung zu beginnen,
soweit die jeweiligen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen
vorliegen.
2. Welche Maßnahmen hat die Stadt nach Ablauf der bis zum I. Quartal 2025
eingeräumten Frist gegenüber dem Erschließungsträger ergriffen und zu
welchem Ergebnis haben diese geführt?

Nach
Ablauf
der
zwischen
der
Landeshauptstadt
Erfurt
und
dem
Erschließungsträger vereinbarten Frist zur Herstellung der vertraglich
geschuldeten zweiten Ausbaustufe (inkl. Restarbeiten an der ersten
Ausbaustufe) der öffentlichen Erschließungsanlagen (I. Quartal 2025) wurde
der
Erschließungsträger
wegen
Nichterfüllung
seiner
vertraglichen
Der Oberbürgermeister
Landeshauptstadt Erfurt . Der Oberbürgermeister . 99111 Erfurt
Fraktion SPD & PIRATEN
Herr Frenzel
Fischmarkt 1
99084 Erfurt
Drucksache 1577/26; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Fertigstellung der
Erschließungsanlagen im Wohngebiet KER 687 „Hinter dem Anger"; öffentlich
Sehr geehrter Herr Frenzel,
Erfurt,

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Verpflichtungen in Verzug gesetzt. Zur Durchsetzung der vertraglichen Ansprüche leitete die
Landeshauptstadt Erfurt ein Mahnverfahren ein.

Während
des
laufenden
Mahnverfahrens
wurde
beim
Amtsgericht
Erfurt
ein
Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Erschließungsträgers eingeleitet. Die
Forderungen der Landeshauptstadt Erfurt wurden gegenüber dem vom Amtsgericht bestellten
Sachverständigen angezeigt.

Mit Beschluss des Amtsgerichts Erfurt vom 13.02.2026 wurde das Regelinsolvenzverfahren über
das Vermögen des Erschließungsträgers eröffnet. Der im Insolvenzantragsverfahren zunächst als
Sachverständiger tätige Rechtsanwalt wurde durch den vorgenannten Beschluss zum
Insolvenzverwalter bestellt.

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens trat eine wesentliche Änderung der Sach- und
Rechtslage ein. Die weitere Geltendmachung der Forderungen der Landeshauptstadt Erfurt richtet
sich seit diesem Zeitpunkt nach den Vorschriften der Insolvenzordnung und erfolgt im Rahmen
des Insolvenzverfahrens. Das zuvor eingeleitete Mahnverfahren war unter Berücksichtigung der
insolvenzrechtlichen Vorschriften nicht weiterzuführen. Die Landeshauptstadt Erfurt verfolgt
ihre Ansprüche/Forderungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens weiter.

3. Welchen
Zeitplan
verfolgt
die
Verwaltung
derzeit
für
die
Fertigstellung
der
Erschließungsanlagen?

Verwaltungsintern werden derzeit die Voraussetzungen geschaffen, die Vergabe zu realisieren,
um die Verkehrsanlagen bis zum Ende des Jahres in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen.
In Abhängigkeit der noch herzustellenden vorgenannten Voraussetzungen sind jedoch weitere
Verzögerungen nicht auszuschließen.

Mit freundlichen Grüßen

A. Horn