Der Kläger Revision des Urteils aufgehoben Frankfurt am Main; Sache zur Neuverhandlung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen
2 AZR 102/24 - Das Bundesarbeitsgericht
- Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 16. November 2023 – 11 Sa 1519
21 – insoweit aufgehoben, als es die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 24. Juni 2021 – 10 Ca 7958
20 – betreffend Annahmeverzugslohnansprüche für die Monate Oktober 2020 bis April 2021 (Revisionsanträge des Klägers zu 6. bis 12.) zurückgewiesen hat.
- Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Revisionsverfahrens – an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.