Landeshauptstadt Dresden erlässt Polizeiverordnung Dresdner Festgebiet Terrassenufer, Theaterplatz, Schlossplatz, Augustusbrücke; Glasflaschen- und Hundeverbot zeitlich begrenzt
Polizeiverordnung anlässlich des Dresdner Stadtfestes 2026 erlassen
Polizeiverordnung anlässlich des Dresdner Stadtfestes 2026 erlassen
Aus Anlass des Stadtfestes 2026 dürfen im Veranstaltungszeitraum von Freitag, 14. August, bis Sonntag, 16. August 2026, zwischen 18 Uhr und 1 Uhr in festgelegten Bereichen keine Glasflaschen und keine Hunde mitgeführt werden. An den Hauptzugängen zum Festbereich stellt die Stadt eigens Glascontainer zur Entsorgung bereit. Örtlich begrenzt ist die Polizeiverordnung auf den Festbereich des Terrassenufers, des Theaterplatzes und des Schlossplatzes sowie der Augustusbrücke einschließlich den Randbereichen.
Eine entsprechende Bekanntmachung mit Plan steht im elektronischen Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden in der Ausgabe vom 30. Juli 2026 unter www.dresden.de
letzte Änderung: 30.07.2026 14:51:18 Uhr
gedruckt am: 30.07.2026 16:11:56 Uhr
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