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title: "Chikh Ali Wesam öffentliche Zustellung von Bescheiden Finanzamt Leipzig II Leipzig; Zweiwöchige Abholfrist nach Veröffentlichung"
sdDatePublished: "2026-07-30T10:06:00Z"
source: "https://www.finanzamt.sachsen.de/download/231_Leipzig2/3231_OEZ_2026-0072.pdf"
topics:
  - name: "taxation policy"
    identifier: "medtop:20000620"
  - name: "administrative law"
    identifier: "medtop:20001197"
locations:
  - "Leipzig"
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Chikh Ali Wesam öffentliche Zustellung von Bescheiden Finanzamt Leipzig II Leipzig; Zweiwöchige Abholfrist nach Veröffentlichung

Öffentliche Zustellung von Bescheiden

Finanzamt Leipzig II
Datum
31.07.2026
Geschäftszeichen
3231/Ö//2026/0072
  Öffentliche Zustellung

Name, Vorname
Chikh Ali, Wesam
letzte bekannte Anschrift / gemeldeter Wohnsitz
Georg-Schumann-Str. 15, 04155 Leipzig

Der derzeitige Aufenthaltsort der vorgenannten Person ist unbekannt. Eine Zustellung an einen Vertreter
oder Zustellbevollmächtigten ist nicht möglich. Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über
den Aufenthaltsort sind ergebnislos geblieben.

Der vorgenannten Person sind zuzustellen:
(genaue Bezeichnung der Verwaltungsakte mit Datum sowie ggf. abweichende Geschäftszeichen)

Bescheid für 2022 über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Verspätungszuschlag vom
30.06.2026
Bescheid für 2023 über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag vom 30.06.2026
Bescheid für 2024 über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Verspätungszuschlag vom
30.06.2026
Bescheid für 2024 über den Gewerbesteuermessbetrag vom 30.06.2026
Bescheid ab 2026 über den Gewerbesteuermessbetrag für Zwecke der Vorauszahlungen vom
30.06.2026
Bescheid für 2023 über Umsatzsteuer, Zinsen und Verspätungszuschlag vom 30.06.2026
Bescheid für 2024 über Umsatzsteuer vom 30.06.2026

Die Verwaltungsakte werden deshalb nach § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt
und können innerhalb von zwei Wochen nach dem auf der Internetseite des Finanzamtes angegebenen
Datum der Veröffentlichung gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmäch-
tigten Vertreter im oben genannten Finanzamt abgeholt werden.
Telefonnummer für Terminabsprachen und Rückfragen: 0341 559 2316
Die Besucheranschrift und die weiteren Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme sind der Internetseite des
Finanzamtes zu entnehmen.

Die öffentliche Zustellung setzt an die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes anknüpfende Fristen
in Gang, insbesondere auch Rechtsmittelfristen. Aus dem Ablauf dieser Fristen können Rechts-
verluste entstehen.