Öffentlichkeit informiert über 16. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Horgenzell-Wilhelmsdorf in Horgenzell und Wilhelmsdorf; Stellungnahmen möglich innerhalb Fristen
Wilhelmsdorf: Bekanntmachung zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit zur 16. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Horgenzell-Wilhelmsdorf
Bekanntmachung zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit zur 16. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Horgenzell-Wilhelmsdorf
Im Rahmen des Verfahrens zu der 16. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Horgenzell-Wilhelmsdorf (im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans “Bodensee Hackschnitzel”) wird die Öffentlichkeit (Bürger) gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig beteiligt. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Im Rathaus der Gemeinde Horgenzell (Kornstraße 44, 88263 Horgenzell), Zimmer 13, sowie im Rathaus der Gemeinde Wilhelmsdorf (Saalplatz 7, 88271 Wilhelmsdorf), Zimmer 21, wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 06.08.2026 bis 28.08.2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten sowie im Internet auf den Internetseiten der Gemeinden Horgenzell (https:
bauleitplaene -im-beteiligungsverfahren) im gleichen Zeitraum Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses Horgenzell sind in der Regel am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und des Rathauses Wilhelmsdorf in der Regel von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:15 Uhr und zusätzlich montags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass die Rathäuser während gesetzlicher Feiertage geschlossen sind). Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Hinweis: Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Sitzungen des Gemeinsamen Ausschusses der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung.