NRW-Finanzverwaltung testet FinAssist.NRW in NRW; Eigene Rechenzentren sichern volle Datensouveränität
Finanzerwaltung NRW bringt eigene KI-Lösung in die Praxis | Steuern | Haufe
Thu Jul 30 04:14:00 UTC 2026
Finanzerwaltung NRW bringt eigene KI-Lösung in die Praxis
Nordrhein-Westfalen will die digitale Transformation seiner Finanzverwaltung weiter vorantreiben. Daher hat die Finanzverwaltung mit FinAssist.NRW den Praxistest ihrer eigenen KI-Lösung gestartet.
Seit Juni 2026 testen die Finanzämter Solingen, Oberhausen-Nord und Gütersloh den Chatbot als ersten Ausbauschritt der neuen Plattform unter realen Bedingungen. In dieser Woche startet der Testlauf auch im Ministerium der Finanzen. Die gewonnenen Erfahrungen sollen unmittelbar in die Weiterentwicklung und die schrittweise Ausweitung des Praxistests einfließen.
Mit FinAssist.NRW will das Bundesland bewusst auf digitale Souveränität setzen. Statt ausschließlich auf externe KI-Angebote mit begrenzter Kontrolle über Daten und Verarbeitungsprozesse zu setzen, entwickelt die Finanzverwaltung eine eigene Lösung für die besonderen Anforderungen der Finanzverwaltung. Hierbei will die Finanzverwaltung besonderen Fokus auf die Verwendung von frei verfügbarer Software und offene Standards legen. Ziel ist es, die Chancen der KI konsequent zu nutzen und zugleich höchste Anforderungen an Datenschutz, Datensicherheit und staatliche Handlungsfähigkeit zu erfüllen.
Hilfe bei Aufgaben im Arbeitsalltag
Beschäftigte sollen künftig bei einer Vielzahl von Aufgaben im Arbeitsalltag unterstützt werden werden. Wie die Finanzverwaltung NRW schreibt, kann die Anwendung interne Dokumente analysieren und zusammenfassen, Entwürfe für Texte erstellen, E-Mail-Verläufe strukturieren sowie Aufgabenlisten ableiten. Darüber hinaus verfüge die KI-Lösung Funktionen zur Transkription gesprochener Sprache und zur automatisierten Texterkennung aus Dokumenten und handschriftlichen Notizen.
Betrieb auf Servern des eigenen Rechenzentrums
FinAssist.NRW wird vollständig auf den Servern des eigenen Rechenzentrums der Finanzverwaltung betrieben. Dadurch können auch personenbezogene Daten, interne Informationen und Steuerdaten datenschutzkonform verarbeitet werden. Eine Nutzung für das Training von KI-Modellen erfolge nicht. Die Finanzverwaltung behalte jederzeit die volle Datensouveränität.
Nach erfolgreicher Evaluation sollen im Laufe des Jahres weitere Finanzämter und Behörden in den Testlauf einbezogen werden. Parallel baut die Finanzverwaltung die notwendige technische Infrastruktur weiter aus. Dazu gehört auch der Aufbau zusätzlicher leistungsfähiger KI-Hardware am Standort des neuen Rechenzentrums in Kaarst bei Düsseldorf.
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software 1.560 5
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte 943
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert 858
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen 691 6
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023 562
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung 454
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden 401
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG 369
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