Der Gesetzgeber reformiert das Sozial- und Gesundheitswesen in Deutschland; Notfallrettung als GKV-Leistung verankert
Aktuelle Gesetzgebungsverfahren im Sozialwesen | Sozialwesen | Haufe
Thu Jul 30 04:59:00 UTC 2026
Derzeit befinden sich mehrere Gesetze im Sozial- und Gesundheitswesen im Gesetzgebungsverfahren, die das System in den kommenden Jahren verändern werden. Diese News gibt einen Überblick über die aktuellen Vorhaben.
Der Gesetzgeber treibt derzeit gleich mehrere weitreichende Reformen parallel voran. Von der finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung über die Digitalisierung des Gesundheitswesens bis hin zur Modernisierung der Arbeitsverwaltung stehen zentrale Säulen des deutschen Sozialversicherungssystems vor tiefgreifenden Veränderungen. Die meisten Regelungen sollen zum 1.1.2027 in Kraft treten und betreffen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Versicherte gleichermaßen. Der folgende Überblick fasst die wichtigsten Vorhaben und ihren aktuellen Stand zusammen.
Die gesetzliche Krankenversicherung steht vor einer Deckungslücke von rund 40 Mrd. EUR bis 2030. Das Gesetz setzt auf eine Kombination aus Ausgabenbegrenzung, höheren Einnahmen und strukturellen Reformen. Zuzahlungen bei Arzneimitteln, Heilmitteln und stationären Leistungen steigen deutlich, Zahnersatz-Festzuschüsse sinken. Neu eingeführt wird die Teilarbeitsunfähigkeit, die eine schrittweise Rückkehr in den Beruf mit anteiligem Krankengeld ermöglicht. Auf der Einnahmeseite werden die Beitragsbemessungsgrenze angehoben, Minijob-Pauschalabgaben erhöht und ab 2028 ein Beitragszuschlag für mitversicherte Ehegatten eingeführt. Homöopathie und Anthroposophie verschwinden vollständig aus dem GKV-Leistungskatalog, Cannabisblüten sind künftig nicht mehr auf GKV-Kosten verordnungsfähig.
Stand: Das Gesetz hat am 10.7.2026 sowohl Bundestag als auch Bundesrat passiert und tritt zu unterschiedlichen Zeitpunkten, überwiegend ab 1.1.2027, in Kraft.
Das PNOG reformiert die soziale Pflegeversicherung grundlegend. Bisherige Einzelleistungen werden zu flexiblen Budgets zusammengefasst: Das Sachleistungsbudget ersetzt die ambulanten Pflegesachleistungen, das Entlastungsbudget das Pflegegeld, jeweils mit höheren Beträgen als bisher. Neu eingeführt werden ein Überbrückungsbudget für Akutsituationen sowie ein Sozialraumbudget für niedrigschwellige Alltagsunterstützung. Eine professionelle Pflegebegleitung soll Pflegebedürftige und Angehörige dauerhaft begleiten und bisherige Beratungsbesuche ersetzen. Ein digitales Pflege-Cockpit soll ab Mitte 2028 schrittweise eingeführt werden. Auf der Finanzierungsseite werden unter anderem der Beitragszuschlag für Kinderlose angehoben und Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige um 30 Prozent gekürzt.
Stand: Das Gesetz befindet sich noch im frühen Verfahrensstadium. Ein Referentenentwurf liegt seit dem 4.6.2026 vor. Die weiteren parlamentarischen Schritte stehen noch aus.
Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
Das Gesetz adressiert die strukturelle Fragmentierung der Notfallversorgung in Deutschland. Notaufnahmen, Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst und Rettungsdienste werden künftig in integrierten Notfallzentren (INZ) zusammengeführt. Die bisherigen Terminservicestellen werden zu Akutleitstellen weiterentwickelt und digital mit Rettungsleitstellen vernetzt. Erstmals wird die Notfallrettung als reguläre GKV-Leistung im SGB V verankert, was eine Vergütung auch ohne Transport ermöglicht. Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden verpflichtet, rund um die Uhr telemedizinische und aufsuchende Versorgung sicherzustellen.
Stand: Nach dem Kabinettsbeschluss vom 22.4.2026, dem ersten Durchgang im Bundesrat am 12.6.2026 und der ersten Lesung im Bundestag am 9.7.2026 befindet sich das Gesetz auf der Zielgeraden. Das Inkrafttreten ist nach Verkündung bzw. zum 1.1.2027 geplant.
GeDIG – Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen
Das GeDIG ist das zentrale Digitalisierungsgesetz für das Gesundheitswesen. Die elektronische Patientenakte wird zum Kernstück der Versorgung ausgebaut, neue digitale Angebote wie E-Überweisung, digitale Terminbuchung und digitale Ersteinschätzung werden eingeführt. Gesundheitsdaten sollen künftig stärker für Forschung und Versorgungsinnovation genutzt werden, mit neuen Datenzugangsstellen und einem weiterentwickelten Forschungsdatenzentrum. Gleichzeitig setzt das Gesetz die Vorgaben des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) um und verpflichtet alle Akteure zur Nutzung einheitlicher IT-Standards.
Stand: Der Referentenentwurf datiert vom 5.5.2026, der Kabinettsbeschluss erfolgte am 15.7.2026. Das Gesetz befindet sich damit im laufenden parlamentarischen Verfahren, weitere Lesungen stehen noch aus.
Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung
Das Gesetz modernisiert die Bundesagentur für Arbeit grundlegend. Anträge auf Arbeitsförderungsleistungen sollen künftig grundsätzlich digital gestellt werden. Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird durch einen gemeinsam erstellten Kooperationsplan ersetzt, Beratungsgespräche können per Video stattfinden. Neu eingeführt wird eine bis zu vierwöchige Beschäftigungserprobung bei einem anderen Arbeitgeber, ohne das bestehende Arbeitsverhältnis aufzugeben. Krankenkassen übermitteln künftig Daten an die Bundesagentur, damit Versicherte beim Auslaufen des Krankengeldes frühzeitig zu möglichen Arbeitslosengeldansprüchen beraten werden können.
Stand: Der Referentenentwurf wurde am 16.6.2026 veröffentlicht, der Gesetzentwurf liegt seit dem 15.7.2026 vor. Das Gesetz soll in weiten Teilen zum 1.1.2027 in Kraft treten.
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