KBV eÜberweisung Deutschland; Terminsystem koppelt Überweisung, reduziert Wartezeiten.
Fachpapier elektronische Überweisung
Seite 1 von 17 / KBV / Fachpapier elektronische Überweisung / 3. Juli 2026 FACHPAPIER ELEKTRONISCHE ÜBERWEISUNG
Seite 2 von 17 / KBV / Fachpapier elektronische Überweisung / 3. Juli 2026 INHALT KONTEXT UND ZIELSETZUNG 3 Einführung 3 ÜBERWEISUNGSARTEN UND FOKUS DES PROJEKTES 5 Die Weiterentwicklung der Überweisung auf Muster 6 6 Mit - und Weiterbehandlung als dominierender Anwendungsfall der eÜberweisung 6 DIE eÜBERWEISUNG IN VERTRAGSARZTPRAXEN 8 Primärarztpraxis 8 Facharztpraxis 8 Patientinnen und Patienten 8 UMSETZUNG IN DER TELEMATIKINFRASTRUKTUR 9 Zentraler Versorgungsfachdienst in der TI 9 Zugriff für die beteiligten Praxen 11 TERMINVEREINBARUNG 13 Terminvereinbarung mit der Praxis 14 Terminvermittlung durch die 116117 14 Terminvereinbarung durch die überweisende Praxis 14 WEITERE AKTEURE UND ROLLEN 15 Systeme zur digitalen Bedarfseinschätzung und medizinischen Ersteinschätzung 15 Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen 15 Ärztlicher Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen 15 Gesetzliche Krankenversicherungen 15 ERWEITERTE NUTZUNG DER INFRASTRUKTUR DER eÜBERWEISUNG 16 Nichtärztliche Gesundheitsberufe und Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) 16 NOTWENDIGE RECHTLICHE ANPASSUNGEN 16
Seite 3 von 17 / KBV / Fachpapier elektronische Überweisung / 3. Juli 2026 KONTEXT UND ZIELSETZUNG EINFÜHRUNG Der Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung sieht die Einführung einer verbindlichen Primärarzt - versorgung vor, um den Zugang zur fachärztlichen Versorgung stärker zu steuern. Die eÜberweisung ist im Entwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDiG) als eines der zentra - len digitalen Elemente dieses Systems vorgesehen. Mit der Primärarztversorgung würde die Überweisung über ihre bisherige Funktion als Instrument der Informationsübermittlung hinaus zusätzliche Steuerungs - funktionen übernehmen und Informationen zur Dringlichkeit der weiteren Behandlung enthalten. Damit würden Überweisung und Terminvermittlung enger miteinander verknüpft. Parallel zum Gesetzgebungsverfahren beginnt die fachliche Ausgestaltung der eÜberweisung in der gema - tik. Dieses Papier beschreibt die Position der KBV zur Umsetzung der eÜberweisung im Kontext des GeDiG und der laufenden Arbeiten in der gematik. In ihrem Positionspapier „Ambulant passgenau versorgt“ (Mai 2025) beschreibt die KBV, wie eine struktu - riertere und bedarfsgerechte Steuerung von Patientenströmen ausgestaltet werden kann, um Ressourcen effizient einzusetzen und die Versorgungsqualität langfristig zu sichern. Die eÜberweisung fügt sich in die - sen Ansatz ein. Auch die Digitalstrategie der KBV „Digital und nah“ (Mai 2025) benennt digitale Unterstüt - zung als einen wesentlichen Erfolgsfaktor für eine wirksame Patientensteuerung. Dabei suchen Patientin - nen und Patienten nach Vorstellung der KBV zunächst grundsätzlich eine primärversorgende Praxis auf, die die weitere Behandlung koordiniert. Ausnahmen wie die Inanspruchnahme von augenärztlicher oder psy - chotherapeutischer Versorgung oder Leistungen der Früherkennung sowie Schutzimpfungen ohne Über - weisung müssen gewährleistet bleiben. Der Zugang zur fachärztlichen Mit - und Weiterbehandlung erfolgt auf Grundlage einer ärztlichen Überweisung. Ergänzend soll die 116117 einschließlich ihrer digitalen Ange - bote (Web und App) insbesondere für Patientinnen und Patienten ohne feste hausärztliche Anbindung als zusätzlicher Zugang zur Versorgung dienen. Durch medizinische Ersteinschätzung und passgenaue Termin - vermittlung sollen Patientinnen und Patienten schneller in die passende Versorgungsebene gelangen, was gleichzeitig Arztpraxen sowie Notaufnahmen entlastet. Die Überweisung ist bereits heute ein zentrales Instrument der koordinierten und wirtschaftlichen Versor - gung im vertragsärztlichen System. Sie setzt den Sicherstellungs - und Wirtschaftlichkeitsauftrag der ver - tragsärztlichen Versorgung um und unterstützt eine abgestufte Patientensteuerung zwischen den Versor - gungsebenen. Die eÜberweisung knüpft an diese bestehende Funktion an und überführt die Überweisung in die digitale Welt. Dabei ist sie eng mit den Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) verzahnt und baut auf den von der gematik spezifizierten TI-Komponenten auf. Gleichzeitig steht sie im Kontext der ge - setzlichen Weiterentwicklungen rund um die elektronische Patientenakte (ePA). Unabhängig von ihrer technischen Umsetzung bleibt der Zweck der Überweisung weiterhin die Anbahnung eines Erstkontakts in einer fachärztlichen Praxis. Aus vertragsärztlicher Perspektive bietet die eÜberweisung die Chance, den innerärztlichen Informations - austausch durch die gezielte digitale Weitergabe von Informationen zu verbessern. Die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte des Formularlabors der KV Westfalen-Lippe, die die KBV hierzu befragt hat, sehen dar - über hinaus folgende Vorteile: › Vergabe von Terminen nach medizinischer Dringlichkeit und damit Entlastung insbesondere hausärztli - cher Praxen bei der Vermittlung dringender Termine › Übermittlung umfangreicher und besser strukturierter Informationen, etwa zu Fragestellungen, Vorbe - funden und dem Behandlungsanlass › Ermöglichung des Zugriffs der überweisungsannehmenden Praxis auf die Überweisung bereits bei der Terminvereinbarung, um Fehlsteuerungen bei der Terminvergabe zu vermeiden
Seite 4 von 17 / KBV / Fachpapier elektronische Überweisung / 3. Juli 2026 Dr. Matthias Döring, Hausarzt aus Münster: „Die ePA ist zugemüllt mit irrelevanten Befunden. Mit der eÜberweisung muss die gezielte Übergabe von Informationen möglich sein.“ Karl Arne Faust, Hausarzt aus Detmold: „Die Informationen, die ich derzeit auf dem Überweisungsformular mitgeben kann, sind sehr be - grenzt. Mit der eÜberweisung sollte es möglich sein, auch umfangreichere Informationen zu trans - portieren.“
Damit die eÜberweisung den erwarteten Nutzen und die gewünschte Steuerungswirkung entfalten kann, sind drei Voraussetzungen zu erfüllen: › Informationsverfügbarkeit: Relevante Informationen müssen für die beteiligten Praxen einfach verfüg - bar sein. Dies betrifft sowohl die Überweisung selbst als auch die Rückübermittlung von Befunden. › Transparenz: Praxen benötigen die für die Versorgung relevanten Informationen zu all ihren Patientin - nen und Patienten, um ihre Steuerungsfunktion wahrnehmen zu können. › Verbindlichkeit: Die eÜberweisung und die damit verbundene Patientensteuerung erfordern verbindli - che Regeln für alle Beteiligten, also die beteiligten Praxen und die Patienten.
Seite 5 von 17 / KBV / Fachpapier elektronische Überweisung / 3. Juli 2026 ÜBERWEISUNGSARTEN UND FOKUS DES PROJEKTES In der vertragsärztlichen Versorgung werden unterschiedliche Überweisungsformulare für verschiedene Behandlungssituationen genutzt. Neben der klassischen Überweisung auf Muster 6 kommen beispielsweise gesonderte Formulare für Laborüberweisungen, die Früherkennung des Zervixkarzinoms oder das Konsiliar - verfahren vor Aufnahme einer Psychotherapie zum Einsatz. Einen weiteren Sonderfall stellt die Einweisung ins Krankenhaus dar. Grundsätzlich ist zwischen gerichteten und ungerichteten Überweisungen zu unterscheiden. Bei gerichte - ten Überweisungen, etwa Laborüberweisungen oder im Bereich der Früherkennung Zervix-Karzinom, steht die empfangende Einrichtung bereits fest. Für diese Arzt-zu-Arzt-Kommunikation existieren seit Jahren digi - tale Übermittlungswege. Bei ungerichteten Überweisungen wählen Patientinnen und Patienten die weiter - behandelnde Praxis selbst aus. Für diesen Anwendungsfall steht bislang keine technische Lösung zur Verfü - gung, die sowohl eine sichere Informationsübermittlung als auch die freie Arztwahl gewährleistet. Im Rah - men des gematik-Projekts eÜberweisung soll hierfür eine Lösung geschaffen werden.
Abb. 1: Fokus des Projektes eÜberweisung
Mit der Einführung einer Primärarztversorgung wird die Zahl der Überweisungen deutlich steigen. Derzeit werden jährlich rund 70 Millionen Überweisungen für Behandlungsfälle mit Arzt-Patienten-Kontakt ausge - stellt. Auswertungen der KBV zeigen, dass diese Zahl auf etwa 170 Millionen Überweisungen pro Jahr an - steigen könnte. Bei der Berechnung wird davon ausgegangen, dass es Ausnahmen von der Überweisungs - pflicht für chronisch Erkrankte gibt, die einer dauerhaften fachärztlichen Versorgung bedürfen.
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Abb. 2: Voraussichtliche Entwicklung der Anzahl der ungerichteten Überweisungen bei Primärarztversor - gung
DIE WEITERENTWICKLUNG DER ÜBERWEISUNG AUF MUSTER 6 Mit der Überweisung auf Muster 6 werden heute unter anderem Angaben zum Versicherten, zur überwei - senden Praxis, zu Diagnosen, Vorbefunden, zur Medikation und zum Behandlungsauftrag übermittelt. Die KBV wird die Inhalte des Formulars gemeinsam mit Vertragsärztinnen und Vertragsärzten überprüfen und an die aktuellen Anforderungen der Versorgung anpassen. Um auch zukünftig möglichst passgenau Termin - vereinbarungen zwischen terminsuchenden Patienten und überweisungsannehmenden Praxen zu ermögli - chen, muss dabei sichergestellt sein, dass Patientinnen und Patienten selbst den auf ihrer Überweisung ver - merkten Überweisungsgrund beziehungsweise die medizinische Fragestellung einsehen können. Wesentliche Bestandteile der Informationsübermittlung sind zudem Vorbefunde und Medikationspläne, die bislang in Papierform mitgegeben werden müssen. Um einen spürbaren Mehrwert für die Versorgung zu schaffen, müssen diese Informationen künftig niedrigschwellig und ohne zusätzlichen Aufwand für die Pra - xen digital übermittelt werden können. MIT - UND WEITERBEHANDLUNG ALS DOMINIERENDER ANWENDUNGSFALL DER eÜBERWEISUNG Die vertragsärztliche Überweisung kann zur Mit - und Weiterbehandlung, als Auftragsleistung, zur Konsiliar - untersuchung sowie zur stationären oder belegärztlichen Mitbehandlung erfolgen. Diese verschiedenen Anwendungsfälle müssen auch bei der Ausgestaltung der eÜberweisung berücksichtigt werden. Bei den ungerichteten Überweisungen, die im Fokus des Projektes stehen, dominiert jedoch die Mit - und Weiterbehandlung. Auswertungen der KBV auf Basis von Abrechnungsdaten aus dem Jahr 2024 zeigen, dass rund 82 Prozent der ungerichteten Überweisungen auf diesen Anwendungsfall entfallen. Auftragsleis - tungen machen knapp 16 Prozent aus; hiervon entfallen 78 Prozent auf die Radiologie. Konsiliaruntersu - chungen sowie stationäre und belegärztliche Mitbehandlungen spielen zahlenmäßig eine untergeordnete Rolle.
Seite 7 von 17 / KBV / Fachpapier elektronische Überweisung / 3. Juli 2026 Abb. 3: Verteilung der Überweisungsarten (auf Basis von Abrechnungsdaten 2024)
Abb. 4: Verteilung der Fachgruppen bei ungerichteten Überweisungen als Auftragsleistung (auf Basis von Abrechnungsdaten 2024)
Seite 8 von 17 / KBV / Fachpapier elektronische Überweisung / 3. Juli 2026 DIE eÜBERWEISUNG IN VERTRAGSARZTPRAXEN Die eÜberweisung dient der strukturierten Übermittlung von Patienteninformationen zwischen überwei - sender und überweisungsannehmender Praxis. Ärztliche eÜberweisungen werden von Ärztinnen und Ärz - ten ausgestellt, sie transportieren eine medizinische Fragestellung oder einen Auftrag und gegebenenfalls die damit verbundenen Begleitinformationen. PRIMÄRARZTPRAXIS Der Primärarzt stellt im Rahmen seiner steuernden Funktion eÜberweisungen aus, sofern eine fachärztliche Mit - und Weiterbehandlung medizinisch angezeigt ist. Hierbei dokumentiert er Diagnosen oder Verdachts - diagnosen, formuliert eine medizinische Fragestellung oder einen Auftrag, legt die Dringlichkeit und die Fachrichtung f