Die Bundesregierung will Primärarztsystem in Deutschland einführen; Überweisungen steigen von 70 Mio auf 170 Mio/Jahr

Positionspapier Elektronische Überweisung

KERNPUNKTE ZUR eÜBERWEISUNG 1  Die Bundesregierung will ein Primärarztsystem einführen, um den Zugang zur fachärztlichen Versorgung stärker zu steuern und die vorhande- nen Ressourcen effizienter zu nutzen. Ein wichtiger Hebel für die erfolgreiche Umsetzung ist die elek- tronische Überweisung (eÜberweisung). Sie soll mit dem geplanten Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen kommen. In einem Primärarztsystem suchen Patientinnen und Patienten zunächst eine hausärztliche oder andere primärversorgende Praxis auf, die die weitere Behandlung koordiniert und bei Bedarf an einen Facharzt überweist. Die Anzahl der Überwei- sungen mit Arzt-Patienten-Kontakt wird folglich steigen — nach Berechnungen der KBV von rund 70 Millionen auf circa 170 Millionen pro Jahr. Die qualifizierte elektronische Über- weisung wird dabei zu einem wichtigen Steuerungselement. KERNELEMENT IST EIN ZENTRALER VERSORGUNGSFACHDIENST Die KBV unterstützt die Einführung der eÜberweisung und hat ein Konzept entwickelt, wie die eÜberweisung den Infor- mationsaustausch zwischen Praxen fördern und die Steuerung der Patientinnen und Patienten sinnvoll unterstützen kann. Es beschreibt die nötige Infrastruktur sowie Abläufe im Praxis- alltag und zeigt, wie die eÜberweisung und die Terminvergabe durch die Praxen und die 116117 zusammenwirken. Kernelement ist ein Versorgungsfachdienst in der Telematikinfra- struktur (TI), der einen schnellen Austausch von medizinischen und administrativen Informationen zwischen Praxen ermöglicht. Überweisende Ärztinnen und Ärzte legen auf diesem Server die Unterlagen ab, die ihre Kolleginnen und Kollegen für die Mit- oder Weiterbehandlung benötigen — die Überweisung mit einer konkreten Fragestellung und einem Terminvermittlungscode, Vorbefunde, Medikationspläne etc. Praxen können so für alle Patientinnen und Patienten ihre Steuerungsaufgabe wahrneh- men — auch für die, die sich gegen die elektronische Patienten- akte (ePA) entschieden oder die Zugriffsrechte auf ihrer ePA eingeschränkt haben. ELEKTRONISCHE ÜBERWEISUNG ZENTRALES INSTRUMENT DER PRIMÄRARZTVERSORGUNG KONZEPT ZUR EINFÜHRUNG DER eÜBERWEISUNG SCHNELLE INFORMATION Ärztinnen und Ärzte erhalten schnell und einfach Patientendaten und medizinische Dokumente wie Vorbefunde, die sie zur Mit- und Weiterbehandlung benötigen. TRANSPARENZ Praxen können Informationen zur Mit- und Weiterbehandlung für alle Patientinnen und Patienten bereit- stellen und einsehen und so ihre Steuerungsfunktion wahrnehmen. VERBINDLICHKEIT Die eÜberweisung und die damit verbundene Patientensteuerung erfordern verbindliche Regeln für alle Beteiligten — für die Praxen und für die Patienten.

CHANCEN UND ANFORDERUNGEN Bei der Einführung der elektronischen Überweisung geht es nicht nur darum, ein Papierformular zu digitalisieren. Die eÜberweisung bietet vielmehr die Chance, die inner- ärztliche Kommunikation durch die gezielte digitale Weitergabe von Informationen zu verbessern. Zudem kann sie eine gezielte Inanspruchnahme von Facharzt- terminen und eine schnelle Terminvergabe nach medizi- nischer Dringlichkeit unterstützen. VOM PAPIERFORMULAR ZUR eÜBERWEISUNG Ärztinnen und Ärzte stellen Überweisungen zur Mit- und Weiterbehandlung als Auftragsleistung, zur Konsiliarunter- suchung oder zur stationären Mitbehandlung derzeit auf Muster 6 aus. Das Papierformular enthält neben den Daten zum Patienten und zur ausstellenden Praxis kurze Angaben zu Diagnosen und zum Behandlungsauftrag. Vorbefunde und Medikationspläne werden als Papierausdruck mitgegeben. Die eÜberweisung enthält viele Informationen in strukturier- ter Form. Hinzu kommen Begleitdokumente, die ebenfalls elektronisch bereitgestellt werden. Die überweisende Praxis legt zudem die Dringlichkeit fest und ermöglicht so eine sinnvolle Terminvermittlung. Jede Überweisung erhält außerdem einen Terminvermittlungscode. DIE ELEKTRONISCHE ÜBERWEISUNG IM PRAXISALLTAG AUFTRAG UND VORBEFUNDE LIEGEN VOR DEM BEHANDLUNGSTERMIN VOR Um einen spürbaren Mehrwert für die Versorgung zu schaffen, müssen Praxen diese Informationen künftig niederschwellig und ohne zusätzlichen Aufwand digital übermitteln können. Überweisungsannehmende Praxen wiederum benötigen einen einfachen Zugriff auf die Informationen — schon bei der Terminvereinbarung. Anhand der Vorbefunde und der in der Überweisung angegebenen Dringlichkeit können sie einschätzen, wie schnell der Patient einen Termin benötigt oder ob er sich mit seinem Anliegen eventuell an eine andere Praxis wenden sollte, die auf die Erkrankung spezialisiert ist. MEHRWERT FÜR PATIENTINNEN UND PATIENTEN: 1  Verbesserte innerärztliche Kommuni- kation durch digitale Weitergabe von Informationen, die Ärztinnen und Ärzte für die Mit- und Weiterbehandlung benötigen 1  Terminvergabe nach medizinischer Dringlichkeit in der Praxis oder bei dringenden oder akuten Fällen über die Angebote der 116117 (direkt oder über die App der Krankenkasse) DR. MED. CHRISTOF MITTMANN ORTHOPÄDE UND UNFALLCHIRURG AUS MÜNSTER: Eine qualifizierte Überweisung enthält vor allem eine konkrete medizinische Fragestellung, damit ich weiß, warum der Patient zu mir überwiesen wurde. PAPIERÜBERWEISUNG eÜBERWEISUNG (VERDACHTS-)DIAGNOSEN BEFUNDE / WEITERES DRINGLICHKEIT FACHRICHTUNG TVC KBV | KONZEPT ZUR EINFÜHRUNG DER eÜBERWEISUNG | JULI 2026 2

Die Primärarztpraxis stellt im Rahmen ihrer steuernden Funktion eine eÜberweisung aus, sofern zum Beispiel eine fachärztliche Mit- und Weiterbehandlung medizinisch angezeigt ist. Hierbei dokumentiert die Ärztin Diagnosen oder Verdachtsdiagnosen und formuliert eine medizinische Fragestellung. Außerdem legt sie die Dringlichkeit und die Fachrichtung fest und schafft damit die Grundlage für die Terminvermittlung. Zusätzlich zu den Angaben auf der eÜberweisung kann sie Vorbefunde und weitere relevante Dokumente der eÜberweisung beifügen. Welche das sind, entscheidet die überweisende Ärztin oder der überweisende Arzt. Die Praxis legt alle Unterlagen im Versorgungsfachdienst ab. FACHARZTPRAXIS PRIMÄRARZTPRAXIS Die Facharztpraxis kann die eÜberweisung einschließlich der Begleit- dokumente schon vor der Behandlung einsehen. Jede eÜberweisung hat dazu einen Terminvermittlungscode (TVC), den Patientinnen und Patienten bei der Terminvereinbarung angeben. Mit diesem TVC kann der Arzt oder auch eine Medizinische Fachangestellte die im Versorgungsfachdienst abgelegten Informationen einsehen und herunterladen. Nach Abschluss der Behandlung übermittelt die Facharztpraxis die Ergebnisse wie bisher per KIM an die überweisende Praxis, lädt sie in der ePA des Patienten hoch und setzt ein Häkchen im Versorgungsfachdienst, dass die Behandlung abgeschlossen ist. TERMINSERVICE Patientinnen und Patienten können die eÜberweisung mit dem TVC einschließlich der Begleitdokumente mit ihrer ePA-App einsehen. Nutzen sie keine ePA-App, erhalten sie von der Primärarztpraxis einen Ausdruck der Überweisung mit dem TVC. Mit dem TVC vereinbaren sie in der Praxis ihrer Wahl digital, telefonisch oder persönlich einen Termin. PATIENTINNEN/PATIENTEN MIT DER eÜBERWEISUNG ZUM FACHARZT — SO FUNKTIONIERT ES IM PRAXISALLTAG Die Terminbuchung, insbesondere für dringende und akute Fälle, kann über die Angebote der 116117 erfolgen: entweder direkt über die 116117-App oder das 116117-Webangebot. Auch eine telefonische Terminvermittlung über die 116117 ist möglich. Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen erhalten über den TVC Zugriff auf Daten, die sie für die Terminvermittlung benötigen, zum Beispiel Angaben zur Dringlichkeit und der Fachrichtung. KBV | KONZEPT ZUR EINFÜHRUNG DER eÜBERWEISUNG | JULI 2026 3

DER VERSORGUNGSFACHDIENST ALS ZENTRALES ELEMENT Die eÜberweisung ist in einem Primärarztsystem, in dem Haus- und Fachärzte noch enger zusammenarbeiten, essentiell wichtig. Mit ihr liegen künftig Informationen für die Mit- und Weiterbehandlung strukturiert vor, und Termine können nach medizinischem Bedarf vergeben werden. Damit dies funktioniert, bedarf es einer gut funktionieren- den Infrastruktur. Etablierte Kommunikationsmittel wie der E-Mail-Dienst KIM in der Telematikinfrastruktur (TI) kommen dafür nicht in Frage, da bei Überweisungen mit Arzt-Patienten- Kontakt freie Arztwahl besteht. Das heißt: Beim Ausstellen der Überweisung weiß eine Praxis häufig nicht, welchen Arzt oder welche Ärztin der Patient aufsuchen wird. Eine direkte Zusendung der Unterlagen an die überweisungsannehmende Praxis ist somit nicht möglich. Die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen schlagen einen Versorgungsfachdienst in der TI vor. Dieser kann medizinische und administrative Versorgungsdaten sektoren- übergreifend sicher, schnell und einheitlich bereitstellen. Hinter dem Fachdienst verbirgt sich ein Server, auf dem die eÜberweisungen einschließlich der Begleitunterlagen zentral gespeichert werden können. VORTEILE DES VERSORGUNGSFACHDIENSTES 1  eÜberweisung funktioniert für alle Patientinnen und Patienten gleich, unabhängig davon, ob sie eine ePA haben oder nicht 1  Ärztinnen und Ärzte können sich darauf verlassen, dass die Unterlagen vollständig sind und nicht Teile gelöscht wurden 1  Vorbefunde sind schon bei Termin- vereinbarung für Praxen einsehbar; Termine können optimal an Bedarf angepasst werden 1  Terminservicestellen haben auf einen Teil der Daten Zugriff, etwa wenn sie in Akut- oder Notfällen Termine vermitteln 1  Überweisungsliste ist für alle Patientinnen und Patienten verfügbar 1  Weitere Anwendungen sind möglich, zum Beispiel der schnelle Austausch von medizinischen Daten in der Notfallversorgung DIE TECHNISCHE INFRASTRUKTUR EINFACHE FUNKTIONSWEISE Einen ähnlichen Fachdienst gibt es bereits für das eRezept. Die Funktionsweise ist einfach: Eine Arztpraxis schickt ein Arzneimittelrezept direkt an den Server; die Apotheke lädt das Rezept dort nach Vorlage der elektronischen Gesund- heitskarte (eGK) durch den Patienten runter und gibt das Arzneimittel ab. Genauso einfach funktioniert der Versorgungsfachdienst für die eÜberweisung: Die überweisende Praxis stellt die eÜber- weisung zusammen mit allen Begleitdokumenten auf dem Server bereit. Die Praxis, die auf Überweisung tätig wird, lädt die Dokumente dort herunter. Zugangsschlüssel ist sowohl die eGK als auch der TVC auf der eÜberweisung. Das Besondere an diesem Fachdienst ist, dass er perspek- tivisch für weitere Anwendungen genutzt werden kann (siehe Infobox Seite 5). DR. MATTHIAS DÖRING | HAUSARZT: Die Begleitdokumente der eÜberweisung über die ePA laufen zu lassen, wäre ein Umweg, der viel Zeit kostet. Einige Dokumente lassen sich zudem gar nicht in die ePA hochladen. KBV | KONZEPT ZUR EINFÜHRUNG DER eÜBERWEISUNG | JULI 2026 4

eÜBERWEISUNGSLISTE SCHAFFT ZUSÄTZLICHEN BENEFIT Für die Primärarztpraxis stellt eine Übersicht aller eÜber- weisungen einer Patientin oder eines Patienten eine wichtige Grundlage für die Koordination und Steuerung der Behandlung dar. Auch mit- und weiterbehandelnde Facharztpraxen können hieraus relevante Informationen zum bisherigen Behandlungsverlauf gewinnen. Ebenso können Doppelinanspruchnahmen vermieden werden. Eine solche eÜberweisungsliste wird automatisiert aus dem Versorgungsfachdienst erzeugt und enthält insbesondere die folgenden Informationen:

Wann wurde der Patient zu welchem Facharzt/ Fachgebiet überwiesen? Welche Befunde wurden von der überweisungs- annehmenden Praxis im Zusammenhang mit der Überweisung erstellt (Link führt auf die eingestellten Befunde in der ePA)? Welchen Status hat die Überweisung aktuell (z. B. „offen“ oder „in Behandlung“)? Alle am Behandlungsprozess beteiligten Praxen benötigen Zugang zu einer kompakten und verlä