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title: "Die Bundesregierung will Primärarztsystem in Deutschland einführen; Überweisungen steigen von 70 Mio auf 170 Mio/Jahr"
sdDatePublished: "2026-07-30T13:28:00Z"
source: "https://www.kbv.de/documents/positionen/agenda/konzept-elektronische-ueberweisung.pdf"
topics:
  - name: "healthcare policy"
    identifier: "medtop:20000479"
  - name: "public health"
    identifier: "medtop:20001358"
  - name: "software and applications"
    identifier: "medtop:20000231"
locations:
  - "Germany"
  - "Münster"
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Die Bundesregierung will Primärarztsystem in Deutschland einführen; Überweisungen steigen von 70 Mio auf 170 Mio/Jahr

Positionspapier Elektronische Überweisung

KERNPUNKTE ZUR
eÜBERWEISUNG
1  Die Bundesregierung will ein Primärarztsystem
einführen, um den Zugang zur fachärztlichen
Versorgung stärker zu steuern und die vorhande-
nen Ressourcen effizienter zu nutzen. Ein wichtiger
Hebel für die erfolgreiche Umsetzung ist die elek-
tronische Überweisung (eÜberweisung). Sie soll
mit dem geplanten Gesetz für Daten und digitale
Innovation im Gesundheitswesen kommen.
In einem Primärarztsystem suchen Patientinnen und Patienten
zunächst eine hausärztliche oder andere primärversorgende
Praxis auf, die die weitere Behandlung koordiniert und bei
Bedarf an einen Facharzt überweist. Die Anzahl der Überwei-
sungen mit Arzt-Patienten-Kontakt wird folglich steigen —
nach Berechnungen der KBV von rund 70 Millionen auf circa
170 Millionen pro Jahr. Die qualifizierte elektronische Über-
weisung wird dabei zu einem wichtigen Steuerungselement.
KERNELEMENT IST EIN ZENTRALER VERSORGUNGSFACHDIENST
Die KBV unterstützt die Einführung der eÜberweisung und
hat ein Konzept entwickelt, wie die eÜberweisung den Infor-
mationsaustausch zwischen Praxen fördern und die Steuerung
der Patientinnen und Patienten sinnvoll unterstützen kann.
Es beschreibt die nötige Infrastruktur sowie Abläufe im Praxis-
alltag und zeigt, wie die eÜberweisung und die Terminvergabe
durch die Praxen und die 116117 zusammenwirken.
Kernelement ist ein Versorgungsfachdienst in der Telematikinfra-
struktur (TI), der einen schnellen Austausch von medizinischen
und administrativen Informationen zwischen Praxen ermöglicht.
Überweisende Ärztinnen und Ärzte legen auf diesem Server die
Unterlagen ab, die ihre Kolleginnen und Kollegen für die Mit-
oder Weiterbehandlung benötigen — die Überweisung mit einer
konkreten Fragestellung und einem Terminvermittlungscode,
Vorbefunde, Medikationspläne etc. Praxen können so für alle
Patientinnen und Patienten ihre Steuerungsaufgabe wahrneh-
men — auch für die, die sich gegen die elektronische Patienten-
akte (ePA) entschieden oder die Zugriffsrechte auf ihrer ePA
eingeschränkt haben.
ELEKTRONISCHE ÜBERWEISUNG
ZENTRALES INSTRUMENT DER
PRIMÄRARZTVERSORGUNG
KONZEPT ZUR
EINFÜHRUNG DER
eÜBERWEISUNG
SCHNELLE INFORMATION
Ärztinnen und Ärzte erhalten schnell
und einfach Patientendaten und
medizinische Dokumente wie
Vorbefunde, die sie zur Mit- und
Weiterbehandlung benötigen.
TRANSPARENZ
Praxen können Informationen zur
Mit- und Weiterbehandlung für alle
Patientinnen und Patienten bereit-
stellen und einsehen und so ihre
Steuerungsfunktion wahrnehmen.
VERBINDLICHKEIT
Die eÜberweisung und die damit
verbundene Patientensteuerung
erfordern verbindliche Regeln für
alle Beteiligten — für die Praxen
und für die Patienten.

CHANCEN UND
ANFORDERUNGEN
Bei der Einführung der elektronischen Überweisung geht
es nicht nur darum, ein Papierformular zu digitalisieren.
Die eÜberweisung bietet vielmehr die Chance, die inner-
ärztliche Kommunikation durch die gezielte digitale
Weitergabe von Informationen zu verbessern. Zudem
kann sie eine gezielte Inanspruchnahme von Facharzt-
terminen und eine schnelle Terminvergabe nach medizi-
nischer Dringlichkeit unterstützen.
VOM PAPIERFORMULAR
ZUR eÜBERWEISUNG
Ärztinnen und Ärzte stellen Überweisungen zur Mit- und
Weiterbehandlung als Auftragsleistung, zur Konsiliarunter-
suchung oder zur stationären Mitbehandlung derzeit auf
Muster 6 aus. Das Papierformular enthält neben den Daten
zum Patienten und zur ausstellenden Praxis kurze Angaben
zu Diagnosen und zum Behandlungsauftrag. Vorbefunde und
Medikationspläne werden als Papierausdruck mitgegeben.
Die eÜberweisung enthält viele Informationen in strukturier-
ter Form. Hinzu kommen Begleitdokumente, die ebenfalls
elektronisch bereitgestellt werden. Die überweisende Praxis
legt zudem die Dringlichkeit fest und ermöglicht so eine
sinnvolle Terminvermittlung. Jede Überweisung erhält
außerdem einen Terminvermittlungscode.
DIE ELEKTRONISCHE ÜBERWEISUNG
IM PRAXISALLTAG
AUFTRAG UND VORBEFUNDE LIEGEN
VOR DEM BEHANDLUNGSTERMIN VOR
Um einen spürbaren Mehrwert für die Versorgung zu schaffen,
müssen Praxen diese Informationen künftig niederschwellig
und ohne zusätzlichen Aufwand digital übermitteln können.
Überweisungsannehmende Praxen wiederum benötigen
einen einfachen Zugriff auf die Informationen — schon bei
der Terminvereinbarung. Anhand der Vorbefunde und der
in der Überweisung angegebenen Dringlichkeit können sie
einschätzen, wie schnell der Patient einen Termin benötigt
oder ob er sich mit seinem Anliegen eventuell an eine andere
Praxis wenden sollte, die auf die Erkrankung spezialisiert ist.
MEHRWERT FÜR PATIENTINNEN
UND PATIENTEN:
1  Verbesserte innerärztliche Kommuni-
kation durch digitale Weitergabe von
Informationen, die Ärztinnen und Ärzte für
die Mit- und Weiterbehandlung benötigen
1  Terminvergabe nach medizinischer
Dringlichkeit in der Praxis oder bei
dringenden oder akuten Fällen über
die Angebote der 116117 (direkt oder
über die App der Krankenkasse)
DR. MED. CHRISTOF MITTMANN
ORTHOPÄDE UND UNFALLCHIRURG AUS MÜNSTER:
Eine qualifizierte Überweisung enthält
vor allem eine konkrete medizinische
Fragestellung, damit ich weiß, warum
der Patient zu mir überwiesen wurde.
PAPIERÜBERWEISUNG
eÜBERWEISUNG
(VERDACHTS-)DIAGNOSEN
BEFUNDE / WEITERES
DRINGLICHKEIT
FACHRICHTUNG
TVC
KBV | KONZEPT ZUR EINFÜHRUNG DER eÜBERWEISUNG | JULI 2026
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> Die Primärarztpraxis stellt im Rahmen ihrer steuernden Funktion eine
eÜberweisung aus, sofern zum Beispiel eine fachärztliche Mit- und
Weiterbehandlung medizinisch angezeigt ist.
> Hierbei dokumentiert die Ärztin Diagnosen oder Verdachtsdiagnosen
und formuliert eine medizinische Fragestellung. Außerdem legt sie die
Dringlichkeit und die Fachrichtung fest und schafft damit die Grundlage
für die Terminvermittlung.
> Zusätzlich zu den Angaben auf der eÜberweisung kann sie Vorbefunde
und weitere relevante Dokumente der eÜberweisung beifügen. Welche das
sind, entscheidet die überweisende Ärztin oder der überweisende Arzt.
> Die Praxis legt alle Unterlagen im Versorgungsfachdienst ab.
FACHARZTPRAXIS
PRIMÄRARZTPRAXIS
> Die Facharztpraxis kann die eÜberweisung einschließlich der Begleit-
dokumente schon vor der Behandlung einsehen. Jede eÜberweisung hat
dazu einen Terminvermittlungscode (TVC), den Patientinnen und Patienten
bei der Terminvereinbarung angeben. Mit diesem TVC kann der Arzt oder
auch eine Medizinische Fachangestellte die im Versorgungsfachdienst
abgelegten Informationen einsehen und herunterladen.
> Nach Abschluss der Behandlung übermittelt die Facharztpraxis die Ergebnisse
wie bisher per KIM an die überweisende Praxis, lädt sie in der ePA des Patienten
hoch und setzt ein Häkchen im Versorgungsfachdienst, dass die Behandlung
abgeschlossen ist.
TERMINSERVICE
> Patientinnen und Patienten können die eÜberweisung mit dem TVC
einschließlich der Begleitdokumente mit ihrer ePA-App einsehen.
> Nutzen sie keine ePA-App, erhalten sie von der Primärarztpraxis einen
Ausdruck der Überweisung mit dem TVC.
> Mit dem TVC vereinbaren sie in der Praxis ihrer Wahl digital, telefonisch
oder persönlich einen Termin.
PATIENTINNEN/PATIENTEN
MIT DER eÜBERWEISUNG ZUM FACHARZT
— SO FUNKTIONIERT ES IM PRAXISALLTAG
> Die Terminbuchung, insbesondere für dringende und akute Fälle, kann
über die Angebote der 116117 erfolgen: entweder direkt über die 116117-App
oder das 116117-Webangebot. Auch eine telefonische Terminvermittlung über
die 116117 ist möglich.
> Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen erhalten
über den TVC Zugriff auf Daten, die sie für die Terminvermittlung benötigen,
zum Beispiel Angaben zur Dringlichkeit und der Fachrichtung.
KBV | KONZEPT ZUR EINFÜHRUNG DER eÜBERWEISUNG | JULI 2026
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DER VERSORGUNGSFACHDIENST
ALS ZENTRALES ELEMENT
Die eÜberweisung ist in einem Primärarztsystem, in dem
Haus- und Fachärzte noch enger zusammenarbeiten, essentiell
wichtig. Mit ihr liegen künftig Informationen für die Mit- und
Weiterbehandlung strukturiert vor, und Termine können nach
medizinischem Bedarf vergeben werden.
Damit dies funktioniert, bedarf es einer gut funktionieren-
den Infrastruktur. Etablierte Kommunikationsmittel wie der
E-Mail-Dienst KIM in der Telematikinfrastruktur (TI) kommen
dafür nicht in Frage, da bei Überweisungen mit Arzt-Patienten-
Kontakt freie Arztwahl besteht. Das heißt: Beim Ausstellen
der Überweisung weiß eine Praxis häufig nicht, welchen Arzt
oder welche Ärztin der Patient aufsuchen wird. Eine direkte
Zusendung der Unterlagen an die überweisungsannehmende
Praxis ist somit nicht möglich.
Die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen schlagen
einen Versorgungsfachdienst in der TI vor. Dieser kann
medizinische und administrative Versorgungsdaten sektoren-
übergreifend sicher, schnell und einheitlich bereitstellen.
Hinter dem Fachdienst verbirgt sich ein Server, auf dem die
eÜberweisungen einschließlich der Begleitunterlagen zentral
gespeichert werden können.
VORTEILE DES
VERSORGUNGSFACHDIENSTES
1  eÜberweisung funktioniert für alle
Patientinnen und Patienten gleich,
unabhängig davon, ob sie eine ePA
haben oder nicht
1  Ärztinnen und Ärzte können sich
darauf verlassen, dass die Unterlagen
vollständig sind und nicht Teile
gelöscht wurden
1  Vorbefunde sind schon bei Termin-
vereinbarung für Praxen einsehbar;
Termine können optimal an Bedarf
angepasst werden
1  Terminservicestellen haben auf einen
Teil der Daten Zugriff, etwa wenn sie in
Akut- oder Notfällen Termine vermitteln
1  Überweisungsliste ist für alle
Patientinnen und Patienten verfügbar
1  Weitere Anwendungen sind möglich,
zum Beispiel der schnelle Austausch
von medizinischen Daten in der
Notfallversorgung
DIE TECHNISCHE INFRASTRUKTUR
EINFACHE FUNKTIONSWEISE
Einen ähnlichen Fachdienst gibt es bereits für das eRezept.
Die Funktionsweise ist einfach: Eine Arztpraxis schickt ein
Arzneimittelrezept direkt an den Server; die Apotheke lädt
das Rezept dort nach Vorlage der elektronischen Gesund-
heitskarte (eGK) durch den Patienten runter und gibt das
Arzneimittel ab.
Genauso einfach funktioniert der Versorgungsfachdienst für
die eÜberweisung: Die überweisende Praxis stellt die eÜber-
weisung zusammen mit allen Begleitdokumenten auf dem
Server bereit. Die Praxis, die auf Überweisung tätig wird,
lädt die Dokumente dort herunter. Zugangsschlüssel ist
sowohl die eGK als auch der TVC auf der eÜberweisung.
Das Besondere an diesem Fachdienst ist, dass er perspek-
tivisch für weitere Anwendungen genutzt werden kann
(siehe Infobox Seite 5).
DR. MATTHIAS DÖRING | HAUSARZT:
Die Begleitdokumente der eÜberweisung
über die ePA laufen zu lassen, wäre ein Umweg,
der viel Zeit kostet. Einige Dokumente lassen
sich zudem gar nicht in die ePA hochladen.
KBV | KONZEPT ZUR EINFÜHRUNG DER eÜBERWEISUNG | JULI 2026
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eÜBERWEISUNGSLISTE
SCHAFFT ZUSÄTZLICHEN BENEFIT
Für die Primärarztpraxis stellt eine Übersicht aller eÜber-
weisungen einer Patientin oder eines Patienten eine
wichtige Grundlage für die Koordination und Steuerung
der Behandlung dar. Auch mit- und weiterbehandelnde
Facharztpraxen können hieraus relevante Informationen
zum bisherigen Behandlungsverlauf gewinnen. Ebenso
können Doppelinanspruchnahmen vermieden werden.
Eine solche eÜberweisungsliste wird automatisiert
aus dem Versorgungsfachdienst erzeugt und enthält
insbesondere die folgenden Informationen:
> Wann wurde der Patient zu welchem Facharzt/
Fachgebiet überwiesen?
> Welche Befunde wurden von der überweisungs-
annehmenden Praxis im Zusammenhang mit der
Überweisung erstellt (Link führt auf die eingestellten
Befunde in der ePA)?
> Welchen Status hat die Überweisung aktuell
(z. B. „offen“ oder „in Behandlung“)?
Alle am Behandlungsprozess beteiligten Praxen benötigen
Zugang zu einer kompakten und verlä