Der bvkm fordert Erweiterung der Klagemöglichkeiten nach §23 AGG in Deutschland; Verbandsklage öffnet Missstände öffentlich gerichtlich anzugehen

Lobbyregister-Stellungnahme SG2506300113 von “Bundesverband für körper- und mehrfachbehinder…

Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren?

Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen )

( PDF - 4 Seiten )

Zu Regelungsvorhaben: Klagemöglichkeiten für Verbände im AGG erweitern

Erweiterung der Klagemöglichkeiten nach § 23 AGG, indem zusätzlich ein Verbandsklagerecht vorgesehen wird, damit nicht nur Betroffene selbst, sondern auch Verbände Missstände öffentlich machen und Abhilfe gerichtlich einfordern können.

Bereitgestellt von: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) (R002906) am 29.07.2025

Versendet am 14.10.2024 an: Bundesregierung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

Bundesregierung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen Datum des Referentenentwurfs: 04.10.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG hierzu]

Rechte von Menschen mit Behinderung [alle SG hierzu]

Die Inhalte beruhen allein auf Angaben der Interessenvertreter

Inhalte beruhen auf Angaben der IV - Infos

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen Datum des Referentenentwurfs: 04.10.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG hierzu]

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG hierzu]

Rechte von Menschen mit Behinderung