Der bvkm fordert Erweiterung der Klagemöglichkeiten nach §23 AGG in Deutschland; Verbandsklage öffnet Missstände öffentlich gerichtlich anzugehen
Lobbyregister-Stellungnahme SG2506300113 von “Bundesverband für körper- und mehrfachbehinder…
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Zu Regelungsvorhaben: Klagemöglichkeiten für Verbände im AGG erweitern
Erweiterung der Klagemöglichkeiten nach § 23 AGG, indem zusätzlich ein Verbandsklagerecht vorgesehen wird, damit nicht nur Betroffene selbst, sondern auch Verbände Missstände öffentlich machen und Abhilfe gerichtlich einfordern können.
Bereitgestellt von: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) (R002906) am 29.07.2025
Versendet am 14.10.2024 an: Bundesregierung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
Bundesregierung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen Datum des Referentenentwurfs: 04.10.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG hierzu]
Rechte von Menschen mit Behinderung [alle SG hierzu]
Die Inhalte beruhen allein auf Angaben der Interessenvertreter
Inhalte beruhen auf Angaben der IV - Infos
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen Datum des Referentenentwurfs: 04.10.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG hierzu]
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG hierzu]
Rechte von Menschen mit Behinderung