bvkm fordert Überführung des Jahresbetrags in Sachleistungsbudgets gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung; 42 Euro monatlich Pflegehilfsmittel in Budgets
Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0027506 30.07.2026 09:48:29
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R002906/RV0027506 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 30.07.2026 um 09:48 Uhr
Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Keine Kürzung von Entlastungs- und Rentenleistungen in der Pflege Aktuell seit 30.07.2026 09:48:29 Angegeben von: am 30.07.2026
Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) (R002906) Beschreibung: Der bvkm setzt sich für die vollständige Überführung des bisherigen Gemeinsamen Jahresbetrages in die Sachleistungs- und Entlastungsbudgets, die vollständige Überführung des derzeit zur Verfügung stehenden Betrages für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel in Höhe von monatlich 42 Euro in die Sachleistungs- und Entlastungsbudgets sowie Verbesserungen in der Pflegeinfrastruktur, insbesondere den Ausbau von Angeboten der Kurzzeitpflege für pflegebedürftige Kinder und Menschen mit Behinderung mit hohen Unterstützungsbedarfen ein. Zu Regelungsentwurf Referentenentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz - ( ) PNOG) Vorgang [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 05.06.2026
Federführendes Ministerium:
BMG [alle RV hierzu] Betroffene Interessenbereiche (1)
Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu] Betroffene Bundesgesetze (1)
SGB 11 [alle RV hierzu]
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