bvkm setzt sich dafür ein, private Unternehmen barrierefrei zu verpflichten gegenüber dem Bundestag und der Bundesregierung; Schadensersatz für Betroffene möglich
Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0027501 30.07.2026 09:48:29
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R002906/RV0027501 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 30.07.2026 um 09:48 Uhr
Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Private Unternehmen zu Barrierefreiheit verpflichten Aktuell seit 30.07.2026 09:48:29 Angegeben von: am 30.07.2026
Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) (R002906) Beschreibung: Der bvkm setzt sich dafür ein, dass private Unternehmen umfänglich zu Barrierefreiheit verpflichtet werden. Auch sollten Betroffene Schadensersatz gegenüber privaten Unternehmen geltend machen können, wenn diese gegen bestehende gesetzliche Vorgaben zur Barrierefreiheit verstoßen. Zu Regelungsentwurf Bundestags-Drucksachennummer: ( )
BT-Drs. 21/5140 Vorgang [alle RV hierzu] Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
Zuständiges Ministerium:
BMAS [alle RV hierzu] Betroffene Interessenbereiche (1)
Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu] Betroffene Bundesgesetze (1)
BGG [alle RV hierzu]