Bundesverband Trans* e.V. (BVT) fordert Änderung des PassG §4 Abs. 1 im Reisepass; reduziert Diskriminierungsrisiko beim Grenzübertritt

Lobbyregister-Stellungnahme SG2509300252 von “Bundesverband Trans* e.V. (BVT)”

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( PDF - 5 Seiten )

Zu Regelungsvorhaben: Änderung § 4 Abs. 1 PassG sowie damit verbundener Verwaltungsvorschriften

Änderung der Regelungen in § 4 Abs. 1 PassG (Passgesetz) dahingehend, dass trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen mit den Geschlechtseinträgen m, w, d oder keine Angabe einen vom amtlichen Eintrag abweichenden Geschlechtseintrag im Reisepass führen können, ohne weitere Dokumente vorlegen zu müssen, um das eigene Diskriminierungsrisiko beim Grenzübertritt zu reduzieren.

Bereitgestellt von: Bundesverband Trans* e.V. (BVT) (R001715) am 30.09.2025

Versendet am 27.07.2025 an: Bundesregierung Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]

Bundesregierung Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]

Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]

PaßG 1986 [alle SG hierzu]

Die Inhalte beruhen allein auf Angaben der Interessenvertreter

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