BMW AG regelt Regelungsvorhaben zur Cybersicherheit von ICT-Lieferketten im CSA2 Deutschland; Keine neue Fahrzeugregulierung nötig Fokus auf Durchsetzung bestehenden Vorschriften

Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0027490 30.07.2026 10:45:30

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    R002370/RV0027490 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 30.07.2026 um 10:45 Uhr

Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Cybersicherheit von ICT-Lieferketten im Rahmen des Cybersecurity Acts 2 Aktuell seit 30.07.2026 10:45:30 Angegeben von: am 29.07.2026

Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft (R002370) Beschreibung: Im Rahmen des Cybersecurity Act II (CSA2) soll die Regulierung von IKT-Lieferketten gestärkt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass bestehende sektorspezifische Regelwerke im Automobilbereich, insbesondere UN R155, nicht durch zusätzliche horizontale Vorgaben überlagert oder dupliziert werden. Neue Anforderungen dürfen keine Wettbewerbsnachteile schaffen. Eine zusätzliche Regulierung des Fahrzeugbereichs ist nicht erforderlich, da bereits ein umfassender Rechtsrahmen besteht. Priorität sollte die konsequente und wirksame Durchsetzung bestehender Vorschriften haben. Zudem ist klar zwischen technischen Cybersicherheitsanforderungen und geopolitischen Zielsetzungen zu unterscheiden, um Handelshemmnisse und eine Fragmentierung globaler Wertschöpfungsketten zu vermeiden. Betroffene Interessenbereiche (1)

EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu] Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1) ( )

SG2607300003 PDF - 3 Seiten Adressatenkreis: Versendet am 15.06.2026 an: Bundesregierung Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin] Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]

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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]