Landesjugendhilfeausschuss Stellungnahme zum 8. Kinder- und Jugendbericht in Sachsen-Anhalt; Wirkung durch Wahltermin stark eingeschränkt

Stellungnahme des Landesjugendhilfeausschusses zum 8. Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung

1 Vorbemerkungen Die Landesregierung ist laut §16 KJHG LSA beauftragt, einmal pro Legislaturperiode dem Landtag einen Kinder- und Jugendbericht vorzulegen. Gesetzlich festgelegtes Ziel dieses Berichtes ist es, jugendpolitische Handlungsbedarfe der Landesregierung anhand einer Analyse von Kerndaten zur Lebenslage junger Menschen und Informationen über die Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe aufzuzeigen. Der Landesjugendhilfeausschuss ist an der Erstellung des Kinder- und Jugendberichtes zu beteiligen – einmal als Expertise im prozessbegleitenden Beirat und ebenso durch eine mit dem Bericht veröffentlichte Stellungnahme des Ausschusses. Beiden Aufgaben ist der Landesjugendhilfeausschuss nachgekommen. Die Erstellung des 8. Kinder- und Jugendberichts für Sachsen-Anhalt wurde von erheblichen Herausforderungen und Verzögerungen geprägt. Obwohl der Bericht laut KJHG LSA in der Mitte der Legislaturperiode vorliegen sollte, erfolgte die Ausschreibung erst zu diesem Zeitpunkt. Der Bericht liegt nun erst kurz vor der Landtagswahl vor und kann damit seine intendierte Wirkung für die laufende Ausgestaltung der Kinder- und Jugendpolitik nur eingeschränkt entfalten. Hinzu kommt, dass sich der Berichtszeitraum auf die Jahre 2018 bis 2022 bezieht. Vor dem Hintergrund dynamischer gesellschaftlicher Entwicklungen besteht daher das Risko, dass einzelne Befunde und Schlussfolgerungen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits an Aktualität verloren haben. Im günstigsten Fall können zentrale Erkenntnisse noch Eingang in politische Schwerpunktsetzungen einer nachfolgenden Landesregierung finden. Für die unmittelbare Ausgestaltung der aktuellen Kinder- und Jugendpolitik ist die Wirksamkeit des Berichts jedoch deutlich reduziert. Der Landesjugendhilfeausschuss zeigt Verständnis für die außergewöhnlichen Umstände im Verlauf der Berichterstellung, insbesondere für den Abbruch der Arbeiten infolge der Liqidation des zunächst beauftragten Instituts. Das zuständige Fachressort hat sich in dieser Situation erkennbar um eine Fortsetzung des Prozesses und eine erneute Beauftragung bemüht, um das Berichtsvorhaben fortzuführen und zum Abschluss zu bringen. Gleichwohl ist kritisch anzumerken, dass zwischen dem Abbruch des ersten Verfahrens und der erneuten Beauftragung nahezu ein Jahr verging. Diese zeitliche Zäsur hatte spürbare Auswirkungen auf die Kontinuität des Prozesses, die Einbindung der Beteiligten sowie die Kohärenz der Berichterstellung. Bei allem Verständnis für die Ursachen, stellen die erheblichen Verzögerungen auch den Landesjugendhilfeausschuss bei der Erarbeitung seiner Stellungnahme vor große Herausforderungen. Für Rückmeldungen des Beirats zum verspätet übersandten ersten Entwurf standen lediglich sechs Werktage zur Verfügung. Für die Erstellung der Stellungnahme auf Basis des finalen Berichts verblieben acht Werktage. Diese verkürzten Fristen wurden im Beirat mitgetragen, um eine fristgerechte Veröffentlichung des Berichts zu ermöglichen. Unter diesen Bedingungen war eine umfassende und vertiefte fachliche Würdigung eines zentralen jugendpolitischen Steuerungsinstruments des Landes nur eingeschränkt möglich. Der Landesjugendhilfeausschuss konzentriert sich daher in seiner Stellungnahme vorrangig auf ausgewählte, aus seiner Sicht besonders klärungs- und kritikbedürftige Aspekte, ohne dabei positive Entwicklungen und tragfähige Ansätze gänzlich unberücksichtigt zu lassen. Ungeachtet aller Kritik begrüßt der Landesjugendhilfeausschuss ausdrücklich die Entscheidung des Ministeriums, den Bericht trotz der erheblichen Unwägbarkeiten fertigzustellen und zu veröffentlichen. Ein Kinder- und Jugendbericht kann ein zentrales Instrument sein, um die Lebenslagen

junger Menschen sichtbar zu machen und ihren Anliegen politisches Gewicht zu verleihen. Gerade deshalb ist es von besonderer Bedeutung, Verfahren, Zeitplanung, Datengrundlagen und Qualitätssicherung für künftige Berichte strukturell zu stärken und verlässlich auszugestalten

2 Grundsätzliche Anmerkungen zum Bericht Die Gliederung des Berichts in eine Analyse von Metadaten zu den Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen in Sachsen-Anhalt, eine qualitative Befragung von Fokusgruppen und einer Befragung von Fachkräften aus der Kinder- und Jugendarbeit halten wir mit Blick auf die begrenzten finanziellen Ressourcen für sinnvoll. Diese Gliederung wurde zudem intensiv mit dem Beirat entwickelt und abgestimmt. Auch die Zusammensetzung der Fokusgruppen und die Schwerpunktthemen dafür wurden eng miteinander abgestimmt. Eine Präsentation der Ergebnisse fand im Rahmen des Beirates allerdings nicht mehr statt – ein erneutes Treffen gab es erst über ein Jahr später mit der Vorstellung des neu beauftragten Instituts und des weiteren Vorgehens. Eine regelmäßige und zeitnahe Einbindung des Beirats in die verschiedenen Phasen der Berichterstellung wäre fachlich angemessen gewesen. Oft war der Informationsfluss jedoch eher verzögert und unvollständig. Eine enge Begleitung durch einen fachlichen Beirat hätte die Qualität und landespolitische Relevanz eines Kinder- und Jugendberichts erhöhen können. Wir begrüßen die kontinuierliche Einbindung des Landesjugendhilfeausschusses und freier Träger in den Beirat sehr. Auch der ressortübergreifende Ansatz im Rahmen einer IMAG ist begrüßenswert. Die Beschlusslagen und fachlichen Positionierungen des Landesjugendhilfeausschusses wurden bei der Formulierung der Empfehlungen des Berichts allerdings kaum berücksichtigt. Gerade vor dem Hintergrund der erschwerten Bedingungen für die Erstellung des Berichts wäre eine Orientierung an den Perspektiven und Fachdebatten des Ausschusses hilfreich gewesen. Der Bericht zeigt deutliche Schwächen in Lektorat und Layout. Auch sind uneinheitliche bzw. nicht den gängigen Standards entsprechende Zitierungen aufgefallen, die teilweise nicht nachvollziehbar sind. Vor der Weiterleitung an Landtag und Kabinett sollte eine abschließende redaktionelle und formale Überarbeitung erfolgen. Kontinuierlich auffallend sind fehlende Daten und fehlende Anknüpfungspunkte zum 7. Kinder- und Jugendbericht. Für die folgenden Berichte sollte sich ressortübergreifend gemeinsam mit dem LJHA und freien Trägern auf wesentliche Kerndaten geeinigt werden, die fortlaufend erhoben werden . Hier gibt der Bericht selbst am Ende auch umfassende Empfehlungen, die wir begrüßen. Die ursprünglich vorgesehenen Vertiefungskapitel zu Covid-19, Armut sowie zur Situation queerer Kinder und Jugendlicher konnten nicht umgesetzt werden – wobei das Thema Armut als Querschnittsthema in verschiedenen Kapiteln vorkommt. Bei aller Nachvollziehbarkeit bleibt der Bedarf bei diesen Themen hoch und in zukünftigen Berichten sollten diese Themen noch einmal besonders in den Blick genommen werden, zumal durch die Novellierung des SGB VIII 2021 im §9 Nr. 3 erstmalig das Erfordernis, auf die Lebenslagen transidenter, nichtbinärer und intergeschlechtlicher Kinder und Jugendlicher einzugehen, festgehalten ist. Dass dieser expliziten Anforderung nicht nachgekommen werden konnte, ist bedauerlich und sollte für den 9. Kinder- und Jugendbericht unbedingt geändert werden. Ursprünglich war – wie bereits beim 7. Kinder- und Jugendbericht – die Erstellung einer jugendgerechten Version parallel zur Veröffentlichung des Berichts vorgesehen. Der Landesjugendhilfeausschuss bedauert, dass dies im Rahmen des 8. Berichts nicht umgesetzt werden konnte. Kinder und Jugendliche sollten als Adressatinnen und Adressaten der sie betreffenden Berichte ausdrücklich mitgedacht und ernst genommen werden. Vor dem Hintergrund des nunmehr sehr späten Veröffentlichungszeitpunkts wird eine nachträgliche Erstellung einer jugendgerechten Fassung für den 8. Bericht nicht mehr eingefordert. Für den 9. Kinder- und Jugendbericht sollte eine jugendgerechte Version jedoch verbindlich vorgesehen und zeitgleich veröffentlicht werden.

Die Beziehung von Text und der Formulierung von Empfehlungen am Kapitelende ist über den ganzen Kinder- und Jugendbericht hinweg nicht konsistent. Teilweise finden sich Gedanken aus dem Fließtext in den Empfehlungen nicht wieder. Öfter werden Empfehlungen formuliert, die sich nicht aus dem Text herleiten lassen oder sogar als Gedanke zum ersten Mal an dieser Stelle auftauchen. Manche Empfehlungen sind sehr verkürzt und bleiben oberflächlich, wohingegen andere Empfehlungen mit detaillierten Herleitungen viel Raum einnehmen. Die inhaltlichen Schwerpunkte des Berichts sind etwas unausgewogen. Zu einigen Themen wie z.B. den Schuleingangsuntersuchungen oder dem Freiwilligen Ökologischen Jahr oder Förderschulen werden breit Daten ausgeführt, zu anderen Themen wie Freizeit von jungen Menschen, HzE-Maßnahmen oder Angeboten der Jugendarbeit gibt es wenig bis keine fundierte Auswertung.

3 Grundsätzliche inhaltliche Aspekte Digitalisierung Das Thema Digitalisierung wird im vorliegenden Bericht an verschiedenen Stellen tangiert. Leider gelingt es den Verfasser*innen nicht immer, passende Studien oder Datenlagen abzubilden. So werden beispielsweise mangels anderer Daten im Berichtszeitraum bundesweite Studien zur Nutzung digitaler Medien und entsprechender Folgen von Anfang 2025 verwendet. Konsequent und zutreffend wäre ein stringenter Bezug auf die teilweise zitierte landesweite Jugendhilfeplanung in Sachsen-Anhalt mit dem Teilfachplan „Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“ gewesen. Solche landesspezifischen Daten und Schlussfolgerungen das Bild erheblich geschärft und eine detaillierte Analyse und Handlungsempfehlungen zugelassen. Dass im Bericht auf die Digitale Jugendagenda eingegangen wird, ist ein positiver Aspekt. Tatsächlich finden sich in der „Digitalen Agenda“ des Landes Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 2021 als offizielles Dokument der Landesregierung auch konkrete Maßnahmen und Rahmenbedingungen zur außerschulischen Medienbildung. Neben infrastrukturellen Vorhaben sind auch konzeptionelle Überlegungen und Fachkräftequalifikation benannt. Hier wäre ein Verweis zur Einordnung sinnvoll Auch die umfassende Befassung des Landesjugendhilfeausschusses mit den Fragen der Digitalisierung wären geeignete und stichhaltige Referenzen zur Einordnung des Themenfeldes gewesen. Bereits 2020 fasste er zwei Beschlüsse dazu: „Aufwachsen in und mit einer digitalisierten Welt – digitale Teilhabe ermöglichen!“ und „Digitalisierungsoffensive für junge Menschen in Sachsen-Anhalt - digitale Angebote der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit ermöglichen“. Ein Bezug auf solche grundlegende Beschlusslage kann helfen, Sachlagen einzuschätzen und fachliche Empfehlungen einzubeziehen. Geschlechter Geschlecht ist aufgrund der Datenlage binär erhoben worden. Der LJHA begrüßt allerdings, dass Geschlecht weitgehend konsequent ausgewertet wurde. In den Empfehlungen für künftige Kinder- und Jugendberichte kommen in den einzelnen Kapiteln allerdings wichtige Aspekte zu kurz. Aufgefallen ist z.B., dass erhoben wird, dass weniger Mädchen als Jungen Sportvereine nutzen, aber in den Empfehlungen nicht auf eine Analyse und den Ausgleich dieser Situation hingewiesen wird. An anderer Stelle bei den gesundheitlichen Aspekten wird darauf hingewiesen, dass Essstörungen häufiger bei Mädchen und Suizid häufiger bei Jungen auftreten, in den Empfehlungen wird allerdings nur auf die Essstörungen hingewiesen und nicht auf die höhere Suizidrate bei Jungen. Ganz besonders hinzuweisen ist auf das Kapitel “Diskriminierung und Gefährdung”, in dem fast in jedem Punkt darauf hingewiesen wird, dass Mädchen besonders betroffen sind, aber nicht wie an anderen Stellen Konsequenzen angeraten werden. Eine stringente weitere Förderung und Relevanz der Mädchenarbeit wäre hier unbedingt zu