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title: "Landesjugendhilfeausschuss Stellungnahme zum 8. Kinder- und Jugendbericht in Sachsen-Anhalt; Wirkung durch Wahltermin stark eingeschränkt"
sdDatePublished: "2026-07-30T14:28:00Z"
source: "https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Dokumente/5_famgesjugvers/501/LJHA/Stellungnahmen_LJHA/Stellungnahme_des_Landesjugendhilfeausschusses_zum_8_KJB.pdf"
topics:
  - name: "pension and welfare policy"
    identifier: "medtop:20000630"
  - name: "children"
    identifier: "medtop:20000790"
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locations:
  - "Sachsen-Anhalt"
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Landesjugendhilfeausschuss Stellungnahme zum 8. Kinder- und Jugendbericht in Sachsen-Anhalt; Wirkung durch Wahltermin stark eingeschränkt

Stellungnahme des Landesjugendhilfeausschusses
zum 8. Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung

1 Vorbemerkungen
Die Landesregierung ist laut §16 KJHG LSA beauftragt, einmal pro Legislaturperiode dem Landtag einen
Kinder- und Jugendbericht vorzulegen. Gesetzlich festgelegtes Ziel dieses Berichtes ist es,
jugendpolitische Handlungsbedarfe der Landesregierung anhand einer Analyse von Kerndaten zur
Lebenslage junger Menschen und Informationen über die Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe
aufzuzeigen. Der Landesjugendhilfeausschuss ist an der Erstellung des Kinder- und Jugendberichtes zu
beteiligen – einmal als Expertise im prozessbegleitenden Beirat und ebenso durch eine mit dem Bericht
veröffentlichte Stellungnahme des Ausschusses. Beiden Aufgaben ist der Landesjugendhilfeausschuss
nachgekommen.
Die Erstellung des 8. Kinder- und Jugendberichts für Sachsen-Anhalt wurde von erheblichen
Herausforderungen und Verzögerungen geprägt. Obwohl der Bericht laut KJHG LSA in der Mitte der
Legislaturperiode vorliegen sollte, erfolgte die Ausschreibung erst zu diesem Zeitpunkt. Der Bericht
liegt nun erst kurz vor der Landtagswahl vor und kann damit seine intendierte Wirkung für die laufende
Ausgestaltung der Kinder- und Jugendpolitik nur eingeschränkt entfalten.
Hinzu kommt, dass sich der Berichtszeitraum auf die Jahre 2018 bis 2022 bezieht. Vor dem Hintergrund
dynamischer gesellschaftlicher Entwicklungen besteht daher das Risko, dass einzelne Befunde und
Schlussfolgerungen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits an Aktualität verloren haben. Im
günstigsten Fall können zentrale Erkenntnisse noch Eingang in politische Schwerpunktsetzungen einer
nachfolgenden Landesregierung finden. Für die unmittelbare Ausgestaltung der aktuellen Kinder- und
Jugendpolitik ist die Wirksamkeit des Berichts jedoch deutlich reduziert.
Der Landesjugendhilfeausschuss zeigt Verständnis für die außergewöhnlichen Umstände im Verlauf
der Berichterstellung, insbesondere für den Abbruch der Arbeiten infolge der Liqidation des zunächst
beauftragten Instituts. Das zuständige Fachressort hat sich in dieser Situation erkennbar um eine
Fortsetzung des Prozesses und eine erneute Beauftragung bemüht, um das Berichtsvorhaben
fortzuführen und zum Abschluss zu bringen.
Gleichwohl ist kritisch anzumerken, dass zwischen dem Abbruch des ersten Verfahrens und der
erneuten Beauftragung nahezu ein Jahr verging. Diese zeitliche Zäsur hatte spürbare Auswirkungen
auf die Kontinuität des Prozesses, die Einbindung der Beteiligten sowie die Kohärenz der
Berichterstellung.
Bei allem Verständnis für die Ursachen, stellen die erheblichen Verzögerungen auch den
Landesjugendhilfeausschuss bei der Erarbeitung seiner Stellungnahme vor große Herausforderungen.
Für Rückmeldungen des Beirats zum verspätet übersandten ersten Entwurf standen lediglich sechs
Werktage zur Verfügung. Für die Erstellung der Stellungnahme auf Basis des finalen Berichts verblieben
acht Werktage. Diese verkürzten Fristen wurden im Beirat mitgetragen, um eine fristgerechte
Veröffentlichung des Berichts zu ermöglichen.
Unter diesen Bedingungen war eine umfassende und vertiefte fachliche Würdigung eines zentralen
jugendpolitischen
Steuerungsinstruments
des
Landes
nur
eingeschränkt
möglich. Der
Landesjugendhilfeausschuss konzentriert sich daher in seiner Stellungnahme vorrangig auf
ausgewählte, aus seiner Sicht besonders klärungs- und kritikbedürftige Aspekte, ohne dabei positive
Entwicklungen und tragfähige Ansätze gänzlich unberücksichtigt zu lassen.
Ungeachtet aller Kritik begrüßt der Landesjugendhilfeausschuss ausdrücklich die Entscheidung des
Ministeriums, den Bericht trotz der erheblichen Unwägbarkeiten fertigzustellen und zu
veröffentlichen. Ein Kinder- und Jugendbericht kann ein zentrales Instrument sein, um die Lebenslagen

junger Menschen sichtbar zu machen und ihren Anliegen politisches Gewicht zu verleihen. Gerade
deshalb ist es von besonderer Bedeutung, Verfahren, Zeitplanung, Datengrundlagen und
Qualitätssicherung für künftige Berichte strukturell zu stärken und verlässlich auszugestalten

2 Grundsätzliche Anmerkungen zum Bericht
Die Gliederung des Berichts in eine Analyse von Metadaten zu den Lebenslagen von Kindern und
Jugendlichen in Sachsen-Anhalt, eine qualitative Befragung von Fokusgruppen und einer Befragung
von Fachkräften aus der Kinder- und Jugendarbeit halten wir mit Blick auf die begrenzten finanziellen
Ressourcen für sinnvoll. Diese Gliederung wurde zudem intensiv mit dem Beirat entwickelt und
abgestimmt. Auch die Zusammensetzung der Fokusgruppen und die Schwerpunktthemen dafür
wurden eng miteinander abgestimmt. Eine Präsentation der Ergebnisse fand im Rahmen des Beirates
allerdings nicht mehr statt – ein erneutes Treffen gab es erst über ein Jahr später mit der Vorstellung
des neu beauftragten Instituts und des weiteren Vorgehens.
Eine regelmäßige und zeitnahe Einbindung des Beirats in die verschiedenen Phasen der
Berichterstellung wäre fachlich angemessen gewesen. Oft war der Informationsfluss jedoch eher
verzögert und unvollständig. Eine enge Begleitung durch einen fachlichen Beirat hätte die Qualität und
landespolitische Relevanz eines Kinder- und Jugendberichts erhöhen können.
Wir begrüßen die kontinuierliche Einbindung des Landesjugendhilfeausschusses und freier Träger in
den Beirat sehr. Auch der ressortübergreifende Ansatz im Rahmen einer IMAG ist begrüßenswert. Die
Beschlusslagen und fachlichen Positionierungen des Landesjugendhilfeausschusses wurden bei der
Formulierung der Empfehlungen des Berichts allerdings kaum berücksichtigt. Gerade vor dem
Hintergrund der erschwerten Bedingungen für die Erstellung des Berichts wäre eine Orientierung an
den Perspektiven und Fachdebatten des Ausschusses hilfreich gewesen. Der Bericht zeigt deutliche
Schwächen in Lektorat und Layout. Auch sind uneinheitliche bzw. nicht den gängigen Standards
entsprechende Zitierungen aufgefallen, die teilweise nicht nachvollziehbar sind. Vor der Weiterleitung
an Landtag und Kabinett sollte eine abschließende redaktionelle und formale Überarbeitung erfolgen.
Kontinuierlich auffallend sind fehlende Daten und fehlende Anknüpfungspunkte zum 7. Kinder- und
Jugendbericht. Für die folgenden Berichte sollte sich ressortübergreifend gemeinsam mit dem LJHA
und freien Trägern auf wesentliche Kerndaten geeinigt werden, die fortlaufend erhoben werden . Hier
gibt der Bericht selbst am Ende auch umfassende Empfehlungen, die wir begrüßen.
Die ursprünglich vorgesehenen Vertiefungskapitel zu Covid-19, Armut sowie zur Situation queerer
Kinder und Jugendlicher konnten nicht umgesetzt werden – wobei das Thema Armut als
Querschnittsthema in verschiedenen Kapiteln vorkommt. Bei aller Nachvollziehbarkeit bleibt der
Bedarf bei diesen Themen hoch und in zukünftigen Berichten sollten diese Themen noch einmal
besonders in den Blick genommen werden, zumal durch die Novellierung des SGB VIII 2021 im §9 Nr.
3 erstmalig das Erfordernis, auf die Lebenslagen transidenter, nichtbinärer und intergeschlechtlicher
Kinder und Jugendlicher einzugehen, festgehalten ist. Dass dieser expliziten Anforderung nicht
nachgekommen werden konnte, ist bedauerlich und sollte für den 9. Kinder- und Jugendbericht
unbedingt geändert werden.
Ursprünglich war – wie bereits beim 7. Kinder- und Jugendbericht – die Erstellung einer
jugendgerechten
Version
parallel
zur
Veröffentlichung
des
Berichts
vorgesehen.
Der
Landesjugendhilfeausschuss bedauert, dass dies im Rahmen des 8. Berichts nicht umgesetzt werden
konnte. Kinder und Jugendliche sollten als Adressatinnen und Adressaten der sie betreffenden
Berichte ausdrücklich mitgedacht und ernst genommen werden.
Vor dem Hintergrund des nunmehr sehr späten Veröffentlichungszeitpunkts wird eine nachträgliche
Erstellung einer jugendgerechten Fassung für den 8. Bericht nicht mehr eingefordert. Für den 9.
Kinder- und Jugendbericht sollte eine jugendgerechte Version jedoch verbindlich vorgesehen und
zeitgleich veröffentlicht werden.

Die Beziehung von Text und der Formulierung von Empfehlungen am Kapitelende ist über den ganzen
Kinder- und Jugendbericht hinweg nicht konsistent. Teilweise finden sich Gedanken aus dem Fließtext
in den Empfehlungen nicht wieder. Öfter werden Empfehlungen formuliert, die sich nicht aus dem Text
herleiten lassen oder sogar als Gedanke zum ersten Mal an dieser Stelle auftauchen. Manche
Empfehlungen sind sehr verkürzt und bleiben oberflächlich, wohingegen andere Empfehlungen mit
detaillierten Herleitungen viel Raum einnehmen. Die inhaltlichen Schwerpunkte des Berichts sind
etwas unausgewogen. Zu einigen Themen wie z.B. den Schuleingangsuntersuchungen oder dem
Freiwilligen Ökologischen Jahr oder Förderschulen werden breit Daten ausgeführt, zu anderen Themen
wie Freizeit von jungen Menschen, HzE-Maßnahmen oder Angeboten der Jugendarbeit gibt es wenig
bis keine fundierte Auswertung.

3 Grundsätzliche inhaltliche Aspekte
Digitalisierung
Das Thema Digitalisierung wird im vorliegenden Bericht an verschiedenen Stellen tangiert. Leider
gelingt es den Verfasser*innen nicht immer, passende Studien oder Datenlagen abzubilden. So werden
beispielsweise mangels anderer Daten im Berichtszeitraum bundesweite Studien zur Nutzung digitaler
Medien und entsprechender Folgen von Anfang 2025 verwendet. Konsequent und zutreffend wäre ein
stringenter Bezug auf die teilweise zitierte landesweite Jugendhilfeplanung in Sachsen-Anhalt mit dem
Teilfachplan „Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“ gewesen. Solche landesspezifischen Daten und
Schlussfolgerungen
das
Bild
erheblich
geschärft
und
eine
detaillierte
Analyse
und
Handlungsempfehlungen zugelassen.
Dass im Bericht auf die Digitale Jugendagenda eingegangen wird, ist ein positiver Aspekt. Tatsächlich
finden sich in der „Digitalen Agenda“ des Landes Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 2021 als offizielles
Dokument der Landesregierung auch konkrete Maßnahmen und Rahmenbedingungen zur
außerschulischen Medienbildung. Neben infrastrukturellen Vorhaben sind auch konzeptionelle
Überlegungen und Fachkräftequalifikation benannt. Hier wäre ein Verweis zur Einordnung sinnvoll
Auch die umfassende Befassung des Landesjugendhilfeausschusses mit den Fragen der Digitalisierung
wären geeignete und stichhaltige Referenzen zur Einordnung des Themenfeldes gewesen. Bereits 2020
fasste er zwei Beschlüsse dazu: „Aufwachsen in und mit einer digitalisierten Welt – digitale Teilhabe
ermöglichen!“ und „Digitalisierungsoffensive für junge Menschen in Sachsen-Anhalt - digitale
Angebote der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit ermöglichen“. Ein Bezug auf solche
grundlegende Beschlusslage kann helfen, Sachlagen einzuschätzen und fachliche Empfehlungen
einzubeziehen.
Geschlechter
Geschlecht ist aufgrund der Datenlage binär erhoben worden. Der LJHA begrüßt allerdings, dass
Geschlecht weitgehend konsequent ausgewertet wurde. In den Empfehlungen für künftige Kinder-
und Jugendberichte kommen in den einzelnen Kapiteln allerdings wichtige Aspekte zu kurz. Aufgefallen
ist z.B., dass erhoben wird, dass weniger Mädchen als Jungen Sportvereine nutzen, aber in den
Empfehlungen nicht auf eine Analyse und den Ausgleich dieser Situation hingewiesen wird. An anderer
Stelle bei den gesundheitlichen Aspekten wird darauf hingewiesen, dass Essstörungen häufiger bei
Mädchen und Suizid häufiger bei Jungen auftreten, in den Empfehlungen wird allerdings nur auf die
Essstörungen hingewiesen und nicht auf die höhere Suizidrate bei Jungen.
Ganz besonders hinzuweisen ist auf das Kapitel “Diskriminierung und Gefährdung”, in dem fast in
jedem Punkt darauf hingewiesen wird, dass Mädchen besonders betroffen sind, aber nicht wie an
anderen Stellen Konsequenzen angeraten werden. Eine stringente weitere Förderung und Relevanz
der Mädchenarbeit wäre hier unbedingt zu