Maienfeld absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Stadtgebiet einschließlich Siedlungsraum; aufgrund Trockenheit und Waldbrandgefahr bis Widerruf
Maienfeld - Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot
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Für die Stadt Maienfeld gilt ab sofort ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Stadtgebiet inklusive Siedlungsraum. Auch fest eingerichtete Feuerstellen dürfen nicht benutzt werden.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit, der aktuellen Hitzewelle und der damit verbundenen erhöhten Waldbrandgefahr ist jegliches Entfachen von Feuer bis auf Weiteres verboten.
Zigaretten, Streichhölzer oder heisse Rückstände dürfen nicht sorglos weggeworfen werden.
Das Verbot gilt bis auf Widerruf.
Maienfeld, Juli 2026 Der Stadtrat