Kreistag MSH geht in Kreisumlageverfahren nicht in Berufung; Schaden durch Zinsausgaben abgewendet

PRESSEINFORMATION | 30. JULI 2026

Entscheidung Kreistag MSH: Gremium geht in Kreisumlageverfahren nicht in Berufung

Der Kreistag hat auf seiner gestrigen Sondersitzung abschließend über den Umgang mit Gerichtsurteilen zur Kreisumlagefestsetzung des Jahres 2017 entschieden. Gleichzeitig wurde ein Nachtrag zum Haushalt beschlossen, der die Möglichkeiten der Kreditaufnahme verbessert.

Dass der Kreistag überhaupt mit Mehrheit entscheiden konnte, lag an der Eilentscheidung von Landrat André Schröder. Nachdem der Kreistag am 2. Juli 2026 durch den Auszug der AfD-Fraktion zunächst seine Beschlussfähigkeit verlor, konnte mit der Eilentscheidung der Fristablauf zur Einlegung der Berufung abgewendet werden. Damit konnte der Kreistag erneut in der Sache beraten und nunmehr eine Entscheidung treffen. Die Eilentscheidung war auch notwendig, um finanziellen Schaden vom Landkreis abzuwenden, der durch Zinsausgaben aufgrund einer fehlenden Kreditaufnahme-Ermächtigung im Rahmen eines Nachtragshaushaltes entstanden wäre.

Die Entscheidung zu den Urteilen 2017 nicht in Berufung zu gehen, hat der Kreistag in freier Abstimmung getroffen. Er verantwortet diese auch. Die Kreisverwaltung und der Landrat werden die Entscheidung nun umsetzen. Wichtig war, dass der Kreistag das letzte Wort behalten hat und nicht durch das Agieren einer Fraktion blockiert werden konnte.