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title: "Kreistag MSH geht in Kreisumlageverfahren nicht in Berufung; Schaden durch Zinsausgaben abgewendet"
sdDatePublished: "2026-07-30T09:06:00Z"
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  - "Mansfeld-Südharz"
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Kreistag MSH geht in Kreisumlageverfahren nicht in Berufung; Schaden durch Zinsausgaben abgewendet

PRESSEINFORMATION | 30. JULI 2026

Entscheidung Kreistag MSH:
Gremium geht in Kreisumlageverfahren nicht in Berufung

Der Kreistag hat auf seiner gestrigen Sondersitzung abschließend über den
Umgang mit Gerichtsurteilen zur Kreisumlagefestsetzung des Jahres 2017
entschieden. Gleichzeitig wurde ein Nachtrag zum Haushalt beschlossen, der die
Möglichkeiten der Kreditaufnahme verbessert.

Dass der Kreistag überhaupt mit Mehrheit entscheiden konnte, lag an der
Eilentscheidung von Landrat André Schröder. Nachdem der Kreistag am 2. Juli
2026 durch den Auszug der AfD-Fraktion zunächst seine Beschlussfähigkeit
verlor, konnte mit der Eilentscheidung der Fristablauf zur Einlegung der
Berufung abgewendet werden. Damit konnte der Kreistag erneut in der Sache
beraten und nunmehr eine Entscheidung treffen. Die Eilentscheidung war auch
notwendig, um finanziellen Schaden vom Landkreis abzuwenden, der durch
Zinsausgaben aufgrund einer fehlenden Kreditaufnahme-Ermächtigung im
Rahmen eines Nachtragshaushaltes entstanden wäre.

Die Entscheidung zu den Urteilen 2017 nicht in Berufung zu gehen, hat der
Kreistag in freier Abstimmung getroffen. Er verantwortet diese auch. Die
Kreisverwaltung und der Landrat werden die Entscheidung nun umsetzen.
Wichtig war, dass der Kreistag das letzte Wort behalten hat und nicht durch das
Agieren einer Fraktion blockiert werden konnte.