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title: "Drei Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen fordern Mitbestimmung bei Sozialreformen in Berlin; Reformen sollen dieses Jahr beschlossen werden."
sdDatePublished: "2026-07-30T17:19:00Z"
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Drei Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen fordern Mitbestimmung bei Sozialreformen in Berlin; Reformen sollen dieses Jahr beschlossen werden.

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GERADE JETZT: LEBENSLEISTUNG ACHTEN. PFLEGE BEZAHLBAR HALTEN.

Gemeinsame Erklärung der Ministerpräsidenten
des Landes Sachsen-Anhalt,
des Freistaates Sachsen und
des Freistaates Thüringen

I. WIR SETZEN OSTDEUTSCHE INTERESSEN DURCH

Wir vertreten die Interessen der Menschen in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen.
Gemeinsam sprechen wir für mehr als acht Millionen Menschen und bringen unser poli-
tisches Gewicht in Berlin mit ganzer Kraft für die Interessen unserer Bürgerinnen und
Bürger ein.

Jetzt fallen die Entscheidungen bei den zentralen Sozialreformen. Die Reform der Al-
terssicherung und die Neuordnung der Pflege sollen noch in diesem Jahr beschlossen
werden. Beide Vorhaben werden sich auf das Leben der Menschen in unseren Ländern
in besonderem Maße auswirken.

Einfluss im Bund entsteht dort, wo verhandelt und entschieden wird. Er entsteht durch
Verlässlichkeit im Wort, durch Bündnisse mit anderen Ländern und durch die Fähigkeit,
Mehrheiten zu organisieren. Ostdeutschland braucht gerade jetzt Ministerpräsidenten,
die in Berlin und in Brüssel etwas erreichen können. Dafür stehen wir.

II. WAS DAS MITTELDEUTSCHE REVIER ZEIGT

Wir sind heute an zwei Orten zusammengekommen, die belegen, dass der Osten wirt-
schaftlichen und sozialen Wandel kann. Das Geiseltal war über ein Jahrhundert lang
eine der größten Braunkohlelandschaften Europas. Heute liegt hier der größte künstliche
See Deutschlands und neue Arbeitsplätze im Tourismus, im Handwerk und im Dienst-
leistungssektor sind entstanden. Leuna stand einmal für die Kohlechemie. Heute ent-
steht dort die weltweit erste industrielle Bioraffinerie auf Laubholzbasis, die größte Inves-
tition ihrer Art in Europa, getragen von einem internationalen Unternehmen.

Dieser Wandel ist das Ergebnis verlässlicher Rahmenbedingungen und der harten Arbeit
der Menschen in dieser Region über drei Jahrzehnte. Diese Generationenleistung ver-
dient Respekt.

Daraus kann Deutschland lernen und profitieren. Der Osten ist in den anstehenden Re-
formdebatten deshalb kein Bittsteller. Kein anderer Teil dieses Landes hat in so kurzer
Zeit einen so tiefen wirtschaftlichen Umbau bewältigt.

Unsere drei mitteldeutschen Länder liegen nicht nur geografisch in der Mitte Europas.
Ihr gemeinsames Bruttoinlandsprodukt belief sich im Jahr 2025 auf rund 330 Milliarden
Euro. Damit liegt unsere gemeinsame Wirtschaftsleistung knapp hinter der Tschechiens
und vor der Portugals sowie zahlreicher weiterer Mitgliedstaaten der Europäischen
Union. Wir sind keine abgehängte Region, sondern eine wirtschaftlich starke Region

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mitten in Europa. Wer wissen will, wie Strukturwandel gelingt und woran er scheitert,
findet die Antworten hier. Genau deshalb ist die Berücksichtigung der ostdeutschen Per-
spektive ein Gewinn für ganz Deutschland.

III. OSTDEUTSCHLAND IST DAS FRÜHWARNSYSTEM DER REPUBLIK

Mit Blick auf die anstehenden Sozialreformen ist es wichtig, die unterschiedlichen Aus-
gangsbedingungen in Ost- und Westdeutschland mitzudenken. Die Vermögensbildung
konnte sich in beiden Teilen Deutschlands über Jahrzehnte nicht unter denselben Vo-
raussetzungen entwickeln. Während in Westdeutschland nach dem Zweiten Weltkrieg in
Unternehmen und privaten Haushalten langfristig Vermögen aufgebaut wurde, war pri-
vate Vermögensbildung in der DDR nur begrenzt möglich. Diese historischen Unter-
schiede wirken bis heute nach und zeigen sich weiterhin messbar:

•
Die Einkommen sind niedriger.
•
Das private Vermögen ist deutlich geringer, geerbt wird seltener.
•
Und die Bevölkerung ist älter, weil die geburtenstarken Jahrgänge jetzt in den
Ruhestand gehen und die geburtenschwachen Jahrgänge der frühen neunziger
Jahre nachrücken.

Was Deutschland demographisch in den nächsten Jahren bevorsteht, erleben unsere
Länder bereits heute. Wer bundesweit tragfähige Reformen will, muss deshalb zuerst
prüfen, wie sie hier wirken.

Wir prüfen jedes Gesetzesvorhaben in der Alterssicherung, der Pflege und am Arbeits-
markt vor der Beschlussfassung darauf, wie es sich in Regionen mit niedrigeren Einkom-
men, geringerer Vermögensbildung und älterer Bevölkerung auswirkt. Diese besonderen
Ausgangsbedingungen finden sich auch in strukturschwachen Regionen Westdeutsch-
lands. Die ostdeutschen Länder müssen deshalb frühzeitig und verbindlich in die Erar-
beitung bundesweiter Reformen einbezogen werden.

Die demografische Entwicklung verlangt zugleich eine Familienpolitik, die Verantwortung
konkret anerkennt. Der Bund ist in der Pflicht, das Steuerrecht konsequent familien-
freundlich zu reformieren: Dazu gehört auch eine weitreichende Entlastung von Familien
mit drei oder mehr Kindern – bis hin zur Freistellung eines Elternteils von der Einkom-
mensteuer. Gleichzeitig müssen auch Familien mit kleinen und mittleren Einkommen so-
wie Alleinerziehende wirksam profitieren. Wer Kinder großzieht, übernimmt Verantwor-
tung für die Zukunft unseres Landes. Diese Leistung muss sich im Alltag konkret aus-
zahlen.

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IV. RENTE: LEBENSLEISTUNG ACHTEN

Die gesetzliche Rente ist im Osten Deutschlands nicht eine Säule der Alterssicherung
unter mehreren. Für die große Mehrheit der Menschen hier ist sie die einzige. Betriebs-
renten sind selten, private Vorsorge setzt Einkommen voraus, die es ermöglichen, in
Größenordnungen Rücklagen zu bilden. Jede Veränderung im gesetzlichen System
wirkt bei uns deshalb fast ungebremst.

Gleichzeitig wird in unseren Ländern seit Jahrzehnten gelebt, was in der Rentendebatte
als Ziel formuliert wird: längere Erwerbsbiografien, höhere Erwerbsbeteiligung von
Frauen, weniger Abhängigkeit von der Grundsicherung im Alter. Die Betreuungsquote
der unter Dreijährigen liegt in unseren Ländern bei rund 55 Prozent, im Westen bei etwa
35. Diese Betreuungsinfrastruktur hat wesentlich dazu beigetragen, dass die durchge-
hende Erwerbstätigkeit von Müttern in unseren Ländern deutlich stärker verbreitet ist.

Dass die Alterssicherung angesichts der demografischen Entwicklung reformiert werden
muss, stellen wir nicht in Frage. Über die Ausgestaltung entscheidet sich jedoch, wen
eine Reform trifft.

Die Alterssicherungskommission empfiehlt, die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitrags-
jahren abzuschaffen. Für unsere Länder wäre das der einschneidendste Punkt des ge-
samten Pakets. Wer 45 Jahre eingezahlt hat, hat genug eingezahlt. Diesen Grundsatz
geben wir nicht auf.

Wir erwarten von der Bundesregierung:

1. Übergangsfristen, die ostdeutsche Erwerbsbiografien berücksichtigen: Die ab-
schlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren hat in unseren Ländern besonderes
Gewicht, weil verhältnismäßig viele Menschen diese Anzahl an Beitragsjahren
tatsächlich erreichen. Wer mit sechzehn Jahren die Lehre begonnen und seitdem
ohne Unterbrechung gearbeitet hat, erreicht 45 Beitragsjahre früher als andere.
Auch die durchgehende Erwerbstätigkeit von Frauen ist bei uns die Regel. Dass
ostdeutsche Renten aus der gesetzlichen Versicherung heute im Durchschnitt
höher ausfallen als westdeutsche, ist kein Gegenargument, sondern der Beleg:
Es ist die einzige Säule, die es gibt. Beim gesamten Alterseinkommen liegen wir
weiterhin zurück. Für die rentennahen Jahrgänge braucht es deshalb langen Ver-
trauensschutz und eine Härtefallregelung, die körperlich belastende Berufe und
sehr lange Beitragszeiten anerkennt.

2. Die Kapitalsäule darf die gesetzliche Rente nicht schwächen: Der Aufbau einer
kapitalgedeckten Komponente ist eine langfristige Aufgabe. Sie darf nicht dazu
führen, dass Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung abgesenkt wer-
den. Wo verfügbares Einkommen und Vermögen fehlt, wirkt Kapitaldeckung erst
nach Jahrzehnten. Der Vermögensunterschied zwischen Ost und West würde
auf diesem Weg in die Alterssicherung der kommenden Generationen fortge-
schrieben.

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3. Die Frühstart-Rente zügig und für alle Jahrgänge umsetzen: Wo über Generati-
onen kein Vermögen gebildet werden konnte, ist eigene Vorsorge besonders
schwer aufzubauen. Genau deshalb hat die Frühstart-Rente für Ostdeutschland
besonderen Wert. Sie schafft zumindest für die Jahrgänge ab 2020 jedem Kind
ein gewisses Startkapital, unabhängig davon, was seine Eltern vererben können.
Wir begrüßen den vorliegenden Referentenentwurf und erwarten, dass das Ge-
setzgebungsverfahren noch in diesem Jahr abgeschlossen und die Einbezie-
hung weiterer Jahrgänge deutlich vorgezogen wird.

4. Die AAÜG-Sonderlasten müssen vollständig dem Bund zugeordnet werden: Die
Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Zusatzversorgungssysteme der
ehemaligen DDR von 50 auf 60 Prozent ist ein wichtiger erster Schritt. Sie darf
jedoch weder bis zum Jahr 2029 befristet bleiben noch das Ende der Entlastung
sein. Wir erwarten vom Bund einen verbindlichen Stufenplan bis zur vollständi-
gen Übernahme der Kosten aus den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen
der ehemaligen DDR. Die Finanzierung gesetzlicher Renten ist eine gesamt-
staatliche Aufgabe und darf nicht dauerhaft einseitig die Haushalte der ostdeut-
schen Länder belasten.

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V. PFLEGE: BEZAHLBAR BLEIBEN

In unseren Ländern treffen hohe Pflegequoten auf niedrige Alterseinkommen. Der Ei-
genanteil im Pflegeheim liegt im ersten Aufenthaltsjahr bundesweit inzwischen bei durch-
schnittlich rund 3.364 Euro1 im Monat. Selbst der bundesweit niedrigste Heimeigenan-
teil – 2.891 Euro in Sachsen-Anhalt – übersteigt die durchschnittliche Altersrente in un-
seren Ländern deutlich. Das Problem ist nicht, dass unsere Heime zu teuer wären. Das
Problem ist, dass die Einkommen im Alter zu niedrig sind. Zwar fallen die gesetzlichen
Renten in Ostdeutschland wegen der höheren und längeren Erwerbsbeteiligung von
Frauen teilweise höher aus als in Westdeutschland. Zu ihnen kommen jedoch wesentlich
seltener Betriebsrenten, private Alterseinkünfte oder verwertbares Immobilienvermögen
hinzu. Beim gesamten Alterseinkommen besteht deshalb weiterhin ein deutlicher Rück-
stand. Der Weg in die Hilfe zur Pflege ist bei uns deshalb kürzer und die Folgekosten
tragen vor allem die Kommunen.
Der vorliegende Referentenentwurf sieht vor, die Entlastungszuschläge zu strecken. Er
erhöht die Eigenanteile damit genau dort am stärksten, wo die Alterseinkommen am
niedrigsten sind. Diesem Weg werden wir nicht zustimmen.

Wir erwarten von der Bundesregierung:

1. Eine Regelung für die pflegebedingten Eigenanteile in der stationären Pflege, die
die individuelle Leistungsfähigkeit berücksichtigt. Über ihre Höhe ist im Gesetz-
gebungsverfahren zu entscheiden. Entscheidend ist, dass die Belastung be-
grenzt und für die Betroffenen planbar wird. Pflegebedürftigkeit im Alter darf nicht
in die Sozialhilfe führen.

2. Die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln. Das gilt
für die Rentenversicherungsbeiträge pflegender Angehöriger, für die Ausbil-
dungskosten in der Pflege und für die medizinische Behandlungspflege.

3. Keine Verschiebung von Lasten auf Länder und Kommunen. Eine Reform, die
die Pflegeversicherung entlastet und die kommunale Sozialhilfe belastet, löst
kein Problem. Sie verschiebt es.

4. Eine Stärkung der häuslichen Pflege. In ländlichen Regionen wird ein großer Teil
der Pflege von Angehörigen geleistet. Sie brauchen verlässliche Entlastungsan-
gebote, weniger Bürokratie und eine Beratung aus einer Hand.

1Verband der Ersatzkassen Pflegeheim Eigenanteil 2026 – Höhe & Leistungszuschlag

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VI. JETZT KOMMT ES DARAUF AN

Das Mitteldeutsche Revier hat sich nie an Landesgrenzen orientiert und auch die ge-
meinsamen Interessen unserer Länder tun es ebenso wenig. Wir stimmen sie deshalb
weiter systematisch ab und treten gegenüber Bund und Europäischer Union gemeinsam
auf. Was ein Land allein nicht durchsetzen kann, können drei Länder mit einer gemein-
samen Stimme wesentlich wirkungsvoller vertreten.

Entschieden wird am Verhandlungstisch. Dort