Stadt Osnabrück verbietet Grillen am Schinkelberg und am Rubbenbruchsee; Geldbuße bis zu 5.000 Euro
Stadt Osnabrück untersagt das Grillen am Schinkelberg und am Rubbenbruchsee – Stadt Osnabrück
Stadt Osnabrück untersagt das Grillen am Schinkelberg und am Rubbenbruchsee
Wegen der erhöhten Waldbrandgefahr verbietet die Stadt Osnabrück ab sofort per Verordnung das Grillen im Bereich des Schinkelbergs und am Rubbenbruchsee – auch auf den dort ausgewiesenen Grillplätzen. Darüber hinaus ist es dort verboten, Feuer anzuzünden, zu rauchen und mit feuergefährlichen Gegenständen umzugehen. Kraftfahrzeuge dürfen nicht außerhalb der ausdrücklich als Parkplatz ausgewiesenen Flächen abgestellt und Waldgebiete nicht mehr durchfahren werden.
Die Verbote beziehen sich am Schinkelberg auf den Bereich zwischen Bremer Straße, Nordstraße, Kahle Breite, und Windthorststraße. Am Rubbenbruchsee ist der Grillplatz betroffen. In den übrigen Bereichen rund um den See besteht ohnehin ein ganzjähriges Verbot, Feuer zu entzünden, da der See und das Heger Holz im Landschaftsschutzgebiet liegen.
Ausnahmen sind die Erledigung öffentlicher Aufgaben sowie die rechtmäßige Bewirtschaftung und Nutzung von Grundstücken einschließlich der Jagdausübung.
Wer gegen die Verordnung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro vorsieht.
30.07.2026 Verordnung der Stadt Osnabrück zur Verhütung von Waldbränden am Schinkelberg sowie am Rubbenbruchsee in Osnabrück PDF | 436 KB | nicht barrierefrei
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