Verwaltungsausschuss der Stadt Nordhorn – Öffentlichkeit an der Bauleitplanung beteiligt – Nordhorn; 2.500 m² Fläche für Klinik-Mitarbeiterstellplätze
Herausgeber: Stadt Nordhorn – Der Bürgermeister – Bahnhofstr. 24, 48529 Nordhorn
Amtsblatt für die Stadt Nordhorn
Nr. 22 /2026 Jahrgang 2026 Erscheinungsdatum: 30.07.2026
Inhalt
Seite
1
Bekanntmachung: Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung für den Bebauungsplan Nr. 105 „Kreis- und Stadtkrankenanstalten“, 4. Änderung
2
2
Bekanntmachung: Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 90 c „Mehrzweckhalle für Sport- und Freizeitnutzung“
3-4
1
Bekanntmachung
Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung Der Verwaltungsausschuss der Stadt Nordhorn hat am 22.07.2026 für den Bebauungsplan Nr. 105 „Kreis- und Stadtkrankenanstalten“, 4. Änderung die Aufstellung und frühzeitige Beteiligung der Öffent- lichkeit an der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der z. Zt. geltenden Fas- sung beschlossen. Das Verfahren wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB i. V. m. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. Nr. 105 „Kreis- und Stadtkrankenanstalten“, 4. Ände- rung (s. oben) umfasst eine ca. 2.500 m² große Fläche im südlichen Bereich der Einmündung der Albert- Schweitzer-Straße in die Veldhauser Straße, südlich des Parkhauses der Euregio-Klinik. Die genaue Ab- grenzung ist der vorstehenden Karte zu entnehmen. Es gilt die Innenkante der Umrandung.
Ziel und Zweck der Planung ist es, der Euregioklinik in dem Bereich die Schaffung dringend benötigter zusätzlicher Mitarbeiterstellplätze planungsrechtlich zu ermöglichen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über Ziel und Zweck der Planung usw. erfolgt durch Bereitstellung der Planunterlagen im Internet unter www.nordhorn.de/bauleitplanung im Zeitraum vom 10. August.2026 bis einschl. 09. September 2026. Einsichtnahme in die Planunterlagen ist dann außerdem im Rathaus - Stadthaus I, Zimmer 2.25 -, Bahnhofstraße 24, 48529 Nordhorn, während der Dienststunden möglich. Während dieser Zeit besteht auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Äu- ßerungen sind bis zum Ende der Frist auch schriftlich möglich.
Nordhorn, 24.07.2026 Im Auftrage
gez. Ferlemann 2
Bekanntmachung
Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung Der Verwaltungsausschuss der Stadt Nordhorn hat am 22.07.2026 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 90 c „Mehrzweckhalle für Sport- und Freizeitnutzung“ und dessen Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der z. Zt. geltenden Fassung beschlossen. Das Verfahren wird als Bebau- ungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB i. V. m. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umwelt- prüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt (§ 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB). Der Bebauungsplan wird außerdem gemäß § 12 BauGB (Vorhaben- und Erschließungsplan) als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplans, die Begründung und die nach Einschätzung der Stadt Nordhorn wesent- lichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 04. August 2026 bis einschl. 03. September 2026 im Internet unter www.nordhorn.de\bauleitplanung veröffentlicht. Darüber hinaus kann in dem Zeitraum auch eine Einsichtnahme in die veröffentlichten Unterlagen bei der Stadt Nord- horn im Stadthaus I, Amt für Stadtentwicklung - Zimmer 2.25 -, Bahnhofstraße 24, 48529 Nordhorn, während der Dienststunden erfolgen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 90 c „Mehrzweckhalle für Sport- und Freizeitnutzung“ (s. oben) umfasst das Gebäude der ehemaligen Eissporthalle und das zugehörige umliegende Gelände. Die genaue Abgrenzung ist der vorstehenden Karte zu entnehmen. Es gilt die Innenkante der Umrandung. Ziel und Zweck der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachfolgenutzung des Areals zu schaffen.
Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes können während der oben genannten Veröffentli- chungsfrist bei der Stadt Nordhorn abgegeben werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 BauGB sollen die Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden. Die hierfür zu verwendende Mailadresse lautet TOeB_Beteiligung-Nordhorn@nordhorn.de . Darüber hinaus können Stellungnahmen bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden, also z. B. schriftlich oder während der Dienststunden zur 3
Niederschrift, Übersendung per Post (Anschrift s. oben), per Fax (05921/878-416) oder auf der o.g. städti- schen Internetseite per Formular. Erst nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen können unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungs- plan unberücksichtigt bleiben.
Nordhorn, 24.07.2026
Im Auftrage
gez. Ferlemann
4