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title: "Guzinski Blazej Filip Gesuch abgewiesen Ausweisung Schweiz St.Gallen; 30 Tage zur Ausreise"
sdDatePublished: "2026-07-30T06:08:00Z"
source: "https://publikationen.sg.ch/ekab/00.274.532/publikation/"
topics:
  - name: "immigration policy"
    identifier: "medtop:20000634"
  - name: "administrative law"
    identifier: "medtop:20001197"
locations:
  - "St. Gallen"
  - "Switzerland"
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Guzinski Blazej Filip Gesuch abgewiesen Ausweisung Schweiz St.Gallen; 30 Tage zur Ausreise

Ausländerrechtliche Verfügung Das Migrationsamt St.Gallen hat am 7. Juli 2026 im ausländerrechtlichen Verfahren gegen Guzinski Blazej Filip, geboren am 23. Juli 1989, Polen, zuletzt wohnhaft gewesen in Rorschach, Reitbahnstrasse 7, c

o Pension Rorschach zur Zeit unbekannten Aufenthaltes, verfügt: - Das Gesuch von Guzinski Blazej Filip wird abgewiesen und er wird aus der Schweiz weggewiesen. - Guzinski Blazej Filip hat die Schweiz spätestens 30 Tage nach Erhalt dieser Verfügung zu verlassen. - Guzinski Blazej Filip bezahlt die Gebühr dieser Verfügung von Fr. 200.00. Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann mit begründeter schriftlicher Eingabe innert 14 Tagen an das Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St.Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St.Gallen rekurriert werden. Die Rekursinstanz erhebt in der Regel einen Kostenvorschuss von Fr. 1‘000.00.