Rat beschneidet Zügigkeitserweiterung der Friedrich-List-Schule, Gemeinschaftsgrundschule, Breitenbachstraße 2, Köln-Gremberghoven, ab Schuljahr 2027/28; Sofort vollziehbar, Antrag Bezirksregierung Köln gestellt
Beschlussvorlage
Dezernat, Dienststelle IV/IV/2
Vorlagen-Nummer
1384/2026 Freigabedatum
29.07.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zügigkeitserweiterung der Friedrich-List-Schule, Gemeinschaftsgrundschule, Breitenbachstraße 2, 51149 Köln-Gremberghoven, zum Schuljahr 2027/28 Beschlussorgan Rat Gremium Datum
Beschluss:
Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW), die Kapazität der Friedrich-List-Schule, Gemeinschaftsgrundschule Breitenbachstraße 2, 51149 Köln-Gremberghoven, Schulnummer 114777 um 1 Zug auf zukünftig 3 Züge zu erweitern. Der Beschluss soll ab dem Schuljahr 2027/28 umgesetzt werden.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Be- schlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Ge- nehmigung des Beschlusses zu stellen.
Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwal- tungsgerichtsordnung angeordnet.
Bezirksvertretung 7 (Porz) 15.09.2026 Ausschuss Schule und Weiterbildung 21.09.2026 Rat 08.10.2026
2 Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung: (0) Ausgangslage Die Friedrich-List-Schule, Gemeinschaftsgrundschule, Breitenbachstraße 2, 51149 Köln- Gremberghoven, Schulnummer 114777 wird aktuell als 2-zügige Grundschule im Stadtbezirk Porz, Stadtteil Gremberghoven geführt. Für das Schuljahr 2026/27, für das das Anmeldever- fahren bereits abgeschlossen ist, wird eine Mehrklasse eingerichtet. Die schulrechtliche Zügigkeitsänderung soll daher ab dem Schuljahr 2027/28, die Mehrklasse des Schuljahres 2026/27 berücksichtigend, aufbauend erfolgen. Für alle Schüler*innen der Schule besteht das Angebot des offenen Ganztages. Die Verwaltung hat in verschiedenen Gesprächen mit der Schulleitung die Situation erläutert und Fragen zur Bedarfsentwicklung und Raumsituation beantwortet. Die Darstellung des Be- darfs unter Punkt „(1) Hintergrund“ ist der Schulleitung bekannt.
(1) Hintergrund In der Schulentwicklungsplanung Köln 2026 ist folgende zukünftige Schülerzahlenerwartung für den Stadtteil Gremberghoven beschrieben: Schule Schul art festgelegte Zügigkeit Mindest- zügigkeit GL max. 25/26 Breitenbachstr. 2 GGS 2 2 GL 46 50 Summe Gremerghoven 2 2 46 50
Zum Schuljahr 2026/27 Jahr stehen im Stadtteil Gremberghoven grundsätzlich mindestens 46 Plätze nach Richtwert für Schulneulinge zur Verfügung. Auf Basis der zum Schuljahr 2025/26 genehmigten Reduzierung von Klassengrößen ergeben sich grundsätzlich maximal 50 Plätze. Die Anzahl der Plätze kann jedoch variieren, wenn eine Schule beispielsweise jahrgangsüber- greifende Klassen bildet oder wenn Kinder länger in der Schuleingangsphase verbleiben. In der aktuellen, kleinräumigen Einwohnerprognose sind für den Stadtteil Gremberghoven zwi- schen 2026 und 2035 knapp 30 Wohneinheiten berücksichtigt. Im Erstbezug werden laut Be- völkerungsvorausberechnung rund 85 Menschen erwartet. Die Basisvariante der Bevölkerungsvorausberechnung 2025 zeigt, dass in der Planungsregion im stärksten Einschulungsjahrgang bis 2035 rund 52, im Durchschnitt rund 44 Schulneulinge erwartet werden könnten. KFR max 25/26 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30 2030/31 2031/32 2032/33 2033/34 2034/35 2035/36 704 / Gremberghoven 46 50 51 52 41 45 42 43 42 42 42 42 Summe 46 50 51 52 41 45 42 43 42 42 42 42 “Frühwarnliste” (I) zu Bestand und Bedarf an Grundschulplätzen - Perspektive: Vergleich Schulplätze nach festgelegten Zügigkeiten 2025/26 mit Bevölkerungsvorausberechnung 6-Jährige Bestand
Das aktuelle Schulplatzangebot würde auf dieser Basis, zumindest ab 2028/29, ausreichen. Durch die Berücksichtigung von Verbleiber*innen in den Eingangsklassen verändert sich das Bild jedoch:
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KFR max 25/26 Verbleiber- quote 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30 2030/31 2031/32 2032/33 2033/34 2034/35 2035/36 704 / Gremberghoven 46 50 38% 67 71 61 61 59 58 58 58 58 58 Summe 46 50 67 71 61 61 59 58 58 58 58 58 “Frühwarnliste” (I) zu Bestand und Bedarf an Grundschulplätzen - Perspektive: Vergleich Schulplätze nach festgelegten Zügigkeiten 2025/26 mit Bevölkerungsvorausberechnung 6-Jährige Verbleiber berücksichtigt Bestand
Für die Planungsregion stellt sich bei Bewertung der aktuellen Kapazitäten ein nicht aus- kömmliches Angebot an Grundschulplätzen dar, sofern die Verbleiberinnen in der Schulein- gangsphase berücksichtigt werden. Bei einem durchschnittlichen Bedarf an 61 Plätzen unter Berücksichtigung möglicher Verblei- berinnen in der Schuleingangsphase wären rechnerisch durchschnittliche Klassengrößen von 30,5 zu erwarten, im Jahr mit der höchsten erwarteten Nachfrage (71) ergäbe die durch- schnittliche Klassengröße in der Planungsregion eine Größe von 35,5 Schüler*innen. Daher ist es erforderlich schnellstmöglich zusätzliche Schulplätze zu schaffen. Durch den Ausbau der Kapazität auf drei Züge könnten die Klassengrößen auf Basis der vor- beschriebenen Annahmen rechnerisch auf 20,5 beziehungsweise im Maximum auf 23,7 redu- ziert werden.
(2) Zur Raum- und Gebäudesituation Nach Einschätzung der Verwaltung ist es möglich im vorhandenen Raumbestand bis zu 12 Lerngruppen im jahrgangsübergreifenden Unterricht zu beschulen, auch wenn das Raumpro- gramm für eine 3-zügige Schule nicht in voller Gänze erfüllt ist. Aufgrund der Clusterbauweise des Gebäudes besteht die Möglichkeit, die Lerngruppen entsprechend zu organisieren. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Musterraumprogramme der Architekturplanung bei Neu- und Erweiterungsbauten zu Grunde gelegt werden. Für bestehende Schulgebäude geben Sie eine Orientierung über den Raumbestand, können aber nicht zwingend bei Änderungen der Schule (voll) erfüllt werden, da die Gebäude natürlich nach dem zur Planungszeit bestehendem Raumprogramm überdacht wurden. Entsprechend weisen alle Bestandsgebäude nicht die nach dem Musterraumprogramm 2025 angedachten Flächen auf. Hier muss individuell die Bedarfs- und Raumsituation geprüft werden. Grundsätzlich soll geprüft werden, ob eine sinnvolle Ergänzung des Raumbestandes (Bau o- der Anmietung) realisierbar ist. Das Schulgebäude der GGS Breitenbachstr. 2 wurde im Jahr 2022 fertiggestellt. Es verfügt über 16 Räume je ca. 72 m² und 4 Räume je ca. 55 m², welche für Unterricht, Betreuung und Förderung genutzt werden. Diese teilen sich in 4 Cluster auf, welche jeweils aus 4 Räumen je 72 m² und 1 Raum von 55 m² bestehen. Bei einer 3-Zügigkeit könnten in jedem Cluster je 3 Klassen untergebracht werden. Die nach Raumprogramm vorgesehenen 3 Ganztagsräume und 3 Mehrzweckräume wären vorhanden. Weiterhin ständen somit noch 2 größere Räume für inklusive Angebote zur Verfügung. Die am Standort vorhandene Turnhalle ist auch für die 3-Zügigkeit ausreichend bemessen. Bei gegebenenfalls notwendigen Anpassungen der Küche für die Mittagsversorgung, wäre eine Erhöhung der Kapazität durch Austausch der bestehenden mit leistungsstärkeren Gerä- ten denkbar.
(3) Beteiligung der Schulkonferenzen Im Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2026 (siehe Vorlage 0124/2026) hat die Schulkonferenz der Friedrich-List-Schule im Frühjahr 2026 zu den Perspektiven ihres Schulstandortes Stellung genommen und wurde damit gemäß § 76 SchulG NRW beteiligt. Die Stellungnahme der Schulkonferenz ist als Anlage 2 beigefügt. Die Verwaltung nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Köln
4 abweichend zu Punkt 4 der Stellungnahme der oben begründeten Beschlussempfehlung (Punkte 1 und 2 - Begründung) der Verwaltung zu folgen. Die Rückmeldung der Verwaltung zur Einladung in die Schulkonferenz am 18.06.2026 ist als Anlage 3 beigefügt.
(4) Personalkosten Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten sich neben den zu erwartenden Schülerzahlen u. a. nach der Schulform und der damit ver- bundenen Bewertung der Schulsekretariatsstellen sowie der Sicherstellung einer Grundver- sorgung. Die Zügigkeitserweiterung der Friedrich-List-Schule, Gemeinschaftsgrundschule Breitenbachstraße 2, 51149 Köln-Gremberghoven, Schulnummer 114777 Schuljahr 2027/28 löst einen zusätzlichen Bedarf in Höhe von 0,13 Stelle Verwaltungsbeschäftige/r EG 6 TVöD für das Schulsekretariat aus. Das entspricht jährlichen Personalkosten in Höhe von 8.697 €. Diese Personalaufwendungen sind nach Abstimmung mit dem Amt für Personal- und Verwal- tungsmanagement in der Personalaufwandsplanung 2027/2028 berücksichtigt. Die Personal- aufwendungen sind für die Folgejahre entsprechen fortzuschreiben.
(5) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun- gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. Aufgrund der lediglich regionalen Bedeutung der Grundschulen verzichtet die Stadt Köln in diesem Fall auf eine Abstimmung mit den Nachbarschulträgern.
(6) Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmittel Einzelner gegen die schulrechtliche Änderung der Friedrich-List-Schule, Gemein- schaftsgrundschule, Breitenbachstraße 2, 51149 Köln-Gremberghoven, Schulnummer 114777, für die schulrechtliche Erweiterung zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Insbesondere liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Be- ginn des Schuljahres 2027/28 Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu haben. Daher ist für die Ausführung des Beschlusses zur Zügigkeitserweiterung die sofortige Vollziehung ge- mäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.
Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 – Stellungnahme der Schulkonferenz der Friedrich-List-Grundschule, GGS Breiten- bachstraße Anlage 3 – Rückmeldung zur Einladung in die Schulkonferenz