Verwaltung der Stadt plant neue Planungsstrategie für Severinsbrücke und weitere Rheinbrückensanierungen; Totalunternehmervergabe geplant, Kosteneffizienz erwartet
Beantwortung
Dezernat, Dienststelle III/69/691
Vorlagen-Nummer 29.07.2026
1230/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 10.08.2026 Mobilitätsausschuss 22.09.2026
Beantwortung einer mündlichen Anfrage des RM Petelkau aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 20.04.2026 zu den Brückensanierungen Herr Petelkau (CDU) fragt, welche Änderungen im Vergleich zum Vorgehen bei der Mülhei- mer Brücke bei den Untersuchungen der weiteren Brückenbauwerke vorgesehen seien.
Er fragt zudem, wie schnell eine Umsetzung der prozessualen Änderungen wie zum Beispiel die Einbindung externer Projektmanager und Projektmanagerinnen vollzogen werde. Er bittet, die Beantwortung der Fragen zusätzlich in die Sitzung des nächsten Mobilitätsaus- schuss einzubringen. Antwort der Verwaltung:
Bei der Mülheimer Brücke wurde wie folgt vorgegangen:
Eine nach DIN 1076 vorgeschriebene Bauwerksprüfung wurde im Jahr 2005 durchgeführt. Die Prüfberichte offenbarten einen umfangreichen Instandsetzungsbedarf an allen Teilbauwerken der Brücke. Die Stadt ist als Baulastträger der Mülheimer Brücke verpflichtet, das Bauwerk nach den anerkannten Regeln der Technik instand zu halten. Der Verkehrsausschuss wurde in einer Mitteilung vom 14.12.2006 über die Ergebnisse der Hauptprüfung 2005 in Kenntnis gesetzt. Im Anschluss an die Hauptprüfung 2005 wurden, vorlaufend zur Planung, zahlreiche vertie- fende Untersuchungen durchgeführt, um den erforderlichen Sanierungsbedarf genauer zu er- fassen (Textauszug Planungsbeschluss 1915/2009).
Nach dem Baubeschluss 2016 wurde die Sanierung ausgeschrieben und vergeben, sodass schließlich 2018 mit dem Bau begonnen werden konnte. Obwohl in der Planungsphase be- reits umfangreiche Voruntersuchungen durchgeführt worden sind, konnten viele weitere Un- tersuchungen aufgrund der baulichen Gegebenheiten erst mit und nach tatsächlichem Beginn der Generalsanierung stattfinden. Im Zuge der Arbeiten für die Gesamtinstandsetzung des Brückenzuges im Bereich der Stadtbahntrasse wurden dabei in den Osterferien 2019 abwei- chende bzw. schlechtere Bauwerkszustände festgestellt als in der Planung angenommen, was zu Überplanungen und damit zu Verzögerungen geführt hat. Insbesondere der Stadt- bahnbereich war so marode, dass statt einer Sanierung nur eine Teilerneuerung umgesetzt werden konnte, siehe Mitteilung 0558/2023.
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Textauszug Mitteilung 0558/2023:
Aus den Erkenntnissen der Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke resultiert, dass eine noch tiefer gehende Untersuchung bereits im Zuge der Planung von Vorteil gewesen wäre. Viele im Zuge der Baumaßnahme festgestellten Bauwerkszustände haben zu Umplanungen, zeitlichen Verzögerungen, Umstellungen der Bauabläufe und daraus folgenden Mehrkosten geführt.
Folgende Änderungen werden bei der Planung der Severinsbrücke mit den gewonnenen Er- fahrungen an der Mülheimer Brücke berücksichtigt. Die vorgesehene Vorgehensweise ist auch der aktuellen Mitteilung 0891/2026 zu entnehmen.
Bei der Sanierung der Severinsbrücke und weiteren Rheinbrückensanierungen wird die Ver- waltung zur Vermeidung von Umplanungen während der Baumaßnahme bereits im Zuge der Planung umfassendere Bestandserkundungen durchführen. In Abstimmung mit den zukünfti- gen Prüfingenieuren und externen Beratern wird ein umfassendes Erkundungsprogramm fest- gelegt und vor Baubeginn beprobt. Die Beprobungsergebnisse werden in einem Gutachten zusammengefasst und der Baufirma mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung ge- stellt, so das beiderseits Klarheit über den Zustand der Bestandskonstruktion vorliegt.
Die bislang vorliegenden Ergebnisse aus der Nachrechnung des Brückenzugs der Severins- brücke zeigen für die Rampen beträchtliche statische Defizite, sodass für die links- und recht- rheinischen Spannbetonbauwerke Ersatzneubauten erforderlich werden.
Zur Einschätzung des Sanierungsaufwands für die Strombrücke wurde ergänzend ein Monito- ringsystem installiert, dessen erste Ergebnisse im Spätsommer 2026 erwartet werden.
Anders als bei der Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke, bei der die Stadt als Auf- traggeberin für die Übergabe der Ausführungsplanung verantwortlich ist, ist seitens der Ver- waltung vorgesehen, den eigenen Planungsumfang möglichst gering zu halten und die Ver- antwortung für die weitere Planung im Sinne einer Totalunternehmervergabe (die Baufirma übernimmt auch wesentliche Anteile der Planung) auszuschreiben. Die Vorteile liegen in der Kosteneffizienz, Zeitersparnis durch die Integration von Planung und Ausführung und Risiko- minimierung für die Auftraggeberin.
Die Auslobung der Totalunternehmerleistung soll im Zuge einer funktionalen Ausschreibung erfolgen, bei der die Stadt lediglich den Zweck, die Rahmenbedingungen und funktionale Min- destanforderungen vorgibt, die Bieter eigenverantwortlich Konzeptionen, Planungen und die Bauausführung erarbeiten.
Ein großes Verkehrsinfrastrukturprojekt wie die Generalinstandsetzung einer Rheinbrücke (hier der Severinsbrücke) benötigt nicht nur den Fokus auf die Lösung von technischen Prob- lemen, sondern zudem die Bewältigung der komplexen Management- und Kommunikations- aufgaben.
Hierzu gehören ein professionelles Projektmanagement, transparente Kommunikation,
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systematisches Risikomanagement, realistische Termin- und Kostenplanung/-verfolgung, frühzeitige Einbindung aller Beteiligten.
Aufgrund der Fülle dieser Aufgaben wird die Verwaltung Leistungen an einen externen Pro- jektsteuerer delegieren, womit auch der limitierten Personalkapazität Rechnung getragen wird.
Die typischen übertragbaren Bauherrenaufgaben bestehen aus Terminmanagement, Kostenmanagement, Qualitätsmanagement, Koordination der Beteiligten, Risikomanagement, Berichtswesen und Controlling, Vorbereitung Vergabe- und Verträge, Unterstützung zum Sta- keholder und Kommunikationsmanagement.
Dem gegenüber stehen die nicht vollumfänglich delegierbaren Bauherrenaufgaben, wie z.B. die Bauoberleitung. Die Bauoberleitung ist eine übergeordnete steuernde Instanz der Objekt- überwachung und wird in der Leistungsphase 8 der HOAI abgebildet. Sie steuert, koordiniert die fachlich Beteiligten/Fachplaner, hat die Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung sowie die Kontrolle der Firmen und Materialien und gleicht die Ausführung auf Übereinstimmung mit den Plänen/einer Genehmigung ab.
Zu den nicht delegierbaren Bauherrenaufgaben zählen folgende Aufgaben, wie z.B. Projekt- ziele festlegen, Finanzierung sichern, politische Entscheidungen herbeiführen, Vertragsab- schlüsse, Wahrnehmung von hoheitlichen Aufgaben, finale Freigaben und Abnahmen, Über- nahme der Verantwortung ggü. Öffentlichkeit und Gesetzgeber diese Aufgaben könnten nicht von einem zusätzlich -zum üblichen Projektsteuerungsauftrag- eingeschalteten übergeordne- ten Projektmanager übernommen werden.
Die Verwaltung wird die Leistungen für die Severinsbrücke im Anschluss an einen entspre- chenden Bedarfsfeststellungs- und Durchführungsbeschluss ausschreiben, vergeben und durchführen lassen.
gez. Burmester