Köln schließt Haus Rosalie Rendu; Finanzierung und Personalaufstockung ausgeschlossen.

Beantwortung

Dezernat, Dienststelle V/50/507

Vorlagen-Nummer 29.07.2026

1989/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 05.10.2026

Beantwortung der Anfrage AN/1151/2026 der SPD Fraktion zur Schließung des Hauses Rosalie Rendu – Auswirkungen auf die Versorgung wohnungsloser und von Gewalt betroffener Frauen in Köln Die schriftliche Anfrage vom 24.06.2026 der SPD-Fraktion AN/1151/2026 aus dem Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern vom 29.06.2026 beantwortet die Verwaltung wie folgt:

  1. Wie viele Frauen waren zuletzt im Haus Rosalie Rendu untergebracht, welche Be- darfe bestanden bei den Bewohnerinnen, und wie werden die betroffenen Frauen nach der Schließung weiter versorgt?

Die letzte Aufnahme ist am 06.05.2026 erfolgt. Zum 25.06.2026 waren neun Frauen im Haus Rosalie untergebracht. Drei Frauen sind psychisch erkrankt. Die verbleibenden Frauen haben gemäß der Ressourcenbeschreibung der Mitarbeitenden des Haus Rosalie keine speziellen Bedarfe.

Im Zuge der Einstellung des Angebotes konnten alle Frauen versorgt werden bzw. haben sich eigeständig versorgen können:

Vier Frauen: Frauenspezifische Angebote/ambulante Hilfe im Wohnprojekt Eine Frau: Hotel plus Eine Frau: Unterbringung in einem Angebot des Amtes für Wohnungswesen der Stadt

Köln Drei Frauen: Eigenverantwortliche Anschlussversorgung/eigene Wohnung/Auswanderung

  1. Welche fachlichen Anforderungen an ein zeitgemäßes und zielgruppenspezifisches Konzept hat die Verwaltung im Rahmen der Gespräche zur Fortführung des Hauses Rosalie Rendu formuliert, und an welchen Punkten konnte keine Einigung zur Um- setzung erzielt werden?

Das Haus Rosalie hielt bis Juni 2024 drei Plätze im Rahmen der Notschlafstelle und sieben Plätze im Rahmen der ambulanten Hilfen nach § 67 SGB XII (Unterstützung für Menschen in besonderen sozialen Notlagen) in einem Wohnprojekt vor. Seit der konzeptionellen Neuausrichtung im Sommer 2024, welche auf Grund des altersbe- dingten Rückzuges der Ordensschwestern umgesetzt wurde, hielt das Haus Rosalie eine Not- aufnahme mit 10 Plätzen vor, bei welchen eine durchschnittliche Verweildauer von rund zwei

2

Monaten vorgesehen war. Im Zuge dessen erhöhte sich die jährliche städtische Finanzie- rungssumme um rund 270.000,00 € auf ca. 353.000 Euro. Trotz der Absprachen zwischen Träger und Verwaltung bedurfte die Vermittlung der die am- bulante Hilfe nach § 67 SGB XII in einem Wohnprojekt nutzenden Frauen in bedarfsgerechte Angebote zunächst rund ein Jahr. Das Angebot konnte demzufolge erst ab September 2025 in vollem Umfang entsprechend der Neuausrichtung als Notaufnahme umgesetzt werden.

Im Zuge der geplanten Aufgabe des Angebotes durch die Vinzentinerinnen ab Mitte 2026 wurde der SkF e. V., dessen Schwerpunkt auf frauenspezifischen Angeboten liegt, zu einer optionalen Aufrechterhaltung des Angebotes angefragt. Eine Weiterführung der Notaufnahme „Haus Rosalie Rendu“, welche im Jahr 2025 mit ca. 353.000 Euro jährlich finanziert wurde, wäre für den SkF e. V. zum Zweck der Vorhaltung einer Notschlafstelle nur unter einer erheb- lichen personellen Aufstockung denkbar gewesen. Diese personelle Aufstockung wäre mit zu- sätzlichen Personalkosten in Höhe von rund 300.000 Euro einher gegangen. Eine Finanzie- rung des personellen Mehraufwandes wurde von der Verwaltung unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltslage daher ausgeschlossen.

Des Weiteren wurde als Alternative die Neuausrichtung zur ambulanten Hilfe nach § 67 SGB XII in einem Wohnprojekt geprüft. Unter diesem Umstand wären jedoch ausschließlich eine der Hilfen übliche Fallpauschale von 1:10 oder 1:12 und die Kosten der Unterkunft anzusetzen gewesen. Eine 24-stündige Präsenz von Fachkräften hätte aufgrund der fehlenden Bedarfs- lage der Frauen nicht vorgehalten werden können, da dies einer Überversorgung entsprochen hätte. Zum Zweck der Kalkulation der (Sach-) Kosten beider konzeptioneller Überlegungen nebst Personalkosten wurden Anfragen zu den tatsächlichen Mietkosten, Betriebskosten, Sachkos- ten etc. gestellt, welche jedoch von den Vinzentinerinnen nicht umfassend beantwortet wur- den.

Zwischen den Vinzentinerinnen, dem SkF e. V. als auch der Verwaltung konnte daher zu einer möglichen Weiterführung und der dafür erforderlichen Finanzierung durch die Stadt Köln we- gen des nicht abschließend feststellbaren Finanzierungsbedarfes keine Einigung erzielt wer- den.

  1. Welche konkreten baulichen Mängel wurden seitens der Verwaltung festgestellt, welche Maßnahmen zur Sanierung oder Weiterentwicklung des Standorts wurden geprüft?

Im Zuge der Begehung der Immobilie durch den SkF e. V. wurde festgestellt, dass entspre- chend der zukünftigen Nutzung eine weitere Prüfung verschiedener nutzungsabhängiger Sa- nierungs- und Umbaumaßnahmen unter Berücksichtigung der Brandschutzauflagen notwen- dig gewesen wäre. Weitere dahingehende Prüfungen sind im Kontext der nicht erzielten Eini- gung zu einer optionalen Nutzung der Immobilie nicht mehr erfolgt. Seitens der Verwaltung hat keine Begehung der Immobilie stattgefunden.

  1. Warum ist es trotz des bekannten Bedarfs und der angespannten Situation in der Frauen- und Gewalthilfe nicht gelungen, den Erhalt des Hauses Rosalie Rendu oder eine Nachfolgelösung am Standort sicherzustellen?

Wie unter Punkt 2 erläutert, war der bisherige konzeptionelle Ansatz der Vinzentinerinnen mit einer fachlich nicht gebotenen Betreuungsüberversorgung verbunden. Die Fortführung in gleicher Weise wäre nur mit einer personellen und damit finanziellen Aus- weitung der für derartige Angebote üblicherweise festgesetzten Versorgungsschlüssel einher gegangen. Diese wäre jedoch entsprechend der Bedarfslagen nicht gerechtfertigt.

Auch eine optionale konzeptionelle Neuausrichtung – ohne Überversorgung – wäre mit zu- sätzlichen Personalkosten in Höhe von rd. 300.000 Euro verbunden. Eine Finanzierung des personellen Mehraufwandes ist unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltslage auszu- schließen (s. o.).

3

Die alternative Prüfung von ambulanten Hilfen nach § 67 SGB XII in einem Wohnprojekt konnte wegen Unsicherheiten zu der Finanzierungshöhe als auch der für die beteiligten Trä- ger dringlichen Entscheidungsnotwendigkeit nicht abgeschlossen werden.

  1. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um die wegfallenden Kapazitäten zu kom- pensieren?

Die Verwaltung beabsichtigt eine Wiederaufnahme der Gespräche mit dem SkF e.V. und den Vinzentinerinnen im Frühherbst. In den anstehenden Gesprächen soll ausgelotet werden, ob und gegebenenfalls welche anderen Angebote an wohnungslose Menschen in dem nun unge- nutzten Gebäude realisiert werden könnten (Umbau in Mietwohnraum, Schaffung von Träger- wohnraum für Wohnprojekte u. ä.). Wenn dies gelänge, könnten andere bestehende Ange- bote eine Nutzungsentlastung erfahren und damit die dortigen Aufnahmekapazitäten erhöht werden. Eine solche Lösung wäre auch dafür geeignet, Versorgungssicherheit herzustellen und den Wegfall der Kapazitäten des Notschlafstellenangebotes im „Haus Rosalie“ zu kom- pensieren.

Gez. Dr. Rau