Stellenausschreibungen: Rektor/in (m/w/d) und Konrektorin/Konrektor (m/w/d) Grund- und Mittelschulen in Niederbayern; teilweise verkürzte Ausschreibungsfrist
Amtlicher Schulanzeiger für den Regierungsbezirk Niederbayern Nr. 07/2026 Sonderausgabe II
Regierung von Niederbayern
Amtlicher Schulanzeiger Jul 2026
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Hinweis Stellenausschreibungen Grund- und Mittelschulen ………………………………………………………………………………………………………… 166
Rektorin/Rektor (m/w/d) ………………………………………………………………………………………………………. 168
Konrektorin/Konrektor (m/w/d) ……………………………………………………………………………………………… 168 In dieser Ausgabe sind die ausgeschriebenen Stellen teilweise mit einer verkürzten Ausschreibungs- frist versehen. Wir bitten um Beachtung der Termine.
Stellenausschreibungen Grund- und Mittelschulen Im niederbayerischen Schuldienst werden die folgenden Funktionsstellen vorbehaltlich eventuell zu- treffender schulorganisatorischer Maßnahmen, des tatsächlichen Freiwerdens der Stellen oder der Besetzung von Stellen mit überzähligen Funktionsträgern zur Bewerbung ausgeschrieben. Richtet sich die Zuordnung des Amtes zu einer Besoldungsgruppe nach der Schülerzahl, muss die erforderli- che Schülerzahl nachhaltig gesichert sein. Bei der Neubesetzung einer Funktionsstelle (Ausschreibung) ist eine nachhaltige Sicherung gegeben, wenn die Schülerzahl im laufenden (zum möglichen Beförderungszeit- punkt) und in den folgenden zwei Schuljahren (Stichtag 1. Oktober) vorliegt. Die Ausschreibungen erfolgen nachfolgenden Einstufungen: Schulen bis einschließlich 180 Schüler Rektor/in A 13 + AZ1 Schulen zwischen 181 und 360 Schüler Konrektor/in A 13 + AZ1 Rektor/in A 14 Schulen ab 361 Schüler Konrektor/in A 13 + AZ2 Rektor/in A 14 + AZ1 Schulen ab 541 Schüler 2. Konrektor/in A 13 + AZ1
- Konrektor/in A 13 + AZ2 Rektor/in A 14 + AZ1 Die Amtszulagen unterscheiden sich wie folgt AZ1 249,15 € bzw. AZ2 321,72 € Auf die Richtlinien für die Beförderung von Lehrkräften, Sonderschullehrkräften, Fachlehrkräften und För- derlehrkräften an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke vom 18.03.2011 wird ausdrücklich hingewiesen (veröffentlicht im KWMBL Nr. 8, 03.05.2011, Seite 63 (https://www.verkuendung-bayern.de/fi- les/kwmbl/2011/08/kwmbl-2011-08.pdf#page=3). Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Besetzung von frei werdenden Planstellen über die gesetzliche Wiederbesetzungssperre hinaus wegen der Genehmigung von Altersteilzeit für Funktionsinhaberinnen/Funk- tionsinhaber verlängern kann. Die Regierung von Niederbayern verweist ebenso auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeri- ums für Unterricht und Kultus zur „Qualifikation von Führungslehrkräften an der Schule“ vom 19.12.2006 (KWMBl I Nr. 2/2007, Qualifikation von Führungskräften an der Schule - Bürgerservice), die am 01.08.2008 in Kraft getreten ist. Als Nachweis der pädagogischen Qualifikation ist vor der Funktionsübertragung an Schulleiterinnen und Schulleitern die Vorqualifikation (Modul A des Ausbildungscurriculums) zu absolvieren. Das Portfolio zum Modul A (Liste der besuchten führungsrelevanten Fortbildungen samt Teilnahme- nachweisen) ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Das Formular „Portfolio“ steht im Internetangebot der Regierung von Niederbayern (https://regierung.niederbayern.bayern.de/aufgaben/37690/37767/leistung/leistung_53608/index.html ) G M S
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zum Download bereit bzw. direkt: https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/rvs/b4/40.2/rvs_40.2-062/index?cal- ler=340859436635 . Die Berücksichtigung von Bewerbern/Bewerberinnen (m/w/d) um eine Funktion in der Schulleitung (Schullei- ter/in, ständiger Vertreter/ständige Vertreterin oder weiterer Vertreter/weitere Vertreterin) ist ausgeschlossen, wenn Ehegatten einschließlich Verlobte, ggf. geschiedene Ehegatten (Ziffer 3.2 der Beförderungsrichtlinien vom 18.03.2011) und sonstige Angehörigen (im Sinne des Art. 20 Abs. 5 des Bayerischen Verwaltungsver- fahrensgesetzes) an der betreffenden Schule tätig sind.
Falls sich die/der Angehörige für den Fall der Auswahl der Bewerberin/des Bewerbers, zu dem die Angehö- rigeneigenschaft besteht, mit der Wegversetzung von der Schule einverstanden erklärt und diese Wegverset- zung aus dienstlichen Gründen möglich ist, ist der Bewerbung eine Einverständniserklärung der/des Ange- hörigen zusätzlich beizufügen. Es wird erwartet, dass der Schulleiter/die Schulleiterin seine/ihre Wohnung am Schulort selbst oder in un- mittelbarer Umgebung nimmt. Umzugskostenvergütung kann nach Art. 3 des Bayer. Umzugskostengesetzes (BayRS 2032-5-1-F, https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayUKG-3) nur gewährt werden, wenn dies vor der Durch- führung des Umzugs zugesagt worden ist. Es wird weiterhin erwartet, dass die Lehrkraft die Tätigkeit als Schulleiter/als Schulleiterin an der an- gestrebten Schule über einen angemessenen Zeitraum ausübt. Soweit für eine Funktionsstelle sowohl Anträge von Versetzungsbewerberinnen und -bewerbern um ein Amt, dessen Besoldungsgruppe sie bereits erreicht haben (die also nur versetzt werden wollen) als auch von Be- förderungsbewerberinnen und Beförderungsbewerbern vorliegen, wird die Regierung von Niederbayern Ver- setzungsbewerberinnen und -bewerber dann grundsätzlich vorrangig berücksichtigen, wenn die Versetzung aus dienstlichen Gründen geboten ist oder (zwingende) private Gründe für die Versetzung vorliegen. Ansons- ten erfolgt die Auswahlentscheidung unter Einbeziehung auch der Versetzungsbewerberinnen und -bewerber nach dem Leistungsprinzip. Bewirbt sich eine Lehrkraft auf mehrere Stellen gleichzeitig, so ist in jeder Bewerbung anzugeben, um welche Stellen sie sich noch beworben hat. Außerdem ist eine persönliche Rangfolge bezüglich der ange- strebten Stelle erforderlich. Die Bewerbung von Lehrkräften mit dem Lehramt für Grundschulen (neue Lehrerbildung) kann nur an Schu- len berücksichtigt werden, die auch Grundschulklassen führen. Die Bewerbung von Lehrkräften mit dem Lehr- amt für Mittelschulen (neue Lehrerbildung) kann nur an Schulen berücksichtigt werden, die auch Mittelschul- klassen führen. Für Lehrkräfte mit beiden Lehrbefähigungen (Lehramt für Grundschulen und Mittelschulen) bestehen grundsätzlich keine solchen Einschränkungen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen über die entsprechende Verwendungseignung für die angestrebte Stelle verfügen. Für die ausgeschriebenen Funktionsstellen können sich auch teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte bewerben. Die Ermäßigung der Unterrichtspflichtzeit darf bei Schulleitungen jedoch nicht mehr als vier Wochenstunden (bzw. drei Wochenstunden bei Rückgabe des verpflichtenden Arbeitszeitkontos) und bei Schulleiterstellvertretern nicht mehr als sechs (bzw. fünf) Wochenstunden betragen (KMS vom 10.05.2004 Nr. IV.6-P 7020-4.33 636). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG). Die Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet; schwer behinderte Bewer- ber/Bewerberinnen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Wichtiger Hinweis zu den Stellenausschreibungen: Auszug aus den Richtlinien für die Beförderung von Lehrkräften und Förderlehrkräften an Volksschulen, För- derschulen und Schulen für Kranke (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 18. März 2011 Az.: IV.5 - 5 P 7010.1 – 4.23 489): 2.3 Ausnahmen Eine Stellenausschreibung entfällt, wenn die Stelle mit einer Lehrkraft besetzt werden kann, der damit eine ihrem Amt entsprechende Verwendung (wieder) ermöglicht wird. Dies gilt auch in Fällen sonstiger Versetzun- gen, die nicht mit einer Beförderung verbunden sind bzw. eine solche unmittelbar vorbereiten. Die Stellenaus- G M S
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schreibung entfällt auch dann, wenn die gestiegene Schülerzahl einer Schule die Übertragung eines höher- wertigen Amtes ermöglicht und die bisherige Amtsinhaberin oder der bisherige Amtsinhaber nach Feststellung der Regierung für das neue Amt geeignet ist.
Rektorin/Rektor (m/w/d) Schul- amt Schule/Dienstort Schüler Klassen Bes.Gr. Anforderungsprofil ROI GS Wittibreut 81 4 A 13+AZ1 aktuelle und fundierte Grundschulerfahrung erforderlich; Musikbegeisterte Grund- schule; Sport-Grundschule
Konrektorin/Konrektor (m/w/d) Schul- amt Schule Schüler Klassen Bes.Gr. Anforderungsprofil DGF GS Loiching Zweitausschreibung 279 12 A 13+AZ1 aktuelle und fundierte Grundschulerfahrung erforderlich; Musikalische Grundschule; Teilnahme am Modellversuch “KI@School” Engagement im digitalen Lernen als Schwerpunkt im Schulentwicklungsprozess erwünscht PAS GS St. Anton Passau Zweitausschreibung 246 13 A 13+AZ1 aktuelle und fundierte Grundschulerfahrung erforderlich; Startchancenprogramm seit dem Schuljahr 2025/2026
Zur Vorlage von Bewerbungsunterlagen verweisen wir auf den Beitrag im Amtlichen Schulanzeiger 04/2019, S. 98. • Das Bewerbungsformular bitte einfach vorlegen. https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/rvs/b4/40.2/rvs_40.2-002/index?cal- ler=340859436635 • Bei Bewerbung eines/r KR/KRin oder eines/r Lehrer/in auf Rektorenstellen: Formblatt „Portfolio über die Vorqualifikation als Schulleiter/Schulleiterin. Bitte keine Fortbildungsnach- weise einschicken! Diese werden im Einzelfall von der Regierung angefordert. Die niederbayerischen Be- werberinnen/Bewerber erhalten dieses Formblatt digital von ihrer Schulleitung. • Für Bewerberinnen/Bewerber aus anderen Regierungsbezirken: Eine Kopie der aktuellen dienstlichen Be- urteilung! Ihre Unterlagen werden nicht zurückgeschickt. Für die vorstehend aufgeführten Funktionsstellen gelten folgende Termine für die Vorlage der Gesuche:
- Beim Staatlichen Schulamt der Bewerberin/des Bewerbers: 06.08.2026
- Beim für die Planstelle zuständigen Schulamt:
07.08.2026 bis 12:00 Uhr 3. Bei der Regierung:
07.08.2026
Ralf Reiner Abteilungsdirektor Bereichsleiter Schulen
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G M S G M S G M S HERAUSGEBENDER, VERLAG UND DRUCK: Regierung von Niederbayern, Bereich Schulen, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut
BEZUGSBEDINGUNGEN:
Der Amtliche Schulanzeiger erscheint monatlich und wird uneingeschränkt und kostenlos auf https://regierung.niederbayern.bayern.de/service/veroeffentlichungen/schulanzeiger/index.html veröffentlicht.