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title: "Regierung von Oberfranken – Aktueller Ausblick auf die Entwicklung der Wohnraumförderung des Freistaates Bayern – Oberfranken; Überarbeitung der Förderkriterien, Priorisierte Anträge bis Jahresende"
sdDatePublished: "2026-07-30T12:55:00Z"
source: "https://regierung.oberfranken.bayern.de/mam/service/raumordnung_landesplanung_regionalplanung/flaechensparoffensive/wohnraumfoerderung_reichl.pdf"
topics:
  - name: "housing and urban planning policy"
    identifier: "medtop:20000628"
  - name: "house building"
    identifier: "medtop:20000239"
  - name: "public housing"
    identifier: "medtop:20001290"
  - name: "government budget"
    identifier: "medtop:20000607"
  - name: "energy saving"
    identifier: "medtop:20000421"
locations:
  - "Bavaria"
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Regierung von Oberfranken – Aktueller Ausblick auf die Entwicklung der Wohnraumförderung des Freistaates Bayern – Oberfranken; Überarbeitung der Förderkriterien, Priorisierte Anträge bis Jahresende

Angebote_der_Staatl._Wohnraumförderung_-_Fachtag Fläche ROF (Druckversion).pptx

Bereich (Behörde) Arial Regular 16pt
Aktueller Ausblick auf die Entwicklung der
Wohnraumförderung
des Freistaates Bayern
Fachtag Fläche
Sachgebiet 35 – Wohnungswesen
Der Regierung von Oberfranken

MIETWOHNRAUM – Regierung von Oberfranken
•
Neu- und Umbau, Erwerb von Mietwohnungen
•
Modernisierung von Mietwohnungen
•
Neu- und Umbau von Heimen für Menschen mit Behinderung
•
Abbau von Barrieren im bestehenden Mietwohnraum
•
Unterstützung von Kommunen, die selbst Mietwohnraum planen
und bauen
23.07.2026
Staatliche Wohnraumförderung
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EIGENWOHNRAUM – Landratsämter / kreisfreie Städte
Förderung von selbstgenutztem Wohnraum erfolgt durch die
Kreisverwaltungsbehörden (Eigenwohnraumförderung)!
Die staatliche Wohnraumförderung

Herausforderungen an den Wohnungsmarkt
• Hohe Nachfrage nach Wohnungen – überall!
• Änderung der der Beschäftigungsformen
• Änderung der Lebensgewohnheiten und
Haushaltszusammensetzungen
• Perspektivisch: Verringerung der Nettoeinkommen
bei steigenden Lebenshaltungskosten insbesondere für
Energie und Mobilität
• Demografische Effekte und Wanderungsbewegungen
• „Graue Wohnungsnot“
23.07.2026
Staatliche Wohnraumförderung
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Herausforderungen für die Vermieter
• Modernisierungsstau
• Hohe Anforderungen an die energetischen
Eigenschaften – besonders auch für den Bestand
• Fehlende Verfügbarkeit von Bauland
• Wiederstand gegen Verdichtungsprojekte
• Steigende Zinsen und Baukosten bei gleichzeitigem
Personalmangel
• Unsicherheiten über die Förderkulisse (u.a. KfW!)
• Dramatisch gestiegene Kapitalmarktzinsen
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Staatliche Wohnraumförderung
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Herausforderungen für die Kommunen
• Wie sehen zukünftige Baugebiete aus?
• Wie entwickeln sich die in die Jahre gekommenen
Baugebiete?
• Welche Konsequenzen gibt es für die Infrastruktur, die
Energieversorgung, die Flächenversiegelung?
• Wie kann die Innenentwicklung angegangen werden?
• Wie soll eine langfristig tragfähige „generationen-
gerechte“ Gemeinde- und Bevölkerungsstruktur
aussehen?
Können Mehrfamiliengebäude ein Lösungsansatz sein!
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Staatliche Wohnraumförderung
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• Angebot:
Vergünstigte Baudarlehen und Baukostenzuschüsse
für Wohnungsneubau, Umbau und Modernisierung
Förderempfänger:
• Investoren: Private, (genossenschaftliche /
kommunale) Wohnbauunternehmen,
Baugemeinschaften
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Staatliche Wohnungsbauförderung
Staatliche Wohnraumförderung
23.07.2026

Aktuelle Förderrichtlinie sind die
Wohnraumförderbestimmungen 2023 (WFB 2023)
ABER:
Die gesamte Wohnraumförderung wird derzeit
überarbeitet und an die Entwicklung insbesondere auch
der Haushaltslage angepasst.
Vorliegende priorisierte Anträge werden bis Jahresende
nach WFB 2023 noch bewilligt.
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Staatliche Wohnungsbauförderung
Staatliche Wohnraumförderung
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• Gesicherte Weiterführung der Wohnraumförderung
• Entfall der technischen Vorgaben
• Reduzierung des Fördermittelbedarfs
• Gestreckte Auszahlungskonditionen
(Zwischenfinanzierung notwendig)
• Priorisierung durch Bewilligungsstellen geplant
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Staatliche Wohnungsbauförderung
Ausblick
Staatliche Wohnraumförderung
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Subjektförderung
• Der Mieter der geförderten Wohnung erhält einen
Mieter-Zuschuss, der den Unterschiedsbetrag
zwischen der Erstvermietungsmiete und der ihm nach
seinem Einkommen zumutbaren Miete ausgleicht.
• Die zumutbare Miete richtet sich nach den örtlichen
„Kosten der Unterkunft“
*Gilt nicht für Modernisierungs- und Kommunalprogramm
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Es bleibt das Modell der
Zusatzförderung für den Mieter*
Staatliche Wohnraumförderung
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Wirtschaftlichkeit von Vorhaben oftmals erst bei einer
Wohnungsanzahl > 25
Vorhaben über 30 Wohnungen (in der Fläche) sind
schwierig zu belegen.
Die größte Nachfrage bei der Einkommensstufe 1.
Im ländlichen Raum Stufen 2 und 3 geringe Nachfrage
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Wichtige Kriterien für eine nachhaltige Förderung
Staatliche Wohnraumförderung
23.07.2026

auf gesunde Bewohnerstrukturen achten
hohe Qualität
gute Freianlagen (Müll, Stellplätze)
Angebot von Gemeinschaftseinrichtungen
Mischung geförderte/freifinanzierte Wohnungen
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Wichtige Kriterien für eine nachhaltige Förderung
Staatliche Wohnraumförderung
23.07.2026

Auch hier werden die Richtlinien novelliert
• Keine Vorgabe für den energetischen Standard
• Förderung mit Zuschüssen und einem
zinsverbilligtem Kapitalmarktdarlehen der
BayernLabo
• Förderung des Abbaus von Barrieren
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Modernisierungsprogramm
Staatliche Wohnraumförderung
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Kommunalprogramm
Auch hier werden die Richtlinien novelliert
• Ziel:
Unterstützung der kommunalen Gebietskörperschaften
beim Schaffen von bezahlbarem Wohnraum für
Haushalte, die sich am Markt nicht selbst angemessen
versorgen können.
• Förderempfänger:
Kommunale Körperschaften, Zweckverbände, wohl
auch Kommunalunternehmen
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Staatliche Wohnraumförderung
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Kommunalprogramm
• Förderung durch Zuschuss auf die förderfähigen
Gesamtkosten (ohne Grundstücke)
• Darlehensangebote durch die BayernLabo
• Gestreckte Auszahlungskonditionen
(Zwischenfinanzierung notwendig)
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Staatliche Wohnraumförderung
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Kommunalprogramm
• Belegung / Bedarf in Eigenverantwortung der
Kommune
• Einkommensgrenzen orientieren sich am BayWoFG*;
ggf. Wohnberechtigungsschein erforderlich
• Mieten entsprechen oder orientieren sich an der
zumutbaren Miete
* BayWoFG – Bayerisches Wohnraumfördergesetz; hier Art. 11
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Staatliche Wohnraumförderung
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Kommunalprogramm
• Kombination mit Städtebauförderung / Dorferneuerung /
Gemeindlicher Entwicklung möglich
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Staatliche Wohnraumförderung
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Wohnraum für junge Menschen
Auch hier werden die Richtlinien novelliert
• Die bestehende Richtlinie für die Schaffung von
Wohnplätzen für Auszubildende (AzubiR) soll mit den
Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für
Studierende (StudR 2023) zusammengefasst werden.
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Staatliche Wohnraumförderung
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Was können wir beitragen?
Beratungsangebot des Sachgebiets 35
•
Unterstützung bei der Bedarfsermittlung
•
Beratung in der Planung z.B. zu Grundrissen, Wohnungsgrößen
oder Barrierefreiheit
•
Gedankenaustausch z.B. zur städtebaulichen Einbindung oder
den Stellplatzanforderungen
•
Unterstützung in politischen Gremien z.B. zu den Themen
Ortsentwicklung oder „Gesunde Bewohnerstrukturen“
•
Informationen zu Miethöhe, Wirtschaftlichkeit und Energieeffizienz
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Staatliche Wohnraumförderung
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Ausblick auf das Verfahren 2026?
•
Bewerbung zum Jahresbauprogramm ab sofort möglich
(Formblätter unter Förderung im Wohnungsbau - Bayerisches
Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr)
Betrifft alle Fördergegenstände
•
Bewerbungsschluss 15.10.2026
•
Auswahl durch das StMB
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Staatliche Wohnraumförderung
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Programm Eigenwohnraum
Auch hier werden die Richtlinien novelliert
• Projektförderung der Gesamtmaßnahme im Wege der
Anteilsfinanzierung mittels eines zinsverbilligten
Kapitalmarktdarlehens der BayernLabo und eines
einmaligen Zuschusses für Haushalte mit Kindern.
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Staatliche Wohnraumförderung
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Die wichtigsten Rechtsgrundlagen
• Gesetz über die Wohnraumförderung in Bayern
(Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz – BayWoFG)
Novelliert werden:
• Alle Programme der Wohnraumförderung
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Staatliche Wohnraumförderung
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Alle Informationen:
www.wohnen.bayern.de
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Staatliche Wohnraumförderung
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Bereich (Behörde) Arial Regular 16pt
Danke
Bei Fragen wenden Sie sich an:
Sachgebiet 35 Wohnungswesen
0921 / 604 – 1600
wohnungswesen@reg-ofr.bayern.de