Förderschulen und Schulen für Kranke in Bayern fördern außerunterrichtliche Leistungen; Haushaltsmittel 2026 verfügbar

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Amtlicher Schulanzeiger für den Regierungsbezirk Oberpfalz

Nr. 8 / 9

JAHR 2026

Inhaltsübersicht

AMTLICHER TEIL Bekanntmachungen …………………………………………………………………………………………………………………………………………..140

  • Hinweise auf amtliche Bekanntmachungen …………………………………………………………………………………………………………..140
  • Förderung außerunterrichtlicher Leistungen von Schülerinnen und Schülern im Bereich der Förderschulen und der Schulen für Kranke im Jahr 2026 ……………………………………………………………………………………………………………..141 Stellenausschreibungen …………………………………………………………………………………………………………………………………….142
  • Ausschreibung von freien und voraussichtlich frei werdenden Funktionsstellen an staatlichen Grund- und Mittelschulen ….142
  • Wichtige Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber ……………………………………………………………………………………………..143
  • Hinweise auf Funktionsstellen anderer Regierungsbezirke ………………………………………………………………………………………145 NICHTAMTLICHER TEIL Stellenausschreibung ………………………………………………………………………………………………………………………………………..146
  • Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V.: Bildungsstätte St. Gunther in Cham Sonderschulkonrektorin / Sonderschulkonrektor …………………………………………………………………………………………………….146 Verschiedenes…………………………………………………………………………………………………………………………………………………..147
    1. Schwandorfer Förderschultag ………………………………………………………………………………………………………………………..147 MEDIEN …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….148

Seite 140 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8 / 9 / 2026

AMTLICHER TEIL Bekanntmachungen Hinweise auf amtliche Bekanntmachungen  Änderung der Bekanntmachung über den Vollzug der Schulordnung für die Grundschulen in Bayern; hier: Zeugnismuster KMBek vom 23. Juni 2026, Az. IV.4-BS7610.0/85/2 BayMBl 2026 Nr. 271 vom 8. Juli 2026  Änderung der Bekanntmachung über den Schulversuch QmBO – Qualitätsmanagement Berufliche Orientierung an weiterführenden Schulen KMBek vom 24. Juni 2026, Az. VIII.3-BS4305.15/268/69 BayMBl 2026 Nr. 275 vom 8. Juli 2026  Abschlussprüfung 2027 zur „Staatlich geprüften Betriebswirtin für Ernährungs- und Versorgungsmanagement“ und zum „Staatlich geprüften Betriebswirt für Ernährungs- und Versorgungsmanagement“ an Fachakademien für Ernährungs- und Versorgungsmanagement KMBek vom 25. Juni 2026, Az. VII.3-BS9500.2-8/1/62 BayMBl 2026 Nr. 279 vom 8. Juli 2026

 Organisation und Aufgaben von SCHULEWIRTSCHAFT-Expertinnen und -Experten an bayerischen Mittelschulen KMBek vom 29. Juni 2026, Az. IV.2-BS7305.15/216 BayMBl 2026 Nr. 284 vom 15. Juli 2026  Aufhebung von Bekanntmachungen KMBek vom 28. Juni 2026, Az. II.3-V0623.3.0/4/16 BayMBl 2026 Nr. 294 vom 22. Juli 2026  Schulversuch „Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei Leistungserhebungen an beruflichen Schulen sowie alternative Leistungserhebungen an Beruflichen Oberschulen, Wirtschaftsschulen und Berufsschulen“ KMBek vom 9. Juli 2026, Az. VII.7-BS9641.0/13/2 BayMBl 2026 Nr. 300 vom 22. Juli 2026

Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8 / 9 / 2026 Seite 141 Förderung außerunterrichtlicher Leistungen von Schülerinnen und Schülern im Bereich der Förderschulen und der Schulen für Kranke im Jahr 2026 KMS vom 13.07.2026 Az.: IV.6-BS8306.2/1/52 Für das Haushaltsjahr 2026 stehen den Förderschulen und den Schulen für Kranke Haushaltsmittel zur Verfügung, um besondere außerunterrichtliche Leistungen und Aktivitäten der Schülerinnen und Schüler zu fördern. Mit diesem Bemühen sollen Initiativen zwischen Schulen und anderen Lebensbereichen der Schülerinnen und Schüler gefördert werden. Die Anerkennung besonderer außerunterrichtlicher Leistungen dient dazu, die schulische Erziehungsarbeit und das Schulleben zu ergänzen und zu unterstützen. Gefördert werden sollen Leistungen

  • im Bereich der Kooperation der Förderschulen mit allgemeinen Schulen,
  • im Bereich des Natur- und Umweltschutzes und
  • in anderen Bereichen Die Förderung gilt vorwiegend Aktivitäten, die entweder schon längere Zeit in der Schule bestehen und / oder für die Zukunft von nennenswerter Bedeutung für die schulische Erziehungsarbeit und für das Schulleben zu werden versprechen. Die Förderschulen (alle Förderschwerpunkte) sollen sich vermehrt um Kooperation mit den allgemeinen Schulen im gegliederten Schulwesen bemühen. Wo immer sich Gelegenheiten ergeben, Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zusammen mit Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischem Förderbedarf insbesondere im Rahmen der sozialen Integration dienliche Erfahrungen machen zu lassen, sollen diese genützt werden. Die soziale Eingliederung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf soll verstärkt durch Begegnungen, gemeinsames Handeln und Schulleben mit Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischem Förderbedarf ausgeformt werden. Anträge auf Zuweisung von Mitteln für besondere außerunterrichtliche Leistungen von Schülerinnen und Schülern können bis spätestens 23. Oktober 2026 der Regierung der Oberpfalz (SG 41, Frau Bergmann) vorgelegt werden. Auf dem Antrag ist eine entsprechende Bankverbindung (Kontoinhaber, Kontonummer, Geldinstitut, Bankleitzahl) zu vermerken. Soweit es sich um öffentliche Veranstaltungen handelt, wird gebeten ggf. Presseberichte, Programme und dergleichen beizulegen.

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Stellenausschreibungen Die in Texten des Amtlichen Schulanzeigers für den Regierungsbezirk Oberpfalz verwendeten geschlechtsbezogenen Bezeichnungen (z.B. Bewerberin / Bewerber) schließen stets weibliche, männliche und diverse Personen mit ein. Ausschreibung von freien und voraussichtlich frei werdenden Funktionsstellen an staatlichen Grund- und Mittelschulen RBek vom 23. Juli 2026, Az. 40.2-0171.2-446 Vorbemerkung: Die folgenden Funktionsstellen werden zum Schuljahr 2026 / 2027 vorbehaltlich eventuell zu treffender schulorganisatorischer Maßnahmen, des tatsächlichen Freiwerdens der Stellen oder der Besetzung von Stellen mit überzähligen Funktionsträgern zur Bewerbung ausgeschrieben. Rektorin / Rektor Staatliches Schulamt Offizieller Name der Schule Klassen / Schüler* Planstelle mit BesGr. *) Anforderungsprofil / Bemerkungen Staatliches Schulamt in der Stadt Regensburg Otto-Schwerdt-Mittelschule Regensburg 11 Klassen 267 Schüler R / Rin BesGr. A14 Siehe Bemerkung 2); Ausschreibung unter Vorbehalt *Stand: 01.10.2025 *) Amtszulagen gem. Art 34 Abs 1 BayBesG:  A 13 + AZ(1) bzw. A 14 + AZ(1): dem Grunde nach geregelt in BesO A – Fußnoten 1 zu A13 und A14 sowie Fußnote 4 zu A13 (Konrektor > 180 Schüler) ≙ Amtszulage klein  A 13 + AZ(2): dem Grunde nach geregelt in BesO A – Fußnote 4 zu A13 (Konrektor > 360 Schüler) ≙ Amtszulage groß Zu Anforderungsprofil / Bemerkungen: Bemerkung 1) Lehramtsbefähigung für Grundschule sowie mindestens einjähriger Unterrichtseinsatz in der Grundschule erforderlich Bemerkung 2) Lehramtsbefähigung für Mittelschule sowie mindestens einjähriger Unterrichtseinsatz in der Mittelschule erforderlich Bemerkung 3) Mehrjährige Erfahrung in der Schulleitung bzw. stellvertretenden Schulleitung einer Grundschule und Mittelschule erforderlich Termine zur Vorlage der Bewerbungen:

  1. beim Staatlichen Schulamt der Bewerberin / des Bewerbers:
  2. August 2026
  3. bei dem für die Stelle zuständigen Schulamt:
  4. August 2026
  5. bei der Regierung der Oberpfalz:
  6. August 2026 Thomas Unger Abteilungsdirektor

Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8 / 9 / 2026 Seite 143 Wichtige Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber

  1. Die Ausschreibung der Stellen in der Schulleitung (Rektorin / Rektor, Konrektorin / Konrektor) steht unter dem Vorbehalt, dass bis zu einer eventuellen Ernennung (Beförderung) die jeweils erforderliche Schülerzahl nachhaltig gesichert ist und eine vorrangige Besetzung mit einem „überzähligen“ Beamten (gemäß Ziffer 5.2 und 2.3 der Beförderungsrichtlinien vom
  2. März 2011 bzw. KMS vom 21. Juni 1994 Nr. IV/9-P 7001/7-4/93500) nicht in Betracht kommt. Die nachhaltige Sicherung der Schülerzahl für die jeweilige Stelle ist zum Ernennungszeitpunkt - also anlässlich der späteren Beförderung - erneut zu prüfen. Dies bedeutet, dass die Schülerzahl auch nach einer aktualisierten Prognose in den nächsten drei Schuljahren ab Ausübung der Funktion (vorläufige Funktionsübertragung) entsprechend der amtlichen Statistik (Stichtag
  3. Oktober) vorliegen muss.
  4. Bei einer 2. Ausschreibung des Amtes einer Rektorin bzw. eines Rektors der BesGr. A 14 kann das Erfordernis einer dreijährigen Tätigkeit in der Besoldungsgruppe A 13 + AZ bis zu 12 Monate unterschritten werden. Bewerben können sich daher auch Lehrkräfte, die eine mindestens zweijährige Tätigkeit in einem Amt der Besoldungsgruppe A 13 + AZ aufweisen. Die Regierung behält sich vor, im Einzelfall eine entsprechende Ausnahme von den Beförderungsrichtlinien zuzulassen.
  5. Bei erneuter Ausschreibung von Funktionsstellen behalten bereits eingereichte Bewerbungen ihre Gültigkeit. Eine erneute Bewerbung ist nicht notwendig.
  6. Die Ausschreibungen von Funktionsstellen an staatlichen Grund- und Mittelschulen richten sich ausschließlich an Beschäftigte (m/w/d) im Schuldienst des Freistaates Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).
  7. Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung Grundschule können sich nur auf Funktionsstellen an Schulen bewerben, die auch Grundschulklassen führen, Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung Mittelschule nur auf Funktionsstellen an Schulen, die auch Mittelschulklassen führen. Für Lehrkräfte mit beiden Lehrbefähigungen (Lehramtsbefähigung Grundschule und Mittelschule) bestehen grundsätzlich keine solchen Einschränkungen.
  8. Lehrkräfte, die sich gleichzeitig um mehrere Stellen in Bayern bewerben, haben in jeder Bewerbung anzugeben, um welche Stellen sie sich noch beworben haben. Des Weiteren werden sie im eigenen Interesse gebeten, eine persönliche Rangfolge bezüglich der angestrebten Stellen anzugeben.
  9. Falls Angehörige an der Schule beschäftigt sind, an der eine Funktionsstelle angestrebt wird, ist dies in der Bewerbung unter Angabe des Angehörigkeitsverhältnisses schriftlich mitzuteilen. Ehegatten von Schulleitern oder Stellvertretern dürfen grundsätzlich nicht an der betreffenden Schule eingesetzt werden, ebensowenig sonstige Angehörige im Sinne des Art. 20 Abs. 5 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes sowie Verlobte und ggf. geschiedene Ehegatten. Die Berücksichtigung eines Bewerbers mit einem entsprechenden Angehörigen an der Schule ist nur möglich, soweit die / der Angehörige sich mit der Wegversetzung einverstanden erklärt hat und eine Wegversetzung möglich ist (Ziffer 3.2 der Beförderungsrichtlinien vom 18. März