Sicherheitsdepartement der Stadt Zürich verhängt Feuer- und Feuerwerksverbot in Zürich; Gilt bis auf Widerruf, auch am 1.-August-Wochenende

Feuer- und Feuerwerksverbot – auch am Nationalfeiertag | Stadt Zürich

Auch in den kommenden Tagen bleibt es sehr heiss und es sind weiterhin keine ergiebigen Niederschläge in Sicht. Das Sicherheitsdepartement beurteilt die Lage weiterhin als kritisch. Eine Aufhebung des allgemeinen Feuer- und Feuerwerksverbots in der Stadt Zürich kommt deshalb vorläufig nicht in Frage. Es gelten deshalb bis auf Weiteres – und explizit auch am 1.-August-Wochenende – folgende Einschränkungen:

Keine offenen Feuer im Freien (auch nicht in Gärten, auf Balkonen oder auf öffentlichen Grillplätzen)

Kein Grillieren mit Grillgeräten (inkl. Cheminées und Öfen), die mit Holz, Kohle oder Holzkohle betrieben werden

Gas- und Elektrogrills bleiben erlaubt, sofern sie kippsicher auf einem feuerfesten, befestigten Untergrund betrieben und jederzeit beaufsichtigt werden

Das durch Stadträtin Karin Rykart, Vorsteherin des Sicherheitsdepartements, verfügte allgemeine Feuerverbot ist seit Freitag, 17. Juli 2026 in Kraft. Es gilt bis auf Widerruf auf dem ganzen Stadtgebiet.

Zuwiderhandlungen gegen die städtische Anordnung werden polizeilich geahndet.

Katharina Schorer, Kommunikationsleiterin Sicherheitsdepartement T +41 44 411 70 19 E-Mail sid-medien@zuerich.ch